RRB Nr. 739/2023
Kantonsschule Zürich Nord, Umzug Campus Irchel, gebundene Ausgabe
14 juin 2023Allemand5 min
Source zh.ch
Kantonsschule Zürich Nord, Umzug Campus Irchel, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2023
739. Kantonsschule Zürich Nord, Umzug Campus Irchel (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mehrere Kantonsschulen in Zürich müssen umfassend instand gesetzt werden, darunter die Kantonsschule Zürich Nord (KZN) in Oerlikon mit Baujahr 1975. Mit Beschluss Nr. 921/2017 hat der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe für die Projektierung der Gesamtinstandsetzung der KZN bewilligt. Diese umfasst die Erneuerung der Gebäudehülle (Dach und Fassade), der Gebäudetechnik, die energetischen Verbesse rungen (Minergie), die Ertüchtigung des Brandschutzes und der Erd bebensicherheit, die Umsetzung der Anforderungen des Behinderten gleichstellungsgesetzes (SR 151.3) sowie Nutzungsverbesserungen. Die Gesamtinstandsetzung des Campus Oerlikon erfolgt von 2024 bis 2027. Sie kann nur in einem zeitlich und finanziell vertretbaren Rahmen um gesetzt werden, wenn die rund 2300 Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeitenden der Schule in ein Provisorium auf dem Campus Irchel der Universität Zürich verlegt werden (RRB Nr. 990/2019).
2. Vergabe Der Umzug in das Provisorium auf den Campus Irchel soll mit der Rahmenvertragspartnerin Welti Furrer AG und der Umzugsplanerin Bürobox GmbH durchgeführt werden. Der Rahmenvertrag mit Welti Furrer AG läuft im August 2023 aus. Die Neuausschreibung dieser Dienst leistung durch das Immobilienamt ist bereits in Planung. Der Umzug zu rück auf den Campus Oerlikon im Jahr 2027 wird mit der entsprechenden Rahmenvertragspartnerin oder dem entsprechenden Rahmenvertrags partner erfolgen. Der neue Rahmenvertrag wird sowohl die Umzugs logistik als auch die Umzugsplanung umfassen. Die Vergabe an die Um zugsplanerin Bürobox GmbH für den Umzug auf den Campus Irchel erfolgt im freihändigen Verfahren, da das Auftragsvolumen unter dem Schwellenwert von Fr. 150 000 liegt.
3. Finanzierung Das Umzugsvolumen umfasst Umzugsgut aus drei Schulhäusern und Turnhallen, dem Verwaltungsgebäude, der Mensa, den Fachschaften sowie der Mediothek. Das Material wird in das Provisorium auf dem Campus Irchel transportiert, zwischengelagert oder, wenn eine Weiter nutzung ausgeschlossen werden muss, entsorgt. Die Ausgaben für den Umzug in den Campus Irchel und zurück nach Oerlikon betragen ein schliesslich MWSt insgesamt Fr. 1 416 290. Die Ausgaben beruhen auf den Offerten der Welti Furrer AG vom 30. Juni 2022 und der Bürobox GmbH vom 16. März 2023. Für den Umzug zurück zum Campus Oerlikon wird angenommen, dass sich die Ausgaben verringern. Diese Annahme beruht darauf, dass ein geringeres Volumen transportiert werden muss, weil ein Teil des Mobiliars nicht mitgenommen wird. Zu bewilligende Ausgaben Jahre in Franken, einschliesslich MWSt Umzugsplanung zum Campus Irchel – 2023–2024 116 230 Bürobox GmbH Umzugslogistik zum Campus Irchel – 2024 478 997 Welti Furrer AG Lagerungskosten für drei Jahre 2024–2027 192 309 Rückumzug auf den Campus Oerlikon – 2026–2027 500 000 Umzugsplanung und Umzugslogistik mit dem Rahmenvertragspartner ab 1. September 2023 (Annahme) Total 1 287 536 Reserve 10% 2023–2027 128 754 Gesamtausgabe 1 416 290
Für die Organisation des Umzugs werden zusätzlich interne perso nelle Mittel nötig, die zu Entlastungen im Umfang von 21,5 Jahreslek tionen oder rund Fr. 174 000 führen. Entlastungen gelten als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) und stellen somit keine Ausgabe im finanzrechtlichen Sinn dar. Die Entlastungen werden durch das Mittelschul- und Berufsbildungs amt bewilligt. Die Ausgaben sind gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Ge setzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Bewilligung der Ausgaben erfolgt gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Buchungs kreis 7325, Kantonsschule Zürich Nord, PSP-Element 7325P-00019.
Die aufgeführten Ausgaben von Fr. 1 416 290 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 nicht enthalten. Die Ausgaben für das Jahr 2023 von Fr. 85 235, für das Jahr 2024 von Fr. 593 079 und für das Jahr 2025 von Fr. 70 513 können innerhalb der Leistungs gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, kompensiert werden. Die Ausgaben von Fr. 345 513 für das Jahr 2026 sowie Fr. 322 009 für das Jahr 2027 werden in den entsprechenden Planjahren des KEF 2025–2028 in der Erfolgs rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, aufgenommen. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen zur Umsetzung von Ausgabenbewilligungen, insbesondere für die Vergabe von Auf trägen an Dritte, richtet sich nach den Ausgabenkompetenzen für ge bundene Ausgaben (§ 34 Abs. 1 FCV). Die Bildungsdirektion ist somit aufgrund der Auftragsvolumen der einzelnen Anbietenden berechtigt, die Verträge für den Umzug abzuschliessen. Für den Umzug zurück zum Campus Oerlikon wird die Zuständigkeit für die Vergabe von Verträgen nach § 34 FCV neu beurteilt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Umzug der Kantonsschule Zürich Nord in das Provisorium auf den Campus Irchel 2024 sowie für die Rückkehr 2027 auf den Campus Oerlikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 416 290 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli