RRB Nr. 697/2016
Energieverordnung und Stromversorgungsverordnung, Schreiben an das UVEK
6 juillet 2016Allemand3 min
Source zh.ch
Energieverordnung und Stromversorgungsverordnung, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2016
697. Energieverordnung und Stromversorgungsverordnung
Erwägungen
(Änderung; Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 9. Mai 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen Ent- wurf für eine Änderung der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71) zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird vom Bund seit 2009 mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Seit 2014 wird für kleine Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) anstelle der KEV eine Einmalvergütung (EIV) ausgerichtet. Mit der vorliegenden Änderung der Energieverordnung sollen die KEV-Vergütungssätze für PV-Anlagen und für Kleinwasserkraftwerke sowie die EIV für kleine PV-Anlagen aufgrund der Marktentwicklung gesenkt werden. Bei den weiteren vorgesehenen Änderungen der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung handelt es sich um Anpassungen der Abläufe rund um die KEV aufgrund der in den letzten Jahren gemach- ten Erfahrungen. Insbesondere soll der Auszahlungsprozess der KEV administrativ vereinfacht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Energie, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien, 3003 Bern; auch per E-Mail an EnV.AEE@bfe.admin.ch): Wir danken für die Einladung vom 9. Mai 2016, zum Entwurf der Ände- rung der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71) Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Unsere grundsätzlichen Bedenken zur kostendeckenden Einspeisever- gütung (KEV) haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 30. Januar 2013 zur Energiestrategie 2050 mitgeteilt. Diese Vorbehalte haben sich in der Zwischenzeit verstärkt. Die starke Subventionierung von Photovoltaik- und Windanlagen in der Schweiz und in der Europäischen Union sind mit
ein Grund für die tiefen Grosshandelspreise und die damit verbundene ungenügende Rentabilität vieler schweizerischer Wasserkraftwerke. Des- halb soll die bestehende Förderung der Stromerzeugung aus erneuerba- ren Energien dringend weiterentwickelt werden zu einer marktnäheren, weitgehend technologieneutralen und wirkungsorientierten Förderung. Mittelfristig ist ein Lenkungssystem mit einer Energieabgabe zur Errei- chung der Energie- und Klimaziele gegenüber dem derzeitigen markt- verzerrenden Fördersystem zu bevorzugen. Im Sinne einer schnell umsetzbaren Verbesserung begrüssen wir aber ausdrücklich die vorgesehene Anpassung der Energieverordnung betref- fend die Senkung der Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen und für Kleinwasserkraftwerke als einen kleinen Schritt zu einem auf den Markt ausgerichteten Modell mit einer weitgehend technologieneutralen, wir- kungsorientierten Förderung. Zu den weiteren Änderungen in der Energieverordnung und zu den Änderungen in der Stromversorgungsverordnung haben wir keine Be- merkungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Baudirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi