RRB Nr. 725/2025
KEF 2026–2029 und Budget 2026, Festlegung Finanzen
2 juillet 2025Allemand7 min
Source zh.ch
KEF 2026–2029 und Budget 2026, Festlegung Finanzen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
725. KEF 2026–2029 und Budget 2026, Festlegung Finanzen
Erwägungen
1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2026–2029 (in Mio. Franken) 2026 2027 2028 2029 Regierungsrat und Staatskanzlei –37,7 –38,4 –35,3 –35,3 Direktion der Justiz und des Innern –1195,1 –1146,0 –1145,5 –1146,5 Sicherheitsdirektion –1608,6 –1633,1 –1662,4 –1684,9 Finanzdirektion 9628,9 9764,9 9969,3 10118,7 Volkswirtschaftsdirektion –461,7 –464,9 –465,1 –469,7 Gesundheitsdirektion –2483,6 –2538,8 –2658,1 –2709,2 Bildungsdirektion –3369,5 –3358,2 –3381,0 –3395,9 Baudirektion –352,5 –362,8 –274,2 –372,1 Konsolidierungskreis 2 –265,9 –265,0 –270,1 –266,0 Konsolidierungskreis 3 6,1 16,2 26,0 30,9 Total –139,6 –25,9 103,6 69,9 + Überschuss, – Defizit
Die gemeldete Abweichung zum Stand vor Festlegung Finanzen liegt 2026–2029 insgesamt bei +127 Mio. Franken, davon +12 Mio. Franken im ersten Planjahr. Die Aktualisierung der Zinsen und Abschreibungen führt in der Si- cherheitsdirektion zu einer Saldoverschlechterung von –7 Mio. Franken und in der Bildungsdirektikon zu einer Saldoverbesserung von +10 Mio. Franken. Der von den Stimmberechtigten am 18. Mai 2025 abgelehnte Schritt 2 der Steuervorlage 17 führt in der Leistungsgruppe Nr. 2216, Kantonaler Finanzausgleich, zu einer Saldoverbesserung von je +20 Mio. Franken in den Planjahren 2027–2029. Die Anpassung des zentral eingestellten Teuerungsausgleichs in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, führt zu einer Saldover- besserung von +59 Mio. Franken (2026 +11 Mio. Franken, 2027 bis 2029 jeweils +16 Mio. Franken). Der zentral eingestellte Teuerungsausgleich entspricht der Prognose des Landesindexes der Konsumentenpreise mit Stand Juni. Sie wird für den Teuerungsausgleich des Folgejahres ein- gestellt und sieht gegenüber den Richtlinien zum KEF (vgl. RRB Nr. 276/ 2025, F21) für die Kalenderjahre 2025 und 2026 eine um jeweils 0,2% sowie für die Kalenderjahre 2027 und 2028 eine um jeweils 0,1% nied- rigere Teuerung vor (2025: 0,1%, 2026: 0,5%, 2027: 0,8%, 2028: 0,9%).
Tabelle 2: Veränderung des in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sam- melpositionen, zentral eingestellten neuen Teuerungsausgleichs (in %) 2026 2027 2028 2029 Landesindex der Konsumentenpreise 0,3 0,7 0,9 1,0 des Vorjahres gemäss Richtlinien Landesindex der Konsumentenpreise 0,1 0,5 0,8 0,9 des Vorjahres gemäss Festlegung Finanzen Über den Teuerungsausgleich im Budgetjahr entscheidet der Regie- rungsrat gestützt auf § 42 der Personalverordnung (LS 177.11) im Herbst des laufenden Jahres.
2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 3: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrech- nung 2022–2029 (in Mio. Franken) Mittelfristiger Ausgleich 2022–2029 vor Festlegung Finanzen 1064 Veränderungen 2026–2029 127 Mittelfristiger Ausgleich 2022–2029 gemäss Festlegung Finanzen 1191 Ausgangslage KEF 2027–2030 (ohne 2022, einschliesslich 2030=2029) 713 Der Betrag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.
3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 4: Saldo Investitionsrechnung 2026–2029 (in Mio. Franken) 2026 2027 2028 2029 2026–29 Regierungsrat und Staatskanzlei –1,2 –0,6 0,0 0,0 –1,8 Direktion der Justiz und des Innern –8,6 –8,7 –2,2 –1,0 –20,5 Sicherheitsdirektion –58,0 –49,0 –38,1 –32,4 –177,5 Finanzdirektion 145,0 143,3 163,8 145,4 597,4 Volkswirtschaftsdirektion –92,5 –165,7 –127,6 –131,7 –517,5 Gesundheitsdirektion –142,3 –141,9 –108,0 –138,3 –530,6 Bildungsdirektion –155,4 –159,8 –207,1 –206,0 –728,3 Baudirektion –613,2 –523,2 –518,1 –470,2 –2124,7 Konsolidierungskreis 2 –30,4 –43,8 –16,6 –8,3 –99,2 Konsolidierungskreis 3 –163,0 –180,0 –199,7 –152,9 –695,6 Total –1119,6 –1129,4 –1053,5 –995,7 –4298,3 davon Investitionsausgaben –1270,3 –1316,9 –1292,3 –1203,0 –5082,5 + Einnahmenüberschuss, – Ausgabenüberschuss
Der Saldo der Investitionsrechnung 2026–2029 beläuft sich auf –4298 Mio. Franken. Die gemeldeten Abweichungen zum Stand vor Festlegung Finanzen liegen gesamthaft bei –1 Mio. Franken. Diese sind auf Präzisierungen bei den Vorhaben zurückzuführen.
4. Saldo Finanzierungsrechnung Mit den oben erläuterten Festlegungen zur Erfolgsrechnung und zur Investitionsrechnung verändert sich der Saldo der Finanzierungsrech- nung 2026–2029 um +127 Mio. Franken auf –1357 Mio. Franken. Im Budgetjahr 2026 beträgt der Saldo der Finanzierungsrechnung mit der Festlegung Finanzen –538 Mio. Franken. Im Durchschnitt beträgt der Saldo der Finanzierungsrechnung 2026–2029 –339 Mio. Franken pro Planjahr. Der Saldo Finanzierungsrechnung zeigt die geplante Neuver- schuldung am Kapitalmarkt aufgrund der geplanten Aufgabenerfüllung des Kantons (vorbehältlich Abweichungen zwischen Cashflow und ge- plantem Kalenderjahr sowie Transaktionen im Finanzvermögen). Der Saldo der Finanzierungsrechnung kann sich gestützt auf die ver- buchten Werte noch geringfügig ändern.
5. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG, LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von langfristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu ver- einfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirektion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag aufzunehmen. Tabelle 5: Finanzierungsbedarf 2026 (in Mio. Franken) Saldo Finanzierungsrechnung –538 Refinanzierung Staatsanleihen –400 Reserve –562 Ermächtigung total –1500 – Finanzierungsbedarf
Der Finanzierungsbedarf 2026 aus der Erfolgs- und der Investitions- rechnung beträgt –538 Mio. Franken. 2026 sind zudem Staatsanleihen über 400 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für planerische Unsicherheiten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtragskrediten und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Reserve von 562 Mio. Franken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu ermächtigen, 2026 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1500 Mio.
Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirt- schaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung alle Auf- nahmeformen und Laufzeiten zulässig.
6. Listen Investitionspriorisierung Beilage dieses Regierungsratsbeschlusses sind die folgenden Listen:
1. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2026–2029 aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Fran- ken pro Vorhaben;
2. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2026–2029 nicht aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben;
3. Liste der gemäss Investitionspriorisierung gestoppten Vorhaben.
7. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 415/2024 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2026–2029 und des Budgets 2026 fest. Er ist ge- mäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mitt- woch des Monats September ausgerichtet. 2. Juli 2025 Eingabe der finanziellen Daten abgeschlossen 4. Juli 2025 Bereinigter KEF 2026–2029 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 27. August 2025 RRB Festsetzung KEF 2026–2029 und Budget- entwurf 2026 27. August 2025 RRB Steuerfuss 2026–2027 28. August 2025 Information der Finanzkommission über den KEF 2026–2029 und Budgetentwurf 2026 29. August 2025 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2026–2029 und Budgetentwurf 2026 im Internet 29. August 2025 Nachträge zum Budgetentwurf 2026 eingereicht 24. September 2025 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2026 24. September 2025 RRB Teuerungsausgleich auf 1. Januar 2026 2. Oktober 2025 Information der Finanzkommission über die Nachträge zum Budgetentwurf 2026 3. Dezember 2025 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF–Erklärungen) 28. Januar 2026 RRB Haushaltsvollzug 2026 (bei Bedarf)
8. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Planungsverfahren und ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2026–2029 nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2026–2029 und im Budget 2026 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.
II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2022–2029 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.
III. Die Saldi der Investitionsrechnung im KEF 2026–2029 und im Budget 2026 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.
IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2026 langfristige Finanz- verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,5 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
V. Als Beilage zu diesem Beschluss werden folgende Listen veröffent- licht: 1. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2026–2029 aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Fran- ken pro Vorhaben; 2. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2026–2029 nicht aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben; 3. Liste der gemäss Investitionspriorisierung gestoppten Vorhaben.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2026– 2029 nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli