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Décision

RRB Nr. 670/2023

Strassen, Zürich, Hagenholzstrasse, Projektgenehmigung

31 mai 2023Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Hagenholzstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2023

670. Strassen (Zürich, Hagenholzstrasse [RVS 30040])

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 29. März 2023 das Projekt für die Verlängerung der Busspur sowie für die Optimierung des Fuss- und Veloverkehrs an der Hagenholzstrasse, im Abschnitt Park- haus «Messe» bis Cordelia-Guggenheim-Weg (Bau Nr. 19110), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Hagenholzstrasse ist eine regional klassierte Verbindungsstrasse (RVS 30040). Auf ihr verläuft eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Ver- bindung mit § 1 StrG. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Hagenholzstrasse in Fahrtrichtung Zentrum Oerlikon wird die bestehende Busspur im Ab- schnitt Parkhaus «Messe» bis Cordelia-Guggenheim-Weg um rund 145 m verlängert. Dadurch können die Verlustzeiten der Busse vermindert wer- den. Die Busspur wird für den Veloverkehr geöffnet. Die bestehenden Schutzinseln bei den Fussgängerübergängen Riedgraben- und Dialog- weg werden an die neue Fahrspurengeometrie baulich angepasst. Die geplanten Massnahmen können im bestehenden Strassenquerschnitt umgesetzt werden. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 10. September 2019 Stellung genommen. Die darin formulierten Begehren gelten als bereinigt. Auf die Leistungsfä- higkeit der Hagenholzstrasse hat das Projekt keinen Einfluss, insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 27. Au- gust bis 27. September 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lage- frist ging gegen das Projekt eine Einsprache ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 1147 vom 2. November 2022 über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Mit Verfügung Nr. 15544 vom 2. Mai 2022 bewilligte der Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungs­ departements die Ausgaben. Der Stadtratsbeschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Verlängerung der Busspur sowie Optimie- rung für den Fuss- und Veloverkehr an der Hagenholzstrasse, im Ab- schnitt Parkhaus «Messe» bis Cordelia-Guggenheim-Weg, betragen voraussichtlich Fr. 560 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 323 000 der Bau- und Fr. 237 000 der Unterhaltspauschale belastet werden (beides einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Verlängerung der Busspur sowie Optimierung für den Fuss- und Veloverkehr an der Hagenholzstrasse, im Abschnitt Parkhaus «Messe» bis Cordelia-Guggenheim-Weg, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli