RRB Nr. 67/2023
Statthalterämter, Anpassung Stellvertretungen 2021-2025
25 janvier 2023Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023
67. Statthalterämter (Anpassungen Stellvertretungen 2021–2025)
Erwägungen
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellver- treter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 701/2021 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterinnen bzw. der Statthalter für die Amts- dauer 2021–2025 genehmigt. Seither wurden mit RRB Nrn. 1287/2021, 1513/2021 und 747/2022 weitere Ernennungen und Entlassungen geneh- migt. Die Statthalterinnen und Statthalter der Bezirke Bülach, Hinwil, Winterthur und Zürich haben für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 aufgrund personeller Änderungen weitere ausserordentliche Stellver- tretende ernannt und bisherige ausserordentliche Stellvertretende ent- lassen. Im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung ersucht das Statt- halteramt Zürich um Genehmigung der Ernennung von Ines Gusmini, MLaw, zur ausserordentlichen Stellvertreterin für den Rest der Amts- dauer 2021–2025. Aufgrund ihrer Ausbildung als Juristin sowie ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen darf vorausgesetzt werden, dass Ines Gusmini die ausserordentliche Stellvertretung für alle Bezirke ge- währleistet. Die ernannten ordentlichen und ausserordentlichen Stellvertretenden sind Angestellte der Statthalterämter. Gegen die Ernennungen bestehen keine Einwände und sie können genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ernennung bzw. Entlassung der nachfolgend aufgeführten ausser- ordentlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterinnen und Statthalter für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 wird genehmigt.
a) Statthalterin des Bezirks Bülach Ausserordentlicher Stellvertreter: – Juristischer Sekretär, Aschraf Mukhles, (Entlassung per 31. Dezember 2022) b) Statthalter des Bezirks Hinwil Ausserordentliche Stellvertreterin: – Juristische Sekretärin, Bigna Tokay, MLaw (Ernennung per 1. Juli 2023) c) Statthalterin des Bezirks Winterthur Ausserordentlicher Stellvertreter: – Juristischer Sekretär, Guido Frick, MLaw (Entlassung per 31. Dezember 2022) d) Statthalter des Bezirks Zürich Ausserordentliche Stellvertreterin: – Juristische Sekretärin (Springerfunktion), Ines Gusmini, MLaw (Ernennung per 1. Januar 2023)
II. Mitteilung an die ausserordentlichen Stellvertreterinnen und Stell- vertreter der Statthalterinnen und Statthalter (Versand durch die Direk- tion der Justiz und des Innern), die Statthalterämter sowie an die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli