RRB Nr. 691/2015
Nationale Strategie Sucht 2017-2024, Schreiben an das EDI
1 juillet 2015Allemand7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
691. Nationale Strategie Sucht 2017–2024 (Anhörung)
Erwägungen
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führte am 7. Mai 2015 zur geplanten Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 eine Anhörung durch. Die Kantone sind eingeladen, sich bis zum 11. Juli 2015 zu äussern. Die nationalen Präventionsprogramme zu Alkohol und Tabak sowie das Massnahmenpaket Drogen des Bundes laufen Ende 2016 aus. Mit den Präventionsprogrammen und dem Massnahmenpaket setzte der Bund die auf den vier Säulen Prävention, Therapie und Beratung, Schadens- minderung und Repression beruhende Politik um, die er Anfang der 90er-Jahre als Antwort auf die damaligen Drogenprobleme im Einver- nehmen mit den Kantonen entwickelt hatte. Mit der Annahme des revi- dierten Betäubungsmittelgesetzes durch die Stimmberechtigten erhielt diese Drogenpolitik 2008 auch eine gesetzliche Grundlage. Im Januar 2013 verabschiedete der Bundesrat sodann auf Antrag des EDI die Agenda Gesundheit 2020. In dieser Agenda sind im Rahmen einer Strategie mit insgesamt 36 Massnahmen die Prioritäten der nächsten Jahre formuliert worden. Als Schwerpunkte will der Bundesrat die Lebensqualität sichern, die Chancengleichheit und Selbstverantwortung stärken, die Versorgungs- qualität sichern und weiter erhöhen sowie Transparenz schaffen, besser steuern und koordinieren. Mit der Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 sollen die Grundsätze der Agenda Gesundheit 2020 nun auch auf den Suchtbereich übertragen werden. Dazu will der Bund mit der neuen Strategie einen übergreifenden Orientierungsrahmen im Bereich Sucht schaffen und es allen Akteuren ermöglichen, partnerschaftliche Lösungen mit einem Blick aufs Ganze zu entwickeln. Die Strategie soll auf den Erfolgen der Vergangenheit auf- bauen und das bestehende Suchthilfesystem nicht gefährden. Mit der Stra- tegie Sucht will der Bund die Viersäulenpolitik aber deutlich erweitern. Konzentrierte sich die Suchtpolitik des Bundes in den vergangenen Jah- ren auf die legalen Substanzen Alkohol und Tabak sowie die illegalen Drogen, soll Sucht künftig als umfassendes Phänomen betrachtet und die Unterscheidung zwischen Suchtmitteln und Verhaltenssüchten aufge- geben werden. Es ist geplant, alle bisherigen und neuen Substanzen und Verhaltensweisen konzeptionell einzuschliessen, die potenziell abhän- gig machen, und alle gesellschaftlichen Bereiche einzubeziehen, die Einfluss auf die Entstehung von Abhängigkeiten haben. So möchte die Strategie neuen Konsumtrends und Verhaltensmustern begegnen. Zudem wird die Strategie der vier Säulen auf insgesamt acht Handlungsfelder
erweitert. Neu werden die Handlungsfelder Koordination/Kooperation, Wissen, Sensibilisierung und Internationale Politik die ursprünglichen vier Säulen ergänzen. Diese neuen Handlungsfelder sollen insbesonde- re der gesamtschweizerischen Steuerung dienen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, Insel- gasse 1, 3003 Bern (auch per E-Mail an Sucht-addiction@bag.admin.ch und dm@bag.admin.ch): Mit Schreiben vom 7. Mai 2015 haben Sie uns eingeladen, im Rahmen einer Anhörung zur Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 Stellung zu nehmen. Wir danken für die Gelegenheit zur Meinungsäusserung. Die zu kurze Anhörungsfrist (vgl. Art. 7 Abs. 2 Vernehmlassungsgesetz) bis zum 11. Juli 2015 hatte allerdings zur Folge, dass es nicht möglich war, Unter- vernehmlassungen bei allen wichtigen Partnern durchzuführen.
A. Allgemeines Die Nationale Strategie Sucht 2017–2024 will als übergeordnete Ziel- setzung Suchterkrankungen vorbeugen, abhängigen Menschen die not- wendige Hilfe und Behandlung zukommen lassen und gesundheitliche Schäden der Sucht vermindern. Auch negative Auswirkungen auf die Ge- sellschaft sollen vermieden werden. Diese Zielsetzungen sind für sich genommen sinnvoll und entsprechen im Wesentlichen dem erfolgreichen Weg der Viersäulenstrategie. Diese Strategie bildete in der Vergangen- heit denn auch den Rahmen der Zürcher Suchtpolitik. Der Kanton Zürich verfügt zudem bei allen vier Säulen (Prävention, Therapie und Bera- tung, Schadensminderung sowie Regulierung und Vollzug) über vielfäl- tige Angebote zur Bekämpfung von Sucht und ihren Folgen. Bei der vor- liegenden Strategie steht neu die Versorgung abhängiger Menschen durch Früherkennung, Therapie und Schadensminderung im Vordergrund, wäh- rend Gesundheitsförderung und Prävention in der Nationalen Strategie der nichtübertragbaren Krankheiten (NCD-Strategie) verankert wer- den sollen. Ob diese Ausgliederung die Suchtprävention nicht schwächt, kann beim gegenwärtigen Stand der Arbeiten zur NCD-Strategie nicht beurteilt werden. Es hat hingegen einen Sinn, gesellschaftliche Entwick- lungen aufzunehmen und sich mit den damit einhergehenden Heraus- forderungen auseinanderzusetzen. Dazu eignet sich die Nationale Stra- tegie Sucht 2017–2024. Sie bringt die wesentlichen Akteure zusammen und kann so einen Rahmen für eine richtige und umfassende Beurtei- lung der anstehenden Probleme im Suchtbereich bieten. Zur Weiterent-
wicklung der Suchtbekämpfungsmassnahmen sind angesichts beschränk- ter Mittel aber auch in diesem Bereich Priorisierungen wichtig. Der Staat muss seine Aktivitäten auf jene Problemkreise ausrichten, bei denen ge- sundheitliche Probleme oder Bedrohungen der persönlichen und öffent- lichen Sicherheit entstehen. Die vorliegende Suchtstrategie will Sucht jedoch als umfassendes, ge- sellschaftspolitisches Phänomen betrachten und dabei alle bisherigen sowie neuen Substanzen und Verhaltensweisen einschliessen und alle gesellschaftlichen Bereiche einbeziehen, die Einfluss auf die Entstehung von Abhängigkeiten haben können. Wie das konkret erreicht werden soll, bleibt im Strategiepapier weitgehend unklar. Das in den acht Hand- lungsfeldern skizzierte Vorgehen zeichnet sich ebenfalls durch einen hohen Abstraktionsgrad aus. Die angestrebten Ziele reichen von der Wie- dergabe von «best practice»-Grundsätzen (Menschen mit Suchtproble- men erhalten wirksame und umfassende Hilfe, um ihr Suchtverhalten zu überwinden oder dieses zu kontrollieren) bis zu eigentlichen Selbst- verständlichkeiten staatlichen Handelns (negative Auswirkungen von Suchtverhalten sind für Individuum und Gesellschaft verringert). In die Strategie Sucht sind zudem Akteure aller drei staatlichen Ebenen sowie verschiedenste private Organisationen und Institutionen eingebunden. Das Strategiepapier lässt dabei völlig offen, welche Rollen diesen Akteu- ren in einer koordinierten Suchtpolitik zukommen sollen und welche neuen Aktivitäten von diesen Akteuren zur Umsetzung der umfassen- den Vision im Strategiepapier erwartet werden. Dies gilt sowohl in sach- licher als auch in zeitlicher Hinsicht, und es fehlen namentlich auch jeg- liche Angaben zu möglichen Kostenfolgen. Eine fundierte Beurteilung der nationalen Strategie Sucht wird somit überhaupt erst möglich sein, wenn die in Aussicht gestellten konkreten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie bestimmt und durch den Bundesrat verabschiedet sind. Das gewählte Vorgehen ist nicht zielführend, zumal die Strategie vorsieht, dass die Massnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern nicht schwer- punktmässig, sondern als Gesamtpaket anzugehen seien, um die über- geordneten Zielsetzungen zu erreichen. Wegen der möglichen personel- len, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen beantragen wir, dass die Kantone vor der Verabschiedung der Massnahmen durch den Bun- desrat angehört werden und im Bedarfsfall in Abweichung vom Ge- samtpaket geeignete Schwerpunkte setzen können. Die entsprechende Vernehmlassung ist zeitlich so anzusetzen, dass die Kantone auch die notwendigen Untervernehmlassungen in angemessener Weise durchfüh- ren können.
Die Bewältigung suchtpolitischer Herausforderungen ist im Übrigen eine komplexe Querschnittsaufgabe. Die Feststellung in der nationalen Strategie, dass die Suchtpolitik in erster Linie im Gesundheitsbereich verankert sein soll, ist unter diesem Gesichtspunkt nicht nachvollziehbar. Dies erstaunt umso mehr, wenn im gleichen Abschnitt des Strategiepa- piers erwähnt wird, dass die Gesundheit der Menschen mehrheitlich von Faktoren ausserhalb der Gesundheitsversorgung und der Gesundheits- politik beeinflusst wird. Es war denn auch nicht die Schweizerische Kon- ferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren als Vertretung der Kantone bei der Ausarbeitung der nationalen Strategie massgeblich beteiligt, sondern die Konferenz der kantonalen Sozialdi- rektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz der kan- tonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS). Die KKBS ist ebenfalls eine Kommission der SODK. Dies zeigt exemplarisch, wie wichtig eben gerade soziale und sozialpädagogische Aspekte in der Bewältigung von Suchtproblemen tatsächlich sind. Die Forderung nach einer Vorrangstel- lung medizinischer Behandlungen und Vorgehensweisen gegenüber Mass- nahmen im Sozial- und Bildungsbereich, aber auch im Bereich von Justiz und Polizei, ist nicht gerechtfertigt und wird der alltäglichen Realität im Kanton Zürich nicht gerecht. Solche Vorstellungen untergraben die Vier- säulenpolitik und den damit in den vergangenen Jahren erzielten Kon- sens.
B. Zu den ausgewählten Fragen Die Bemerkungen zu den ausgewählten Fragen sind dem vom Bund zur Verfügung gestellten Formular zu entnehmen. Wir stellen Ihnen das Formular ebenfalls elektronisch zu.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi