Kantonspolizei, Erneuerung des Kommunikationssystems der Einsatzzentralen, gebundene Ausgabe und Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021
703. Kantonspolizei, Erneuerung des Kommunikationssystems der Einsatzzentralen (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kantonspolizei (Kapo) nutzt ein Kommunikationssystem, das eine einheitliche Kommunikation über Telefon und Funk ermöglicht. Über dieses werden die Notrufnummern 112 und 117 empfangen und die Kommunikation mit den Einsatzkräften über das Sicherheitsfunk- system POLYCOM sichergestellt. Dieses Kommunikationssystem ist eines der zentralen Kernsysteme der Einsatz- und Verkehrsleitzentra- len und ist mittels spezifisch für die Kapo entwickelter Schnittstellen mit anderen Systemen (z. B. Einsatzleitsystem, POLYCOM-Funknetz) und externen Partnern (z. B. Swisscom, Alarmzentralen von Dritten) verbunden. Die Kapo setzt das System der Frequentis AG, Wien, A (Frequentis), ein. Die Kernelemente des Kommunikationssystems haben aufgrund ihres Alters und der verwendeten Technologie das Ende ihres Lebens- zyklus erreicht und müssen ersetzt werden. Zudem wurde der Support für die heute eingesetzten Kernelemente seitens der Frequentis aufge- kündet. Die Systemerneuerung einschliesslich der Tests muss vor dem Bezug des Polizei- und Justizzentrums Zürich abgeschlossen sein, um einen unterbruchsfreien Betrieb gewährleisten zu können. Zudem muss im Rahmen des Projekts «Werterhalt POLYCOM ZH» die Schnittstel- le zum Sicherheitsfunksystem POLYCOM erstellt werden, deren Aus- gabe mit RRB Nr. 927/2019 bewilligt wurde. Die dazu erforderliche Vergabe erfolgt mit vorliegendem Beschluss. Für die Spezifikation zur Erneuerung des Kommunikationssystems hat die Kapo am 14. April 2021 eine gebundene Ausgabe von Fr. 124 475 bewilligt. Aufgrund der hohen Komplexität des Systems sowie der um- fangreichen und kostspieligen Schnittstellen zu anderen von der Kapo eingesetzten Systemen soll das bestehende System der Frequentis er- neuert werden. Zudem ist geplant, das Kommunikationssystem im of- fenen Verfahren bis Ende 2027 auszuschreiben.
B. Vertragliches und Vergabe Es ist vorgesehen, einen Werkvertrag einerseits für die Lieferung und Installation der Erneuerung des Kommunikationssystems ander- seits für die POLYCOM-Schnittstelle abzuschliessen. Der bestehende Wartungsvertrag (vgl. RRB Nr. 776/2019) soll erweitert und verlängert werden. Die Erweiterung des Wartungsvertrags soll ab Abnahme des erneuerten Kommunikationssystems in Kraft treten. Er sieht eine feste Vertragsdauer von fünf Jahren bis Ende 2027 vor. Das eingesetzte Kommunikationssystem, das auch bei anderen Blau- lichtorganisationen im In- und Ausland eingesetzt wird, darf aus lizenz- rechtlichen Gründen nur durch die Frequentis angepasst und gewartet werden, weshalb die Aufträge für Erneuerung, Erweiterungen und Wartung im Sinne der technischen Besonderheit und einer Ergänzung von bereits erbrachten Leistungen gemäss § 10 Abs. 1 lit. c und lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) direkt zu vergeben sind. Vergabeübersicht Lieferung und Wartung Total für (in Franken, einschliesslich MWSt) Installation und Support fünf Jahre (einmalige (jährliche Ausgaben) Aufwendungen) Werkvertrag 4 143 846 4 143 846 davon: Erneuerung Kommunikationssystem 2 274 966 2 274 966 Entwicklung Schnittstelle zu POLYCOM 1 868 880 1 868 880 Wartungsvertrag für fünf Jahre 399 396 1 996 980 (Ende 2022 bis Ende 2027) Zukünftige Integrationen von Umsystemen 1 000 000 1 000 000 der Kapo in den nächsten fünf Jahren (Schätzung, durchschnittlich Fr. 200 000 pro Jahr) Total 5 143 846 399 396 7 140 826
C. Finanzierung Im Rahmen des Projekts Erneuerung des Kommunikationssystems der Einsatzzentralen sowie für die Wartung und den Support mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist eine Ausgabe für folgende Kosten zu bewilligen: Kostenübersicht Investitions- Erfolgs- Total für (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung fünf Jahre (einmalige (jährliche Ausgaben) Aufwendungen) Spezifikation zur Erneuerung des Kommunika- 124 475 124 475 tionssystems (Kapo-Ausgabenbewilligung vom 14. April 2021) Erneuerung Kommunikationssystem (Werkver- 2 274 966 2 274 966 trag) (Frequentis AG, Wien, A; Angebot vom 2. Juni 2021) Wartung Kommunikationssystem (Wartungs- 399 396 1 996 980 vertrag) (Frequentis AG, Wien, A; Angebot vom 2. Juni 2021) Anbindung Kommunikationssystem an Einsatz- 216 038 216 038 leitsystem (HEXAGON Schweiz AG, Zürich; Angebot vom 4. Juni 2021) Projektdienstleistungen (Ingenieurbüro 98 869 98 869 D’Souza, Basel; Angebot vom 11. Mai 2021) Anpassung Festnetztelefonie (Gebr. Bräm AG, 40 997 40 997 Zürich; Angebot vom 1. Februar 2021) Unvorhergesehenes (u. a. wegen Währungs 344 655 50 604 597 675 risiko) / Rundungen Total Ausgaben 3 100 000 450 000 5 350 000 Zukünftige Integrationen von Umsystemen der Kapo in den nächs- ten fünf Jahren werden vorhabenspezifisch von der gemäss §§ 34 und 39 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) zuständigen Instanz zu bewilligen sein. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschrie- benen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Er- neuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die einmaligen Ausgaben zur Erneuerung des Kommunikationssys- tems betragen Fr. 3 100 000 und werden der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Von diesem Betrag wurden der Rechnung 2020 Fr. 31 294 belastet. Der Restbetrag ist im Budget 2021 (Fr. 1 580 943), sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024, Planjahr 2022 (Fr. 1 487 763), ent- halten.
Die Betriebskosten des neuen Kommunikationssystems für die Ver- tragslaufzeit bis Ende 2027 betragen jährlich rund Fr. 450 000 bzw. ins- gesamt rund Fr. 2 250 000. Die anteilmässigen Beträge sind im KEF 2021–2024 eingestellt und werden der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Beträge ab Planjahr 2025 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen für eine voraussichtliche Nutzungs- dauer von fünf Jahren betragen jährlich Fr. 631 700, davon rund Fr. 620 000 für Abschreibungen und rund Fr. 11 700 für Zinsen. Es fal- len keine weiteren Folgeaufwendungen an. Am 14. April 2021 hat die Kapo für die Spezifikation zur Erneue- rung des Kommunikationssystems eine gebundene Ausgabe von insge- samt Fr. 124 475 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden Gesamtausgabe und ist somit aufzuheben. Das Vorhaben wurde mit dem Amt für Informatik und dem Gre- mium Operative Informatiksteuerung (OIS) abgestimmt (u. a. anläss- lich der OIS-Sitzungen vom 8. April 2021). Es gab keine Einwände. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung Informatik der Kapo si- chergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erneuerung sowie die Wartung und den Support des Kom- munikationssystems der Einsatz- und Verkehrsleitzentralen der Kan- tonspolizei über fünf Jahre (Ende 2022 bis Ende 2027) wird eine ge- bundene Ausgabe von insgesamt Fr. 5 350 000 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 3 100 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 2 250 000 zulasten der Er- folgsrechnung.
II. Der Auftrag zur Erbringung von Lieferungen, Dienstleistungen und Wartung für das Kommunikationssystem der Kantonspolizei bis Ende 2027 wird gemäss Abschnitt B der Erwägungen an die Frequentis AG, Wien, A, zu höchstens Fr. 7 140 826 vergeben.
III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, mit der Frequentis AG, Wien, A, die Verträge gemäss Abschnitt B der Erwägungen abzuschlies- sen.
IV. Die Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 14. April 2021 für die Spezifikation der Erneuerung des Kommunikationssystems von insgesamt Fr. 124 475 wird aufgehoben.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli