Anfrage Susanna Lisibach, Winterthur, betreffend Weniger Druck auf das Opfer dank «Berner Modell», Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 169/2021
Sitzung vom 30. Juni 2021
697. Anfrage (Weniger Druck auf das Opfer dank «Berner Modell») Kantonsrätin Susanna Lisibach, Winterthur, hat am 10. Mai 2021 fol- gende Anfrage eingereicht: Damit tatverdächtigen Personen Delikte einwandfrei und rechtsge- nügend nachgewiesen werden können, ist die fachgerechte Spurensi- cherung essenziell. Im Kanton Zürich wendet sich ein Opfer nach einer Straftat in der Regel an die Polizei, oder steht die Straftat in Zusam- menhang mit einem sexuellen Übergriff, vielleicht auch an ein Spital. Die behandelnden Ärzte informieren die Polizei, diese ist verpflichtet, bei einem Offizialdelikt sofort Ermittlungen aufzunehmen. Dadurch kann der Druck auf das Opfer gross werden. Aus vielfältigen Gründen, zum Beispiel Scham, Selbstzweifel, Angst etc., möchte das Opfer viel- leicht warten. Wichtige Spuren müssen aber so frisch wie möglich ge- sichert werden, um sie als Beweismittel verwenden zu können. Im Kanton Bern gibt es im Inselspital das sogenannte «Berner Mo- dell»1. Ein Opfer kann sich beim Inselspital melden, es wird ärztlich behandelt und allfällig mögliche Spuren werden gesichert und aufbe- wahrt. Die Polizei ist noch nicht zwingend informiert. Da die Spuren gesichert sind, kann das Opfer zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten, was sehr oft genutzt wird. In der Westschweiz kennt man ähnliche Abläufe. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fra- gen:
Erwägungen
1. Sind dem Regierungsrat das «Berner Modell» und/oder ähnliche Abläufe in der Schweiz bekannt?
2. Ist der Regierungsrat bereit, eine entsprechende Vorlage zur Einfüh- rung eines «Zürcher Modells» auszuarbeiten?
1 Sexuelle Gewalt gegen Frauen – Universitätsklinik für Frauenheilkunde: Die Insel
für die Frau – Universitätsklinik für Frauenheilkunde
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Susanna Lisibach, Winterthur, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Ja. Das sogenannte Berner Modell ist ein Angebot des Zentrums für sexuelle Gesundheit am Inselspital des Kantons Bern für Fälle von se- xueller Gewalt gegen Frauen. Weibliche Opfer von sexueller Gewalt erhalten dort rund um die Uhr Hilfe und medizinische Betreuung. Unter anderem werden allfällige Spuren eines Strafdelikts von der Rechtsmedizin gesichert und aufbewahrt. Anschliessend kann die betroffene Frau sich in Ruhe überlegen, ob sie Anzeige erstatten will (vgl. frauenheilkunde.insel.ch/de/unser-angebot/gynaekologie/ zentrum-fuer-sexuelle-gesundheit/sexuelle-gewalt-gegen-frauen). Das Berner Modell unterscheidet sich von den zurzeit im Kanton Zürich bestehenden Abläufen (vgl. Beantwortung der Frage 2) in erster Linie dadurch, dass für die Spurensicherung standardmässig eine Ärz- tin bzw. ein Arzt der Rechtsmedizin beigezogen wird. Zu Frage 2: Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren bereits viel zur Verhin- derung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unternommen. So hat das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich eine Unter- suchungsbox entwickelt, die Notfallstationen von Spitälern und ambu- lanten Praxen als wichtiges Arbeitsinstrument für die Spurensicherung bei Opfern von sexueller Gewalt zur Verfügung steht. Weiter wurden besondere Lehrgänge für Fachpersonen geschaffen (z. B. der CAS Fo- rensic Nursing) und die Fachpersonen im Umgang mit Gewaltopfern besonders geschult. Die in Art. 25 des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35) von den Ver- tragsstaaten geforderte Unterstützung für Opfer von sexueller Gewalt wird im Kanton Zürich durch das Zusammenwirken verschiedener In- stitutionen erbracht. Gemäss Botschaft zur Genehmigung der Istan- bul-Konvention vom 2. Dezember 2016 (BBl 2017 185, 229 f.) sind damit die Anforderungen der Istanbul-Konvention grundsätzlich erfüllt. Trotzdem besteht Optimierungspotenzial aufgrund der Rückmeldun- gen der Fachpersonen und der Resultate des Berichts des Bundesrates vom 20. März 2020 Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt,
Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz (in Erfüllung des Postu- lats 14.4026). Dazu wurden verschiedene Empfehlungen gemacht. Aus Ressourcengründen wurde die Umsetzung gewisser Empfehlungen, darunter auch jene nach der Einführung eines «Krisenzentrums» ge- mäss «Berner Modell» jedoch zugunsten von anderen Massnahmen zu- rückgestellt (vgl. RRB Nr. 338/2021).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli