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Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums, Schreiben an das VBS

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018

769. Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz

Erwägungen

des Luftraums (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 23. Mai 2018 unterbreitete das Eidgenössische Depar­ tement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ent­ wurf eines Planungsbeschlusses zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums zur Stellungnahme. Die Armee hat zur Aufgabe, den Luftraum und damit die Bevölkerung der Schweiz und die Infrastrukturen, die für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nötig sind, zu schützen und zu verteidigen. Die der Armee heute zur Verfügung stehenden Kampfflugzeuge und bodengestützten Mittel zur Luftverteidigung stehen gemäss erläutern­ dem Bericht des Bundes vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Die sicher­ heitspolitische Lage und die Ungewissheit über die Zukunft verlangten nach modernen und wirksamen Einsatzmitteln zum Schutz des Luftraums. Zur politischen Abstützung der Beschaffung dieser Mittel beabsichtigt der Bundesrat, den eidgenössischen Räten den Entwurf des Planungs­ beschlusses mit folgendem Inhalt zu unterbreiten: – Der Luftraum der Schweiz wird mit Kampfflugzeugen und mit Syste­ men zur bodengestützten Luftverteidigung geschützt. – Der Bundesrat wird beauftragt, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums durch Beschaffungen von neuen Kampfflugzeugen und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reich­ weite so zu planen, dass die Erneuerung bis Ende 2030 abgeschlos­ sen ist. – Bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums sind fol­ gende Eckwerte einzuhalten: a. Es wird ein Finanzvolumen von höchstens 8 Mrd. Franken festgelegt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018). b. Ausländische Unternehmen, die für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Aufträge erhalten, müssen 100% des Vertrags­ wertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren. c. Die Beschaffungen werden den Räten in einem oder mehreren Rüs­ tungsprogrammen beantragt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Delegierter des Chefs VBS für Air2030, Bundeshaus-Ost, 3003 Bern (auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an christian.catrina@gs-vbs.admin.ch): Mit Schreiben vom 23. Mai 2018 haben Sie uns den Entwurf eines Pla­ nungsbeschlusses zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Damit die Armee die von ihr geforderten Leistungen zugunsten der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung erbringen kann, muss sie über moderne und wirksame Mittel zum Schutz des Luftraums verfügen. Dies gilt nicht nur für Zeiten erhöhter Spannungen oder im Falle eines bewaffneten Angriffs, sondern auch zur Wahrung der Lufthoheit und des Luftpolizeidienstes in normalen Lagen, was insbesondere für die Kan­ tone von Bedeutung ist. Diese können internationalen Organisationen und Konferenzen wie UNO, OSZE, WEF usw. den nötigen Schutz auf ihrem Hoheitsgebiet nur gewährleisten, wenn auch der Luftraum genü­ gend geschützt ist. Für all diese Aufgaben sind Kampfflugzeuge und bo­ dengestützte Luftverteidigungsmittel nötig. Der vorliegende Planungs­ beschluss trägt dazu bei, dass die Armee ihre Aufgaben im militärischen und zivilen Bereich auch in den kommenden Jahrzehnten zu erfüllen im­ stande sein wird. Beschaffung und Finanzierung der benötigten Mittel sind Sache des Bundes.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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