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Décision

RRB Nr. 67/2014

Fremdkapitalaufnahmen 2014, Ermächtigung

22 janvier 2014Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

67. Fremdkapitalaufnahmen 2014 (Ermächtigung)

Erwägungen

Das Jahr 2013 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 700 Mio. Franken auf. Zudem wurde der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) eine Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken überwiesen. Im Weitern wurde gemäss Budget 2013 mit einem Finanzierungsbedarf von rund 300 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung gerech- net. Diese Finanzierungsbedürfnisse von insgesamt 3 Mrd. Franken wurden mittels drei Anleihen über insgesamt 1,464 Mrd. Franken sowie der vorhandenen Liquidität abgedeckt. Ende 2013 setzte sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zusammen: In Mio. Franken 2013 in % 2012 in % Kassenscheine 400,0 7,9 500,0 11,6 Darlehen mit variablem Zinssatz 0,0 0,0 0,0 0,0 Darlehen mit festem Zinssatz 200,0 3,9 300,0 7,0 Staatsanleihen 4464,0 88,2 3500,0 81,4 Total 5064,0 100,0 4300,0 100,0

In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen sind 2014 zwei Staatsanleihen über insgesamt 1 Mrd. Franken zurückzuzahlen: Gläubiger Volumen Zins Laufzeit Staatsanleihe Fr. 500,0 Mio. 3,000% 2004–07.01.2014 Staatsanleihe Fr. 500,0 Mio. 2,625% 2004–22.04.2014

Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2014 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung knapp 100 Mio. Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 1 Mrd. Franken bezif- fert sich der zu refinanzierende Betrag 2014 somit auf 1,1 Mrd. Franken. Das Jahr 2014 weist jedoch hohe planerische Unsicherheiten auf. Des- halb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnah- me von Fremdkapital einzustellen. Im 2014 sollen höchstens 1,75 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sollen hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fällig- keitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren

ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzustreben und bei Dar- lehen ein Volumen von mindestens 50 Mio. Franken. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungsrat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesondere zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremdgelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 1,75 Mrd. Franken aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2014 auf dem Weg der Anleihensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamtbetrag von höchstens 1,75 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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