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Décision

RRB Nr. 710/2021

Strassen, Zürich, Limmattal- und Hönggerstrasse, kommunal, Projektgenehmigung

30 juin 2021Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Limmattal- und Hönggerstrasse, kommunal, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021

710. Strassen (Zürich, Limmattal- und Hönggerstrasse, kommunal)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 3. Mai 2021 das Projekt für die Strassensanierung und den Ausbau der regio- nalen Veloroute an der Limmattal- und der Hönggerstrasse, im Ab- schnitt Wipkingerplatz bis Limmattalstrasse Nr. 98 (Projekt Bau Nr. 13 002), in Zürich zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Limmattal- und Hönggerstrasse sind im Projektperimeter kom- munal klassiert. Im Abschnitt Wipkingerplatz bis Im Sydefädeli ver- läuft eine regionale Veloroute. Auf Höhe des Waidfussweges wird die Hönggerstrasse von einem regionalen Fuss- und Wanderweg gequert. Entlang des gesamten Projektperimeters verläuft eine Ausnahmetrans- portroute des Typs II. Die Velo-, Fuss- und Wanderwege gelten als überkommunale Verbindungen im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, an der Limmattal- und Hönggerstrasse, im Abschnitt Wipkingerplatz bis Limmattalstrasse Nr. 98, drei Haltestel- len hindernisfrei auszubauen, die Tramgleise zu ersetzen und den Strassenoberbau zu erneuern. Im Rahmen des Projektes soll die regio- nale Veloroute ausgebaut werden. Der bestehende Velostreifen tal- wärts wird auf 1,5 m verbreitert, während der heute fehlende Velostrei- fen bergwärts mit einer Breite von 1,8 m neu markiert wird. Der not- wendige Raum wird mit der Einführung von Mischverkehr (motorisier- ter Individualverkehr / Tram) bergwärts bis zur Haltestelle Waidfussweg gewonnen. Der Baubeginn ist für das Jahr 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 2. September 2019 Stellung genommen. Der darin angebrachte Antrag gilt als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes nicht vermindert, womit das Projekt den Anforderun- gen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 27. Sep- tember bis 28. Oktober 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌­ lagefrist ging eine Einsprache ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 649 vom

8. Juli 2020 wurde über die Einsprache entschieden und das Strassen- bauprojekt festgesetzt. Die Ausgabenbewilligung erfolgte mit Stadt- ratsbeschluss Nr. 2 vom 6. Januar 2021. Beide Beschlüsse sind rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Strassensanierung und den Ausbau der regionalen Veloroute an der Limmattal- und der Hönggerstrasse, im Abschnitt Wipkingerplatz bis Limmattalstrasse Nr. 98, betragen vor- aussichtlich Fr. 38 027 800 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 200 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführ- te Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zü- rich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Strassensanierung und den Ausbau der regio- nalen Veloroute an der Limmattal- und der Hönggerstrasse, im Ab- schnitt Wipkingerplatz bis Limmattalstrasse Nr. 98, in Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli