RRB Nr. 729/2016
Online Audio/Videothek-Recording Dienst für die Schulen der Sekundarstufe II, Vergabe
13 juillet 2016Allemand3 min
Source zh.ch
Online Audio/Videothek-Recording Dienst für die Schulen der Sekundarstufe II, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016
729. Online-Audio/Videothek-Recording-Dienst für die Schulen
Erwägungen
der Sekundarstufe II (Vergabe) Mit Beschluss Nr. 1240/2010 legte der Regierungsrat die Massnahmen zum Sanierungsprogramm San10 fest, die auch den zentralen Einkauf Mittelschulen bzw. Berufsbildung betreffen (Massnahmen Nrn. 7301- 106 und 7306-106). Ziel dieser Massnahmen ist die Verringerung der Be- schaffungskosten. Dies soll durch eine bessere Verhandlungsposition bei der Preisaushandlung und durch Standardisierungen erreicht werden. An den Schulen der Sekundarstufe II werden Fernseh- und Radio- sendungen für den Einsatz im Unterricht aufgezeichnet. Die Speiche- rung der Sendungen erfolgt zum Teil für jede Schule auf schuleigenen Medienservern. Diese Einzellösungen sind kostenintensiv. Der Aufbau einer Medienserverinfrastruktur verursacht – je nach Schulgrösse – ein- malig Kosten zwischen Fr. 50 000 und Fr. 100 000 pro Schule. Zusätzlich fällt für jede Schule personeller Aufwand für die Digitalisierung, Struk- turierung und Archivierung der Fernseh- und Radiosendungen an. Mit der vorgesehenen zentralen Archivierung auf einem einzigen Server ent- fallen insbesondere die einmaligen Investitionen für den Aufbau einer Medienserverlandschaft. Zudem werden Doppelspurigkeiten vermieden und die Abgeltung der Urheberrechte vereinfacht. Mit der Lizenzierung eines Online-Audio/Videothek-Recording-Diens- tes soll es den über 4500 Lehrpersonen der Sekundarstufe II ermöglicht werden, alle in der Schweiz empfangbaren Fernseh- und Radiosendun- gen online aufzunehmen, sie auf die notwendige Länge zu kürzen und zu archivieren, um sie für den Unterricht nutzen zu können. Die Abgeltung der Urheberrechte erfolgt bereits heute für alle Zürcher Schulen über den Gemeinsamen Tarif 9 III (Nutzung von geschützten Werken und ge- schützten Leistungen in elektronischer Form zum Eigengebrauch mittels betriebsinterner Netzwerke in Schulen) an ProLitteris und Suisseimage. Die vorliegende Vergabe führt deshalb nicht zu Mehrkosten bezüglich Abgeltung der Urheberrechte. Zur Abwicklung soll zwischen dem Mittelschul- und Berufsbildungs- amt (MBA) und dem Anbieter ein Vertrag für die Dauer von vier Jahren, mit einer Option auf Verlängerung um drei Jahre, abgeschlossen werden. Das MBA hat 2015 eine GATT/WTO-Ausschreibung im offenen Ver- fahren durchgeführt. Es ist ein Angebot eingegangen.
Der Aufwand, der über diesen Vertrag abzuwickelnden Leistungen wird auf jährlich höchstens Fr. 320 000 (einschliesslich MWSt) geschätzt. Die Schulen melden ihren Bedarf dem MBA. Dieses trägt die Kosten und verrechnet diese nach Massgabe der Nutzung an die Schulen weiter. Der Kanton geht dem Anbieter gegenüber keine Abnahmeverpflichtung ein. Für den Vergabeentscheid ist der Regierungsrat zuständig (§ 34 Finanz- controllingverordnung vom 5. März 2008, FCV). Der Zuschlag soll auf- grund der Prüfung der Zuschlags- und Eignungskriterien der Werft22 AG, Baden, erteilt werden. Die Finanzierung erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Ausgabe ist im Budget 2016 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019, Plan- jahre 2017–2019, eingestellt. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe nach § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, da die Informatikdienstleistung für einen zeitgemässen Unterricht notwen- dig ist. Für die Bewilligung der Ausgabe ist gemäss § 39 lit. c FCV in Ver- bindung mit Anhang 1 FCV die Bildungsdirektion zuständig.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Zuschlag für die Leistungen gemäss Vertrag zur Beschaffung Baden, gemäss dem Angebot vom 22. Oktober 2015 erteilt. Der Vertrag wird auf vier Jahre abgeschlossen und kann um drei Jahre verlängert wer- den.
II. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird ermächtigt, den Ver- trag mit der Werft22 AG, Baden, abzuschliessen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi