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Décision

RRB Nr. 664/2009

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

29 avril 2009Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2009

664. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse wer- den erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dänikon-Hütti- kon haben am 30. November 2008 an der Urne einer Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesent- lichen die Neuregelung der finanziellen Befugnisse der Gemeindeorga- ne, die Anpassungen an das Gesetz über die politischen Rechte, an die Kantonsverfassung und insbesondere an die neue Volksschulgesetzge- bung. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dänikon- Hüttikon am 30. November 2008 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon, Schulhaus Rotfluh, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli