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Décision

RRB Nr. 737/2010

Amtliche Vermessung, Wetzikon/Pfäffikon, Erst-/Zweiterhebung, Los 9/Chämtnerbach, Genehmigung

19 mai 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Amtliche Vermessung, Wetzikon/Pfäffikon, Erst-/Zweiterhebung, Los 9/Chämtnerbach, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2010

737. Amtliche Vermessung (Grundbuchvermessung)

Erwägungen

Die mit RRB Nr. 292/2000 angeordnete und mit der Landumlegung Robenhausen-Wetzikon kombinierte Ersterhebung Wetzikon, Los 9, ist abgeschlossen. Für den Raumbedarf des Hochwasserschutzprojektes Chämtnerbach wurde der Landumlegungsperimeter Robenhausen- Wetzikon auf das Gemeindegebiet von Pfäffikon ausgedehnt. Die Fläche dieser Zweiterhebung Pfäffikon «Chämtnerbach» ist Teil der Erneuerung Pfäffikon, Los 15B. Laut dem Zeugnis der Landumlegungsgenossenschaft Robenhausen- Wetzikon vom 8. April 2010 sind die anlässlich der öffentlichen Auflage der Vermessungswerke eingegangenen Einsprachen, welche die Ver- markung oder die Vermessung betrafen, erledigt worden. Bezugnehmend auf dieses Zeugnis haben die Gemeinderäte Wetzikon und Pfäffikon mit Beschlüssen vom 21. April 2010 bzw. 20. April 2010 von der Durchführung der öffentlichen Auflage der Vermessungen und der Einsprachenerledigung Kenntnis genommen. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat die Ersterhebung Wetzikon, Los 9, und die Zweiterhebung Pfäffikon «Chämtnerbach», geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 sind die Ersterhebung Wetzikon, Los 9, und die Zweit- erhebung Pfäffikon «Chämtnerbach», zu genehmigen. Anschliessend werden die Vermessungswerke dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ersterhebung Wetzikon, Los 9, und die Zweiterhebung Pfäffikon «Chämtnerbach» werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wetzikon, 8622 Wetzikon, den Gemeinderat Pfäffikon, 8330 Pfäffikon, das Bundesamt für Landes- topografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Ober- gericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariats- inspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Wetzikon, Turnhallenstrasse 2, Postfach 283, 8622 Wetzikon, das Grundbuchamt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, Postfach 221, 8330 Pfäffikon, die Diebold AG,

Ingenieurbüro, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon, die Gossweiler Ingenieure AG, Neuhofstrasse 34, Postfach, 8600 Dübendorf, das Inge- nieurbüro Widmer + Rutz, Mettlenstrasse 33, 8330 Pfäffikon, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli