RRB Nr. 770/2019
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Stellenplan
28 août 2019Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2019
770. Amt für Wirtschaft und Arbeit (Stellenplan, zusätzlicher
Erwägungen
Personalbedarf) Die eidgenössischen Räte haben am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG, neu AIG, SR 142.20) zur Verbesserung der In- tegration von Ausländerinnen und Ausländern beschlossen und unter anderem ein vereinfachtes Meldeverfahren für die Aufnahme einer Er- werbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen (VA/Flü) anstelle des bisherigen Bewilligungsverfahrens eingeführt. Die Änderungen des AuG sowie die entsprechenden Ausfüh- rungsbestimmungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Er- werbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) sind am 1. Januar 2019 in Kraft ge- treten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ist gemäss Art. 85a AIG in Verbindung mit Art. 65 VZAE in Verbindung mit Abschnitt B Ziff. 4 des Anhangs der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländer- recht (VZA, LS 142.20) zuständig für das Meldeverfahren für VA/Flü. Die Arbeitgebenden haben dem AWA neu die Aufnahme und Beendi- gung der Erwerbstätigkeit sowie den Stellenwechsel von vorläufig aufge- nommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen vorgängig zu melden (Art. 85a AIG). Diese Massnahme entlastet die Arbeitgebenden in ad- ministrativer Hinsicht. Die Arbeitgebenden haben die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen nach wie vor einzu- halten. Dazu haben sie der Meldung die Erklärung beizulegen, dass sie die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen kennen und sich verpflichten, diese einzuhalten (Art. 85a Abs. 3 AIG). Für die Entgegennahme der Meldung ist im AWA der Bereich Arbeits- bedingungen zuständig. Die Arbeitgebenden haben die Meldung schrift- lich, elektronisch oder per E-Mail mittels Formular des Staatssekreta- riats für Migration (SEM) zu erstatten. Daraufhin überführt das AWA die Meldung manuell mit den Angaben über die Identität der Arbeitge- berin oder des Arbeitgebers, der ausgeübten Tätigkeit, dem Arbeitsort und dem Datum der Aufnahme oder der Beendigung der Tätigkeit in das Migrationsinformationssystem. Anschliessend nimmt es eine Triagierung vor und leitet die Meldungen je nach Zuständigkeit an eine Paritätische Kommission oder an die Tripartite Kommission für die nachgelagerte Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen weiter. Bei Verdacht auf Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden von den Arbeitgebenden Unterlagen eingefordert und Lohnvergleiche durchge-
führt. Bei festgestellten Verstössen gegen die Lohn- und Arbeitsbedingun- gen, gegen die Meldepflicht und bei Vereitelung einer Kontrolle erfolgt eine Strafanzeige (Art. 120 Abs. 1 Bst. f und g AIG) beim Statthalteramt. Der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung der eingehenden Meldun- gen ist deutlich grösser, als erwartet und als vom SEM angekündigt. Die Einzelfallbearbeitung erweist sich als komplexer und nimmt bedeutend mehr Zeit in Anspruch. Die für die Bestätigung der Meldung notwen- digen Angaben müssen von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber in einem vom SEM bereitgestellten Formular abgefasst werden. Oftmals fehlen jedoch relevante Angaben, welche die Sachbearbeitenden bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber nachfragen müssen. Diese für die Meldungsbearbeitung erforderlichen Abklärungen können aufgrund von Sprachproblemen sehr umfangreich sein. Rückfragen bei Arbeitgeben- den oder Programmanbietenden lösen regelmässig auch die gemeldeten Sonderfälle (Integrations- und Beschäftigungsprogramme, Praktika oder Freiwilligeneinsätze) aus. Auch die ursprüngliche Schätzung zum Mengengerüst von rund 4000 Meldungen jährlich hat sich als klar zu tief herausgestellt. Es wurde nicht berücksichtigt, dass durch den Regimewechsel vom Bewilligungs- zum Meldeverfahren die eingeschränkte Mobilität aufgehoben wurde und der Kanton Zürich als zentraler Wirtschaftsstandort als Arbeitsort sehr attraktiv ist. Deshalb kann die ursprüngliche Fallzahl nicht zur Schätzung des künftigen Mengengerüstes herangezogen werden. Seit Einführung der Meldepflicht für VA/Flü Anfang Jahr ist die Zahl der Meldungen stetig gestiegen, und es muss davon ausgegangen werden, dass sie weiter steigen wird. Im April 2019 waren 863 Meldungen eingegan- gen, weshalb zurzeit mittels einer Hochrechnung von rund 10 400 Mel- dungen pro Jahr ausgegangen wird. Pro Tag sind rund 50 Meldungen zu bearbeiten, die einen Zeitaufwand von je rund 30 Minuten verursachen. Hinzu kommen rund 20 telefonische Auskünfte pro Tag mit einem Zeitaufwand von je 5 Min. Dies ergibt einen Gesamtaufwand von rund 133 Stunden pro Woche, was drei Vollzeitstellen entspricht. Aufgrund des viel höheren Aufwandes ist ein Pendenzenstand von gegenwärtig 1352 Fällen zu verzeichnen, der trotz kurzzeitiger abteilungs- interner Unterstützung nicht abgebaut werden konnte. Hinzu kommen 581 unbeantwortete Rückfragen anderer Amtsstellen. Dies zeigt die Not- wendigkeit der zusätzlichen Stellen. Ohne diese kann der gesetzliche Auf- trag nicht mehr vollumfänglich wahrgenommen werden. Mit Beschluss vom 16. Mai 2018 wurde bereits eine zusätzliche Stelle bewilligt (RRB Nr. 443/2018), demzufolge ist der Stellenplan des Bereichs Arbeitsbe- dingungen, Abteilung Arbeitsmarktaufsicht, wie folgt zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Verwaltungsassistent/in 14
Gemäss Art. 87 Abs. 1 Bst. a und b AIG richtet der Bund für die Inte- gration vorläufig aufgenommener Personen und anerkannter Flüchtlinge eine Pauschale aus. Die Verwaltungskosten, die mit dem neu eingeführ- ten Meldeverfahren entstehen, sind nach Auffassung des Bundes in die- ser Pauschale bereits enthalten und werden vom Bund nicht separat ent- schädigt. Die durch die Schaffung der zusätzlichen Stellen entstehenden Lohn- und Arbeitsplatzkosten für den Kanton von rund Fr. 246 000 jähr- lich sind im Budgetentwurf 2020 sowie im KEF 2020–2023 enthalten. Die Kosten für die Stellen, die bereits 2019 besetzt werden, sind im Rah- men des Budgets 2019 der Leistungsgruppe Nr. 5300 zu kompensieren. Bei den zu schaffenden Stellen geht es um eine ordentliche Stellen- aufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Wirtschaft und Arbeit werden im Be- reich Arbeitsbedingungen, Abteilung Arbeitsmarktaufsicht, mit Wirkung ab 1. September 2019, folgende Stellen (Meldeverfahren für vorläufig auf- genommene Personen und anerkannte Flüchtlinge) neu geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Verwaltungsassistent/in 14
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli