RRB Nr. 768/2021
Geodaten-Infrastruktur des Kantons Zürich, Strategie 2021 - 2024, Genehmigung
7 juillet 2021Allemand7 min
Source zh.ch
Geodaten-Infrastruktur des Kantons Zürich, Strategie 2021 - 2024, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021
768. Geodaten-Infrastruktur des Kantons Zürich, Strategie 2021–2024 (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung be- treibt seit 1992 das Geografische Informationssystem der kantonalen Ver- waltung Zürich (GIS-ZH) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gestützt auf § 20 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes vom 24. Ok- tober 2011 (KGeoIG; LS 704.1). Das GIS-ZH als künftige Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 der IKT- Strategie soll den sich weiterentwickelnden Anforderungen der Fachstel- len und der Öffentlichkeit angepasst werden und die übergeordneten Strategien des Bundes im Bereich der Geoinformation berücksichtigen. Gestützt auf § 20 Abs. 2 lit. b der Kantonalen Geoinformationsverord- nung vom 27. Juni 2012 (KGeoIV; LS 704.11) erlässt der GIS-Ausschuss die Umsetzungsstrategie im Bereich der Geoinformation. Der GIS-Aus- schuss hat das Dokument «GIS-ZH – Strategie, Strategieperiode 2021– 2024, Fassung 1.2 vom 19. März 2021» (nachfolgend GIS-ZH-Strategie) am 19. März 2021 verabschiedet. Im Hinblick auf die Überführung des GIS-ZH in eine Kantonsapplikation gemäss IKT-Strategie wurde die Strategie ebenfalls der «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» (SDI) an ihrer ordentlichen Sitzung vom 4. Mai 2021 zur Kenntnisnahme vor- gelegt. Die vorliegende GIS-ZH-Strategie bedarf gemäss § 20 Abs. 3 KGeoIV der Genehmigung durch den Regierungsrat.
B. Rechtliche Grundlagen Mit dem Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG; SR 510.62) wurde auf nationaler Stufe die gesetzliche Grund- lage für die Geoinformation geschaffen. Das GeoIG konkretisiert im Wesentlichen Art. 75a der Bundesverfassung (SR 101) sowie das 2003 vom Bundesrat genehmigte «Umsetzungskonzept zur Strategie für Geo- information beim Bund». Die Umsetzung der Geoinformation wird im Kanton Zürich auf Ge- setzes- und Verordnungsstufe (KGeoIG, KGeoIV) geregelt. Die rechtli- chen Grundlagen für den Betrieb von Geoinformationssystemen finden sich in § 20 KGeoIG und in den Ausführungsbestimmungen §§ 18 ff. KGeoIV.
C. Bedeutung und strategische Steuerung von Kantons- applikationen Die Direktionen und die Staatskanzlei sind für die Einhaltung und Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie verantwortlich. Bezüglich Kan- tonsapplikationen verantworten die Direktionen und die Staatskanzlei das Applikationsmanagement in ihrem Aufgabenbereich, d. h. die laufende fachliche Koordination und Ausführung der fachlichen Aktivitäten und Prozesse für die Bereitstellung, die Abnahme und die Weiterentwicklung der Applikationen. Die vorliegende Strategie formuliert in ihrer Vision die langfristige Ausrichtung und strategische Stossrichtung des GIS-ZH und damit der Dienstleistungen, die für die Bevölkerung, Wirtschaft, Bildung, Forschung und Verwaltung erbracht werden sollen. Dabei orientiert sich die Strate- gie des GIS-ZH mit ihrer Vision und Mission auf normativer Ebene an den Zielsetzungen und Aufgaben, die durch das KGeoIG und die Legis- laturziele des Regierungsrates vorgegeben werden. Die grundlegenden Ziele und Aufgaben des GIS-ZH, die in den Grundauftrag der Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung fliessen, ergeben sich dabei aus § 21 Abs. 2 lit. k KGeoIG in Verbindung mit §§ 18–20 KGeoIV. Neben der Sicherstellung des Grundauftrags, der sich im Wesentlichen direkt aus den gesetzlichen Aufgaben ableitet, erfolgt die Weiterentwick- lung des GIS-ZH auf der taktischen Ebene mittels strategischer Pro- gramme. Die Aktivitäten sind dabei durch eine produkteorientierte Steuerung und Leitung der Entwicklungen gekennzeichnet.
D. Umsetzung der Strategie GIS-ZH Die GIS-ZH-Strategie formuliert strategische Stossrichtungen für vier Leistungsgruppen und legt konkrete Ziele und Massnahmen für die Wei- terentwicklung des GIS-ZH fest. Die Umsetzung der GIS-ZH-Strategie erfolgt auf der operativen Stufe mithilfe von Strategien für die Produkte und Dienstleistungen. Leistungsgruppe Beschreibung der Leistungsgruppe Strategische Stossrichtung Datenmanagement Das Datenmanagement umfasst Die Geodaten werden strukturiert, die Beschaffung und zentrale einheitlich dokumentiert und Verwaltung der Georeferenz- und beschrieben und in einer zentral Geobasisdaten und der übrigen organisierten Datenhaltung ver- Geodaten des kantonalen und waltet. Die Geodaten werden mit kommunalen Rechts. einer geprüften Qualität historisiert bereitgestellt. Die Nachführungs- prozesse werden durch standar disierte Schnittstellen und durch ein Qualitätsmanagement erleichtert.
Leistungsgruppe Beschreibung der Leistungsgruppe Strategische Stossrichtung Datennutzung Die Datennutzung umfasst Die Geodaten des GIS-ZH werden Dienstleistungen und (Soft- der kantonalen Verwaltung und ware-)Lösungen für den einfa- der Öffentlichkeit flächendeckend chen und kundenfreundlichen und harmonisiert mittels standar- Zugang zu Georeferenz- und disierter Dienste über einen zent- Geobasisdaten des kantonalen ralen Einstiegspunkt zur Nutzung und kommunalen Rechts. bereitgestellt. Die Nutzung der Geodaten wird mittels Suchfunk- tionen und Zugangsschnittstellen mit hoher Gebrauchstauglichkeit sichergestellt. Koordination Dank Koordination soll die breite Die Abteilung Geoinformation als und Organisation Nutzung von Geoinformationen Kompetenzzentrum stellt die durch Politik, Verwaltung, Wis- Grundversorgung mit sachdien senschaft, Wirtschaft und Private lichen Geoinformationen und sichergestellt werden. Systemen sicher. Die Zusammen- arbeit mit Bund und Gemeinden wird mit klaren Strukturen und offenem Dialog gefördert. Die Abteilung Geoinformation über- nimmt einen klaren Lead in der Weiterentwicklung der kantonalen Geodateninfrastruktur und fördert den Kompetenzaufbau durch ge- eignete Schulungs- und Weiter bildungsangebote. Infrastruktur Die Produktegruppe Infrastruk- Die Weiterentwicklung der digita- tur stellt die optimalen System- len Plattform der Geodateninfra- umgebungen für die Verwaltung, struktur wird mittels etablierter Nachführung und Nutzung der Vorgehensmodelle zur Entwick- Geodaten des eidgenössischen, lung von technischen Architektu- kantonalen und kommunalen ren gesteuert. Eine fach- und Rechts zur Verfügung. themenübergreifende Kooperation und die Nutzung von Synergien zu anderen Digitalisierungsprojekten wird angestrebt. Die Geodaten- Infrastruktur wird als verteilte, skalierbare und hochverfügbare Infrastruktur ausgebaut.
Die Umsetzung der Strategie orientiert sich an den Produktstrategien und wird in jährlich ausgerichteten Aktionsplänen konkretisiert. Der Aktionsplan gibt die kurzfristig zu erreichenden Ziele der einzelnen Produkte verbindlich vor und bildet so die Grundlage für die gezielte Wei- terentwicklung. Die Umsetzung des Aktionsplans wird gegenüber dem GIS-Ausschuss ausgewiesen und die Umsetzung in einem Jahresbericht transparent kommuniziert.
E. Verfahren, Zuständigkeiten Die GIS-ZH-Strategie wurde unter der Führung der Abteilung Geo- information erarbeitet und im Austausch mit dem GIS-Arbeitsaus- schuss als Nutzervertreter der kantonalen Verwaltung insbesondere be- züglich der Vision und der strategischen Stossrichtungen abgestimmt. Die Eingaben und Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurden in einer Zusammenstellung mit den konkreten Massnahmen dokumen- tiert und in der vorliegenden GIS-ZH-Strategie berücksichtigt. Der GIS-Ausschuss hat die vorliegende «GIS-ZH – Strategie 2021– 2024» in der Sitzung vom 29. Oktober 2020 vorbereitet und in der Sitzung vom 19. März 2021 für die Strategieperiode 1. Januar 2021 bis 31. Dezem- ber 2024 erlassen. Die fachliche Zuständigkeit für die Geodateninfrastruktur GIS-ZH als künftige Kantonsapplikation gemäss IKT-Strategie des Kantons (Ziff. 14 IKT-Strategie) liegt bei der Baudirektion. Der technische Be- trieb erfolgt durch die IKT-Grundversorgung (Ziff. 13 Abs. 1 lit. d IKT- Strategie). Für die Koordination aller mit der Kantonsapplikation zu- sammenhängenden Geschäftsprozesse zeichnet sich das Amt für Raum- entwicklung verantwortlich.
F. Betriebskosten und deren Verrechnung Mit der Einführung der kantonalen Erlasse zum Geoinformations- gesetz wurden die Kosten, die aufgrund der Erlasse im Bereich der Geo- information zulasten des Kantons und der Gemeinden entstehen, in der Weisung zum Kantonalen Geoinformationsgesetz ausführlich darge- stellt und begründet (Vorlage 4703). Die regelmässige Überprüfung der Kosten hat ergeben, dass die aufgeführten Beträge nach wie vor den zu erwartenden Aufwendungen entsprechen. Mit der Umsetzung der IKT-Strategie soll die Verrechnung von IKT- Leistungen nach einheitlichen Vorgaben der IKT-Governance erfolgen. Das Finanzierungs- und Verrechnungsmodell wurde durch den GIS-Aus- schuss mit Beschluss Nr. 55 vom 5. April 2017 festgelegt. Mit RRB Nr. 1233/ 2020 wurden die Ziele und Grundsätze der IKT-Verrechnung festge- legt, die ab 2023 erstmalig umgesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom GIS-Ausschuss beschlossene «GIS-ZH – Strategie, Strate- gieperiode 2021–2024» in der Fassung 1.2 vom 19. März 2021 wird geneh- migt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanz- lei, das Obergericht des Kantons Zürich, das Notariatsinspektorat des Kantons Zürich und die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, je unter Beilage der «GIS-ZH – Strategie, Strategieperiode 2021–2024».
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli