Lexipedia

Décision

RRB Nr. 672/2019

Kantonspolizei, Verstärkung Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Stellenplan

3 juillet 2019Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2019

672. Kantonspolizei, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt

Erwägungen

(Stellenplan) Gewalt an Frauen im Kanton Zürich ist auch im Jahr 2019 eine traurige Tatsache. Durchschnittlich 13-mal pro Tag rücken die Polizeikräfte we- gen Fällen von häuslicher Gewalt (HG) aus. Kantonspolizei, Staatsan- waltschaften, die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (IST), die Jugendanwaltschaften, die Kantonale Opferhilfestelle- und die Opfer- beratungsstellen, Frauenhäuser und weitere zivilgesellschaftliche Akteu- rinnen engagieren sich heute gemeinsam gegen alle Formen der Gewalt. Der Kanton Zürich nimmt mit seinem Angebot auf diesem Feld in der Schweiz eine Vorreiterrolle ein, die er auch in Zukunft behalten will. Deshalb hat der Regierungsrat für die Legislaturperiode 2019–2023 die Gewalt gegen Frauen als Schwerpunkt festgelegt (RRB Nr. 184/2019). Die Stossrichtung zur Vorbeugung und Verminderung von Gewalt gegen Frauen ist eine mehrfache. Die Vorhaben umfassen im Wesentlichen die weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu den verschiedenen Ge- waltformen, die Fortsetzung und den Ausbau von Aus- und Weiterbildun- gen für Fachpersonen, die Vereinfachung des Zugangs zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Betroffene, die Vertiefung von Massnahmen zur Senkung der Gewaltbereitschaft potenzieller Tatpersonen, die Überprü- fung von Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311. 35) sowie die stetige Optimierung und Gewährleistung der interdiszi- plinären Zusammenarbeit aller mit dem Thema befassten Behörden und Institutionen. Durch den verstärkten Einbezug von Akteuren der Zivil- gesellschaft sollen sodann Synergien genutzt werden. Darüber hinaus hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 258/2019 in Umsetzung der Motion KR-Nr. 46/2016 dem Kantonsrat eine Änderung des Gewaltschutzgeset- zes beantragt. Diese Änderung sieht vor, dass die polizeiliche Anordnung von Schutzmassnahmen gemäss dem Gewaltschutzgesetz auch für Stal- king-Opfer ausserhalb von partnerschaftlichen und/oder familiären Beziehungen möglich sein soll. Bei diesen Vorhaben kommt der IST eine sehr wichtige Rolle zu. Auf den 1. Januar 2014 wurde die mit einer Vollzeitstelle dotierte IST von der Direktion der Justiz und des Innern zur Sicherheitsdirektion über- tragen und dort innerhalb der Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich nahe dem Dienst Gewaltschutz angesiedelt (RRB Nr. 941/2013). Die IST ist gemäss § 17 Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni

2006 (GSG, LS 351) zuständig für die Steuerung, die Koordination und Überprüfung der Zusammenarbeit der mit häuslicher Gewalt befassten Behörden und Beratungsstellen des gesamten Kantons Zürich. Sie wird in ihrer Tätigkeit durch das Strategische Kooperationsgremium unter- stützt (§ 17 Abs. 2 GSG). Dieses setzt sich aus Vertreterinnen und Ver- tretern von Behörden, Beratungsstellen und Institutionen zusammen, die einen engen Bezug zum Thema häusliche Gewalt aufweisen. Diese inter- disziplinäre Arbeitsgruppe bezweckt, die Vernetzung und den Austausch sowie die gemeinsame Ausrichtung im Bereich Prävention und Inter- vention bei häuslicher Gewalt sicherzustellen. Zudem leitet die IST die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe Monitoring, die sich vorwiegend mit Schnittstellenthemen auf operativer Ebene befasst. Die kantonale Opferhilfestelle ist in beiden Arbeitsgruppen vertreten. Die IST organisiert pro Jahr vier halbtägige kostenlose Veranstaltun- gen für Fachpersonen (Mitarbeitende von Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörden, Beistandspersonen, Beratungsstellen usw.), die Umgang mit gewaltbetroffenen Menschen haben. Auch die Sitzungen des Strate- gischen Kooperationsgremiums werden dazu genutzt, das Wissen rund um das Thema häusliche Gewalt zu erweitern und zu vertiefen. Zudem hat die IST in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit, den Lehrgang Cer- tificate of Advanced Studies (CAS) «Häusliche Gewalt» entwickelt. Da- neben wirkt die IST bei Stellungnahmen in Rechtsetzungsvorhaben und anderen Vorstössen mit und engagiert sich stark im Bereich der Öffent- lichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt. Seit 1. Januar 2014 nimmt die IST eine wesentliche Rolle im Netzwerk des Kantonalen Bedrohungsmanagements ein. Durch die Einbindung in die Präventionsabteilung der Kantonspolizei wurde die IST viel stärker ins operative Tagesgeschäft einbezogen. Die Erfahrungen der letzten rund fünf Jahre haben gezeigt, dass die verstärkten und vielfältigen Präven- tionsanstrengungen die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Be- hörden und Institutionen einerseits massgeblich verbesserten, anderseits jedoch die beschränkten Kapazitäten der IST übersteigen. Hinzu kommt, dass für die IST aus genannten Überlegungen ins- künftig von einer Verstärkung der Präventionsarbeit sowie einem noch- mals erhöhten Koordinations-, Beratungs- und Vermittlungsaufwand aus- zugehen ist. Zudem soll die Öffentlichkeitarbeit zum Thema häusliche Gewalt verstärkt werden. Die zum heutigen Zeitpunkt bereits stark über- lastete IST kann diese Aufgaben mit den bestehenden Mitteln (1 Vollzeit- stelle) nicht bewältigen. Um die genannten Aufgaben und Vorhaben des Regierungsrates aus- reichend erfüllen zu können, ist im Zivilstellenplan der Kantonspolizei

Zürich per 1. September 2019 eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Richt- position, Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, LK 21 VVO, zu schaf- fen. Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine gewöhnliche Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. Die Personalkosten betragen für das Jahr 2019 (ab September) rund Fr. 60 000 und ab 2020 jährlich rund Fr. 180 000. Diese Beträge sind im Budget 2019 und im KEF 2019–2022 enthalten und werden der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Zivilstellenplan der Kantonspolizei wird mit Wirkung ab 1. Sep- tember 2019 folgende unbefristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli