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Décision

RRB Nr. 706/2019

Gemeindewesen, Stadt Illnau-Effretikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

21 août 2019Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Stadt Illnau-Effretikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2019

706. Gemeindeordnung (Stadt Illnau-Effretikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 eine Teilrevision der Gemeinde- ordnung der Stadt Illnau-Effretikon beschlossen. Die geänderten Bestim- mungen regeln die Zuständigkeiten von Parlament (Grosser Gemeinde- rat) und Stadtrat für Geschäfte im Zusammenhang mit Liegenschaften des Finanzvermögens, wie z. B. Erwerb, Veräusserung und Tausch. Die Änderung der Gemeindeordnung tritt am Tag des Genehmigungsbe- schlusses des Regierungsrates in Kraft.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon am 19. Mai 2019 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Stadthaus, Märt- platz 29, Postfach, 8307 Effretikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnli- strasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli