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Décision

RRB Nr. 682/2026

Fachstelle Gleichstellung, Stellenplan

17 juin 2026Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2026

682. Fachstelle Gleichstellung, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Arbeitgebende sind nach dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet, Massnahmen zu treffen, die zur Verhinderung sexueller Belästigung nach Erfahrung notwendig und angemessen sind (vgl. Art. 5 Abs. 3 Bun- desgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann [GlG, SR 151.1]). Haben Arbeitgebende keine angemessenen Massnahmen (Präventions- bzw. Interventionsmassnahmen) getroffen und ereignet sich ein Fall von sexueller Belästigung, so haben sie der betroffenen Person eine Ent- schädigung von höchstens sechs schweizerischen Durchschnittsmonats- löhnen zu zahlen (Art. 5 Abs. 4 GlG, vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts VB.2024.00011 vom 23. Oktober 2024, E. 6.2; BGE 126 III 395 E. 7. a). Es hat sich gezeigt, dass Massnahmen zur Verhinderung sexueller Belästigung in der kantonalen Verwaltung bislang unterschiedlich um- gesetzt werden. Es bestehen namentlich Lücken bei der einheitlichen Information der Mitarbeitenden, bei der regelmässigen Schulung von Vorgesetzten und HR-Fachpersonen sowie bei der flächendeckenden Sicherstellung von Vertrauens- und Ansprechstellen. Vor diesem Hintergrund ist in der Zentralverwaltung eine systema- tische Ausrollung von Präventionsmassnahmen erforderlich. Dazu ge- hören die Erarbeitung eines einheitlichen, gut verständlichen Grund- satzdokuments für die kantonale Verwaltung, dessen Integration in Onboarding- und Informationsprozesse, die Entwicklung von Schulungs- unterlagen und Hilfsmitteln für HR, Vorgesetzte und allfällige Vertrau- enspersonen, die Durchführung einer Schulungs- und Informations- offensive für Mitarbeitende in den Direktionen und Ämtern sowie der Staatskanzlei. Hinzu kommen die Entwicklung von Instrumenten für die wiederkehrende Sensibilisierung, namentlich in Form standardisier- ter Schulungsunterlagen und digitaler Lernangebote, sowie die laufende Beratung der Direktionen und der Staatskanzlei bei der Umsetzung entsprechender Präventionsstandards. Dafür sind zusätzliche personelle Mittel notwendig. Der zusätzliche personelle Aufwand entsteht einerseits durch die Beratung in Einzel- fällen. Anderseits müssen Konzepte entwickelt und in der ganzen Ver- waltung eingeführt werden. Auch die fachliche Begleitung rechtskon- former Präventionsstrukturen in den Direktionen und der Staatskanzlei ist sicherzustellen.

2. Zusätzlicher Mittelbedarf Die Fachstelle Gleichstellung verfügt derzeit über personelle Mittel im Umfang von insgesamt 3,2 Stellen, verteilt auf vier Mitarbeitende. Dieser Stellenumfang hat sich seit 2003 nicht geändert. Das jährliche Budget beträgt rund Fr. 890 000. Die finanziellen Mittel sind seit rund 15 Jahren weitgehend unverändert geblieben, obwohl der Umfang der Aufgaben und die Zahl der adressierten Verwaltungseinheiten und An- spruchsgruppen in diesem Zeitraum deutlich zugenommen haben. Für die Umsetzung der verwaltungsweiten systematischen Ausrollung von Präventionsmassnahmen ist daher befristet zusätzliches Fachperso- nal erforderlich. Erforderlich sind 0,7 Stellen in der Richtposition Juris- tische/r Sekretär/in LK 20 VVO für die rechtliche und konzeptionelle Entwicklung der Präventionsgrundlagen. Die Einreihung der Stelle in der Richtposition Juristische/r Sekre- tär/in LK 20 VVO wurde vom Personalamt, Fachstelle Lohn, geprüft und für nachvollziehbar erachtet.

3. Finanzielle Auswirkungen Für die Ausrollung der Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Be- lästigung entsteht zusätzlich ein auf zwei Jahre befristeter Personalauf- wand. Der Zusatzaufwand für diese 0,7 befristeten Stellen beträgt rund Fr. 131 000 pro Jahr. Die Mittel sind in das Budget 2027 aufzunehmen und in den Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030, Planjahr 2028, in der Leistungsgruppe Nr. 2233, Fachstelle Gleichstellung, einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Fachstelle Gleichstellung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende bis 31. Dezember 2028 befristete Stellen ge- schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,7 Juristische/r Sekretär/in 20

II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli