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Décision

RRB Nr. 715/2015

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2015, Ermächtigung

1 juillet 2015Allemand5 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2015, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015

715. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel)

Erwägungen

Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewil- ligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2015 wurden bis anhin Fr. 7 288 000 bewilligt. Da mit RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2015 somit insgesamt noch Fr. 12 512 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständi- gen Fachdirektionen folgenden Einzelbeitrag aus dem Lotteriefonds: Planungsbeitrag zur Erneuerung des Historischen Museums Winterthur Bereiche Kulturgeschichte, Bildung Gesuchstellende Verein Museum Schaffen, Winterthur: Der 2012 Organisation gegründete Verein bezweckt, die Erneuerung des Historischen Museums in Winterthur zu pla- nen und ab 2025 das erneuerte Museum zu be- treiben. Vorgeschichte Der Verein Museum Schaffen reichte dem Lot- teriefonds am 15. November 2012 ein Gesuch um einen Planungsbeitrag von Fr. 410 000 ein. Das Gesuch wurde durch die zuständigen Fach- direktionen (Baudirektion, Direktion der Justiz und des Innern) geprüft und dem Regierungs- rat am 12. Juni 2013 zum Entscheid vorgelegt. Der Regierungsrat stellte das Geschäft 2013 zurück, weil er die Unsicherheit, ob auf dem Platz Winterthur gesicherte Rahmenbedingun- gen für die Schaffung eines neu konzipierten Museums aufgrund der Finanzlage der Stadt bestehen, als gross beurteilte. Mit einem neuen Gesuch im Dezember 2013 wurde das angestrebte Museumskonzept um- fassender dargelegt und die Überführung des heutigen Museums in das zukünftige klarer auf-

gezeigt. Ebenso wurde gezeigt, wie vernetzt mit anderen Organisationen die Planungsar- beiten erfolgen und dass Verhandlung für eine Co-Finanzierung auf nationaler Ebene laufen. Ausgangslage Das Historische Museum Lindengut bedarf einer konzeptionellen Überarbeitung, damit die Stadt- und Regionalgeschichte wieder zeit- gemäss vermittelt werden können. Das neue Museum soll ein «partizipatives» Museum wer- den: Besucherinnen und Besucher werden zu eigentlichen Nutzerinnen und Nutzern sowie Akteurinnen und Akteuren, sie gestalten das Museum. Im Zentrum der Vermittlungs- und Ausstellungstätigkeit wird die Geschichte von Stadt und Region Winterthur sowie des Kan- tons stehen. Mit der Fokussierung auf das Thema Schaffen regt das geplante Museum eine Auseinandersetzung rund um das Thema Arbeit an, wie sie in der Schweizer Museums- landschaft beispiellos ist. Das neue Museum soll 2025 eröffnet werden. Vorgesehen ist, das Ziel in drei Phasen zu erreichen: In einer ers- ten Phase erarbeitete der Historische Verein Winterthur (HVW) mit der Stadt Winterthur ein Grobprojekt. In einer zweiten Phase soll nun ein Detailprojekt ausgearbeitet werden. Phase 3 besteht dann in der konkreten Errich- tung des Museums. Es ist vorgesehen, dass der Verein Museum Schaffen dem Kanton zum ge- gebenen Zeitpunkt ein Gesuch in Beitragskom- petenz des Kantonsrates zur Verwirklichung des Museums einreichen wird. Projektziel Erarbeitung des Detailprojektes, damit das be- stehende Museum Lindengut in absehbarer Zeit durch das neue Museum abgelöst werden kann. Projektbeschrieb In der nun laufenden zweiten Phase will der Verein ein ausführungsreifes Museumskonzept (Feinkonzept) mit Inhalts- und Betriebskon- zept mitsamt Finanz- und Umsetzungsplan aus- arbeiten. Ausserdem baut er ein Netz von Part- nerschaften auf und akquiriert Mittel. Ebenso plant er die künftige Trägerschaft und den

Standort. Dazu gehören die Klärung der zu- künftigen Nutzung der Villa Lindengut sowie die Benennung des zukünftigen Museums. Das Detailkonzept soll in enger Zusammenar- beit mit der interessierten Öffentlichkeit erar- beitet werden. Die Projektsteuerung liegt beim Verein. Kosten Fr. 1 195 000 Gewünschter Betrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur und der HVW haben einen Beitrag von Fr. 410 000 bereits 2012 ge- sprochen. Zudem werden der HVW nochmals einen Beitrag von Fr. 50 000 und die Stadt Win- terthur von Fr. 40 000 leisten. Die offenen Rest- kosten müssen über Stiftungen und Beiträge Dritter gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Zürcher Museumslandschaft ist reich, aber heterogen hinsichtlich ihrer mu- sealen Angebote. Die Museen haben sich in der dichten Museumslandschaft des Kantons zu behaupten und stehen untereinander in Kon- kurrenz. Neben kulturhistorischen Angeboten in den Städten Zürich und Winterthur sollen vermehrt auch regionale und überregionale Akzente gesetzt werden. Dass der HVW bzw. der Verein Museum Schaffen neue Wege gehen will, ist mutig und zukunftsweisend. Bewilligter Betrag Fr. 480 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Verein Museum Schaffen hat frühzeitig Kontakt mit dem Schweizerischen Landes- museum zwecks Absprachen und Prüfung von Zusammenarbeitsmodellen aufzuneh- men. – Der Verein hat zu prüfen, ob der bisherige Standort beibehalten werden soll oder ob beim Thema Schaffen ein Standortwechsel z. B. in ein Industriegebäude anzustreben ist.

– Der Beitrag wird nach der Beitragsgewäh- rung zur Hälfte ausbezahlt. Die Auszahlung der zweiten Hälfte erfolgt, sobald der Ver- ein der Kantonalen Denkmalpflege und dem Staatsarchiv seine Halbzeit-Ergebnisse vorgestellt hat und diese mit der Weiterfüh- rung der zweiten Phase einverstanden sind. – Es wird empfohlen, die Bezeichnung «Mu- seum Schaffen» zu überprüfen, da diese Be- zeichnung zu Missverständnissen führen kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken Verein Museum Schaffen Planungsbeitrag Feinkonzept 480 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi