RRB Nr. 761/2012
Strassen, Zürich, Norstrasse/-brücke RVS 30048, Projektgenehmigung
11 juillet 2012Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012
761. Strassen (Zürich, Nordstrasse/-brücke)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 11. April 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für den Ersatz der Nordbrücke sowie für die Erneuerung der Nordstrasse (RVS 30048), Abschnitt Scheffel- bis Rousseaustrasse, Zürich (Bau Nr. 02 119), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig er- suchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Nordstrasse ist im regionalen Richtplan als regionale Verbindungs- strasse eingetragen. Das Projekt sieht vor, die Nordbrücke und deren östliches Wider- lager zu ersetzen sowie die Nordstrasse im Abschnitt Scheffel- bis Rous- seaustrasse zu erneuern. Eine umfassende Zustandsanalyse der Nord- brücke im Jahr 2000 führte dazu, dass diese mit Sofortmassnahmen verstärkt werden musste. Unter Berücksichtigung des schlechten Gesamtzustandes der Brücke hat die Sofortmassnahme eine Wirkungs- dauer von rund zehn Jahren. Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu garantieren, muss die Brücke nun ersetzt werden. Der geplante Brücken- ersatzbau weist einen Strassenraum von 12,6 m sowie einen beidseitigen Gehweg von mindestens 3,0 m auf. Die Spannweite der Brücke muss wegen der sicherheitstechnischen Anforderungen der SBB von 9,0 auf 11,5 m vergrössert werden. Daher ist das östliche Widerlager neu zu bauen. Der Strassenbelag beidseits der Brücke befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Die Nordstrasse wird auf einer Länge von rund 120 m saniert. Im Osten der Nordbrücke wird der Fussgängerübergang mit Schutzinsel ersetzt. Im Westen der Nordbrücke werden die beiden bestehenden Fussgängerübergänge neu erstellt. Nach dem Ersatz der Nordbrücke werden neu beide VBZ- Haltestellen «Bahnhof Wipkingen» auf der Brücke angeordnet. Die Bushaltestellen werden mit einer Länge von 38 m ausgeführt. Mit den Bauarbeiten werden verschiedene Erneuerungen an Werkleitungen vorgenommen. Zwischen dem Restaurant Nordbrücke und den Bahngleisen befindet sich zudem der 1995 durch die Interessengemeinschaft Bahnhof Wip- kingen erstellte provisorische Treppenabgang zum Bahnhof Wipkingen. Das Provisorium ist in einem schlechten Zustand und soll nun durch eine endgültige Lösung ersetzt werden. Der Bau und der Unterhalt des neuen Treppenabgangs werden durch die Stadt finanziert. Der Bau- beginn ist für den August 2012 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa September 2013.
Auf die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG wurde aufgrund der geringfügigen Veränderungen der Oberfläche ver- zichtet. Die in den Begehrensäusserungen des AFV vom 4. August 2009 und 13. Oktober 2009 gemachten Auflagen wurden berücksichtigt. Beim Auflageverfahren nach §§ 16 und 17 StrG gingen innerhalb der Auflagefrist mehrere Einsprachen gegen das Projekt ein. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 1775 vom 27. Oktober 2010 fest- gesetzt. Die aufgrund der Einsprachen vorgenommenen Änderungen wurden von der Stadt Zürich mit dem AFV und der Kantonspolizei be- reinigt. Verschiedene Einsprechende erhoben gegen das Projekt Rekurs beim Regierungsrat. Der Rekursentscheid vom 21. September 2011 (Abweisung) ist inzwischen rechtskräftig (RRB Nr. 1118/2011). Einer Genehmigung des Projekts steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Ersatz der Nordbrücke sowie die Erneue- rung der Nordstrasse, Abschnitt Scheffel- bis Rousseaustrasse, betragen Fr. 9 024 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 4 375 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG be- lastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für den Ersatz der Nordbrücke sowie die Erneuerung der Nordstrasse, Abschnitt Scheffel- bis Rousseaustrasse, RVS 30048, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi