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Décision

RRB Nr. 752/2017

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Turbenthal, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

30 août 2017Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Turbenthal, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2017

752. Gemeindeordnung (Gemeinde Turbenthal)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015 [GG]). Die Anwendung des erst am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Gemeindegesetzes rechtfertigt sich, weil die vorliegend zu prüfende Gemeindeordnung insbesondere auch die notwendigen An- passungen an das neue Gemeindegesetz enthält und ab 1. Januar 2018 den Anforderungen des neuen Gemeindegesetzes entsprechen soll. Im Übrigen werden allfällige Mängel durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Turbenthal haben am 21. Mai 2017 an der Urne einer Totalrevision ihrer Gemeindeordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die notwendi- gen Anpassungen an das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 und die Aufhebung der Gesundheitsbehörde, der Wasser-, der Flur- und der Bürgerrechtskommission. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Turbenthal am 21. Mai 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Turbenthal, Gemeindeverwaltung, Postfach 132, 8488 Turbenthal, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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