RRB Nr. 77/2021
Strassen, Zürich, Zollstrasse, Projektgenehmigung
3 février 2021Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021
77. Strassen (Zürich, Zollstrasse, kommunal)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 das Projekt für die Instandsetzung/Umgestaltung der Zollstrasse, im Abschnitt Langstrasse bis Zollstrasse Hausnummer 12, Zürich, (Bau Nr. 12 022) sowie im Bereich des Hauptbahnhofs Nord, Zürich, (Bau Nr. 14 062) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Zollstrasse ist kommunal klassiert mit einer signalisierten Höchst- geschwindigkeit von 30 km/h, auf der eine regionale Radroute verläuft. Diese gilt als überkommunale Verbindung im Sinne von § 45 StrG in Ver- bindung mit § 1 StrG. Für die beiden Projekte an der Zollstrasse, Bau-Nr. 12 022 und Bau- Nr. 14 062, beantragte der Stadtrat von Zürich mit Stadtratsbeschluss Nr. 168 vom 4. März 2020 einen Gesamtkredit beim Gemeinderat. Die beiden Projekte werden daher gemeinsam genehmigt. Das Projekt Zollstrasse mit der Bau-Nr. 12 022 sieht vor, die Velofüh- rung entlang der Zollstrasse, im Abschnitt Langstrasse bis Zollstrasse Hausnummer 12, anzupassen, bzw. zum Teil den Veloverkehr neu zu füh- ren. Des Weiteren soll im erwähnten Projektperimeter eine Tempo-30- Zone eingeführt werden. Entgegen der üblichen Gestaltungspraxis von Tempo-30-Zonen soll der beinahe auf der gesamten Länge des Abschnit- tes Langstrasse bis Zollstrasse Hausnummer 12 bestehende einseitige Velostreifen markiert verbleiben. Das Projekt Zollstrasse mit der Bau-Nr. 14 062 sieht vor, die Zollstrasse vor dem Ausgang Nord des Hauptbahnhofs Zürich bis zur Hausnum- mer 12 als Begegnungszone zu gestalten. Die bestehende Verkehrsführung soll so verändert werden, dass die Zollstrasse als Einbahnstrasse ge- führt wird und vom motorisierten Individualverkehr nur noch in Rich- tung Hauptbahnhof befahren werden kann. Der Linksabbiegestreifen auf der Zollbrücke soll daher nur noch als Wendemöglichkeit in Richtung Hauptbahnhof und nicht länger als Einfahrt in die Zollstrasse angeboten werden. Der Veloverkehr soll weiterhin in beiden Richtungen geführt werden. Der Baubeginn für beide Projekte ist 2021 geplant.
Das Amt für Verkehr hat zu beiden Projekten im Rahmen von zwei separaten Begehrensäusserungen vom 5. Juni 2018 Stellung genommen und keine Anträge angebracht. Die Projekte wurden weiter auf die prak- tische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs an überkommunalen Strassen nicht vermindert. Die beiden Projekte ent- sprechen somit den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101). Für die beiden Projekte an der Zollstrasse wurden gleichzeitig die Mit- wirkungsverfahren gemäss § 13 StrG durchgeführt und die Projekte wur- den vom 5. Oktober bis 5. November 2018 öffentlich aufgelegt. Fristgerecht gingen gegen beide Projekte je zwei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbe- schluss Nr. 410 vom 15. Mai 2019 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt mit der Bau-Nr. 14 062 festgesetzt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 973 vom 6. November 2019 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt mit der Bau-Nr. 12 022 festgesetzt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 168 vom 4. März 2020 wurden die errechneten Kosten für die beiden Projekte dargelegt und dem Gemeinderat zur Bewilligung unterbreitet. In der Folge beschloss der Gemeinderat der Stadt Zürich an der Sitzung vom 21. Oktober 2020 (GR 2020/76) eine Kürzung des Objektkredits. Die beiden Projektfestsetzungsbeschlüsse sind rechtskräftig. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Die gekürzten Gesamtkosten für die Instandsetzung/Umgestaltung der Zollstrasse, im Abschnitt Langstrasse bis Zollstrasse Hausnummer 12 sowie im Bereich des Hauptbahnhofs Nord, betragen voraussichtlich rund Fr. 7 700 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisori- schen Ermittlung auf rund Fr. 400 000 (einschliesslich Verwaltungskos- ten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Instandsetzung/Umgestaltung der Zollstrasse, im Abschnitt Langstrasse bis Zollstrasse Hausnummer 12 sowie im Be- reich des Hauptbahnhofs Nord, in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli