RRB Nr. 753/2020
Mobile Sonderabfallsammlung 2021 - 2025, neue Ausgabe, Bewilligung
19 août 2020Allemand4 min
Source zh.ch
Mobile Sonderabfallsammlung 2021 - 2025, neue Ausgabe, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020
753. Mobile Sonderabfallsammlung (neue Ausgabe und Vergabe)
A.Ausgangslage Die Kantone sorgen gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst. a der Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600) dafür, dass kleine Mengen von Sonderabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe getrennt gesammelt und entsorgt werden. Im Kanton Zürich ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft dafür zuständig. Seit Inkraftsetzung der Sonderabfall-Abgabever- ordnung vom 11. Oktober 1995 (LS 712.41) wird die kantonale Samm- lung durch eine jährliche Abgabe der Gemeinden je Einwohnerin und Einwohner in einen Fonds finanziert. Neben der kantonalen Sonderab- fallsammelstelle Hagenholz werden in den Gemeinden mobile Samm- lungen angeboten. Je nach Einwohnerzahl der Gemeinden schwankt die Anzahl Sammlungen. Durch die Bildung von Sammelregionen kann gewährleistet werden, dass die Bevölkerung mehrmals im Jahr die Möglichkeit hat, in ihrer eigenen oder benachbarten Gemeinde den Sonderabfall aus Haushalten vorschriftsgemäss zu entsorgen. Neben der Sammlung der Sonderabfälle umfassen die Aufgaben des Anbieters des Sonderabfallmobils die Sortierung der Abfälle, den Transport zur kantonalen Sonderabfallsammelstelle, die Aufzeichnung der angenom- menen Abfälle, das Erstellen von Statistiken und die Auskunft und Be- ratung von Privatpersonen und Gemeinden.
Erwägungen
B. Vorhaben und Ziel Ende 2020 läuft der bestehende Vertrag mit dem derzeitigen Anbieter des Sonderabfallmobils aus. Um die Sammlung von Kleinmengen von Sonderabfällen aus Haushalten in den Gemeinden des Kantons Zürich weiterhin zu gewährleisten, soll diese Dienstleistung weitergeführt wer- den.
C. Finanzielles Die Kosten der Dienstleistungen im Bereich der mobilen Sonderab- fallsammlung belaufen sich auf Fr. 490 925 pro Jahr. Es ist vorgesehen, einen Vertrag mit einem Dienstleister über drei Jahre mit einer Verlänge- rungsoption um weitere zwei Jahre abzuschliessen. Dies führt zu einer
einmaligen neuen Ausgabe über fünf Jahre von insgesamt Fr. 2 454 625. Der Dienstleister wird jeweils jährlich den erbrachten Dienstleistungen entsprechend entschädigt. In einem offenen Verfahren wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Neuvergabe des Auftrags über höchstens fünf Jahre durchgeführt. Die Auswertung der beiden eingereichten Angebote erfolgte aufgrund folgender Zuschlagskriterien: 40% Qualität der offerierten Leistungen, 40% Preis und 20% Referenzen. Die Offerten der beiden Unternehmen waren hinsichtlich Qualität und Referenzen gleichwertig. Jedoch lag der von der Chiresa AG, Turgi, offerierte Preis mit jährlich Fr. 446 296 unter jenem des anderen Anbieters. Demnach stellt das Angebot der Chiresa AG das wirtschaftlich günstigste dar, weshalb der Auftrag ihr zuzuschlagen ist. Die Vergabesumme ergibt sich aus den offerierten Preisen je Samm- lungsart vervielfacht mit der Anzahl der durchzuführenden Sammlun- gen. Für Unvorhergesehenes wird eine Reserve von 10% berechnet. Die jährliche Vergabesumme beträgt somit Fr. 490 925. Die offerierten Preise sind bis zum 31. Dezember 2022 fest. Ab 1. Januar 2023 wird die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise, Ausgangsbasis 1. Ja- nuar 2021) voll ausgeglichen. Eine Teuerung ist durch die Reserve ge- deckt. Bei negativer Teuerung bleibt die Abgeltung der Leistungen bei mindestens 100% des offerierten Angebots.
D. Finanzierung Der Betrag zur Finanzierung des Sonderabfallmobils ist im Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 teilweise einge- stellt (Planjahr 2021 Fr. 420 400, Planjahr 2022 Fr. 424 600, Planjahr 2023 Fr. 428 800). Die Mehrausgaben werden im Globalbudget des Son- derabfallfonds kompensiert. Der Vergabebetrag geht zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8950, Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Betrieb der mobilen Sonderabfallsammlung von 2021 bis 2025 wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 454 625 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8950, Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen, bewilligt.
II. Der Auftrag für die mobile Sonderabfallsammlung im Kanton Zürich wird gemäss dem Angebot vom 23. März 2020 zu Fr. 2 231 480 (einschliesslich MWSt) an die Chiresa AG, Turgi, vergeben. Die Ver- gabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 2 454 625 erhöhen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli