Kantonsschule Stadelhofen, Aufbau Filiale Dübendorf, Projektauftrag, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024
770. Kantonsschule Stadelhofen, Aufbau Filiale Dübendorf (Projektauftrag und Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 13. Juli 2022 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, zu- sammen mit der Bildungsdirektion die weiteren Planungsschritte für eine neue Kantonsschule auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf einzuleiten (RRB Nr. 1036/2022). Nach einem mehrstufigen Standortevaluations- prozess bewilligte der Regierungsrat am 10. Januar 2024 einen Baukredit von insgesamt 58 Mio. Franken für die Erstellung eines Schulraumprovi- soriums der Kantonsschule Stadelhofen in Dübendorf (RRB Nr. 33/2024). Es handelt sich um einen provisorischen Standort auf dem Areal Hueb- wisen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, der bis am 31. Dezember 2039 für den Betrieb des Schulraumprovisoriums gesichert werden konnte. Das Schulhausprovisorium in der Stadt Düben- dorf soll auf Beginn des Schuljahres 2026/27 in Betrieb genommen werden und rund 650 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Der pädagogische Aufbau der neuen Mittelschule erfolgt über einen Filialbetrieb der Kan- tonsschule Stadelhofen. Die Filiale Dübendorf soll unter anderem auf der Stufe des Untergymnasiums die Winterthurer Kantonsschulen entlasten. Zudem sollen zusätzlich benötigte Kapazitäten für die Handelsmittel- schule (HMS) geschaffen werden. Die Kantonsschule Stadelhofen führt am Standort Stadelhofen ein Kurzgymnasium mit den Profilen Altsprachlich, Neusprachlich, Mathe- matisch-Naturwissenschaftlich und Musisch. Die Filiale Dübendorf soll mit der HMS und dem Langgymnasium zwei zusätzliche Schultypen so- wie mit dem Profil Wirtschaft und Recht mindestens ein neues Profil füh- ren. Aus pädagogischer Sicht soll sichergestellt werden, dass der Unterricht im Schulraumprovisorium in der gleichen Qualität wie in einem defini- tiven Schulhaus erfolgen kann. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt (MBA), wird mit dem Projekt zur Schaffung der organisa- torischen, pädagogischen und fachlichen Grundlagen beauftragt. Das Projekt gliedert sich in drei Teilprojekte: ein Teilprojekt zum Aufbau der Handelsmittelschule (HMS), ein Teilprojekt zum Aufbau des Gym- nasiums (Kurz- und Langgymnasium) sowie ein Teilprojekt Infrastruktur. Letzteres entstand aufgrund der Erfahrungen aus dem Projekt zum pä- dagogischen Aufbau der Filiale der Kantonsschule Wiedikon am Stand-
ort Hohlstrasse, wo sich zeigte, dass die Fragen und Aufgaben aus dem Themenbereich Infrastruktur und Bau die Schule bzw. das Projekt in dieser Phase stark beschäftigen. Die Schultypen HMS und Langgym- nasium werden bisher an der Kantonsschule Stadelhofen nicht geführt. Die für den pädagogischen Aufbau dieser neuen Schultypen sowie des neuen Profils Wirtschaft und Recht notwendige Expertise soll extern eingeholt werden.
2. Projektorganisation Die Schulleitung der Kantonsschule Stadelhofen hat Anfang April 2024 einen Projektantrag an das MBA gestellt. Demgemäss wird der Rektor der Kantonsschule Stadelhofen in einem Pensum von 50% das Projekt leiten. Während der Projektlaufzeit vertreten zwei Prorektorinnen oder Prorektoren der Kantonsschule Stadelhofen den Rektor zu je 20%, um ihn für die Arbeit im Projekt zu entlasten. Zudem ist ab 1. September 2024 eine Stelle Prorektor/in (100%) zu schaffen, die ebenfalls einen Teil der Aufgaben des Rektors stellvertretend übernimmt und zu 50% am Pro- jekt mitarbeitet. Darüber hinaus arbeiten Lehrpersonen der Kantons- schule Stadelhofen am Projekt mit – unter anderem für die Koordination und den Aufbau der Fachschaften der Filiale Dübendorf. Zur Unter- stützung der Projektarbeiten sind ab dem 1. September 2024 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in erforderlich. Das Teilprojekt HMS wird hauptsächlich durch Entlastungen finan- ziert und von einer Fachperson einer anderen Mittelschule geleitet, wäh- rend das Teilprojekt Gymnasium von einer Prorektorin bzw. einem Prorektor der Kantonsschule Stadelhofen verantwortet wird. Um den Wissensaufbau zu gewährleisten, werden Expertinnen und Experten von anderen Schulen unterstützend beigezogen. Die Erfahrungen aus dem Projekt zum pädagogischen Aufbau der Filiale der Kantonsschule Wiedikon am Standort Hohlstrasse hat gezeigt, dass die Adjunktin bzw. der Adjunkt eine Schlüsselrolle für die Abstimmung zwischen den Be- trieben der Standorte sowie für die Wahrnehmung der schulischen Inte- ressen in den Bauprojekten einnimmt. Die Schule beantragt deshalb die Erweiterung des Stellenplans um eine Stelle Adjunkt/in mbA (100%), welche die Leitung des Teilprojekts Infrastruktur übernehmen wird. Mit der Schaffung dieser Stelle wird die Grundlage für einen weitgehend unabhängigen Betrieb der Kantonsschule Stadelhofen und der Filiale Dübendorf gelegt. Im Gegensatz zu den anderen Teilprojekten ist im Teil- projekt Infrastruktur vor allem technisches und betriebsdienstliches Fachwissen notwendig. Daher beantragt die Schule zudem auf den 1. Ja- nuar 2026 die Schaffung von 1,0 Stellen Techniker/in und 1,0 Stellen Haus-
3. Mittelbedarf
3.1 Stellenplan Auf Beginn des Schuljahres 2024/25 sollen 1,0 Stellen Prorektor/in gemäss Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 (MBVO, LS 413.111) und 1,0 Stellen Adjunkt/in mbA in Lohnklasse 21 gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177.111) geschaffen werden. Zur administrativen Unterstützung be- darf es zudem 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in in Lohnklasse 15 ge- mäss VVO. Für die Mitarbeit im Teilprojekt Infrastruktur sind auf den 1. Januar 2026 1,0 Stellen Techniker/in in Lohnklasse 15 gemäss VVO und 1,0 Stellen Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in in Lohnklasse 15 gemäss VVO zu schaffen. Die für den Aufbau der Filiale vorgesehenen Stellen sollen ab Beginn des Schuljahres 2026/27 in den Regelbetrieb des neuen Schulstandortes übergeführt werden. Allfälliger weiterer Stellen- bedarf für die Verwaltung und den Betrieb der Filiale Dübendorf wird im Rahmen des Projekts ermittelt und zu gegebener Zeit beantragt. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2019 betreffend Anpassung der Lohn- klassen in den Stellenplänen der Mittel- und Berufsfachschulen legte die Bildungsdirektion im Einvernehmen mit der Fachstelle Lohn des Perso- nalamtes standardisierte Richtpositionen sowie die zugehörigen Lohn- klassen fest. Die neu zu schaffenden Stellen entsprechen diesen standar- disierten Richtpositionen. Die Kosten für die ab Beginn des Schuljahres 2024/25 zu schaffenden Stellen betragen jährlich rund Fr. 552 000 und für die ab 1. Januar 2026 zu schaffenden Stellen jährlich rund Fr. 245 000. Bis zu Beginn des Schul- betriebs betragen die Kosten für die neu zu schaffenden Stellen insgesamt rund Fr. 1 267 000.
3.2 Entlastungen von Schulleitungsmitgliedern und Lehrpersonen Wie beschrieben arbeiten sowohl Lehrpersonen der Kantonsschule Stadelhofen als auch Lehrpersonen anderer Schulen an den Teilprojekten HMS und Gymnasium mit. Hierfür werden gestützt auf § 13 Abs. 2 MBVO bzw. § 28 Abs. 2 der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung [LS 413.112] Entlastungen von gesamthaft 172 Jahreslektionen gewährt. Dies führt während des zweijährigen Projekts zu Kosten von insgesamt Fr. 1 410 400 (Basis: Fr. 8200 pro Jahreslektion, davon Fr. 6800 Lohn- kosten und Fr. 1400 Sozialleistungen). Die Entlastungen gelten als Zu- satzleistungen extern im Sinne der Richtlinie «Anwendung des Stunden- kontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehrpersonen der kantonalen Mittelschulen» vom 4. Januar 2017. Die Entlastungen gelten als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanz- controllingverordnung (FCV, LS 611.2) und stellen somit keine Ausgabe im finanzrechtlichen Sinn dar, müssen aber finanziert werden.
3.3 Zusätzliche Kosten Die zusätzlichen Kosten für das Projekt zum Aufbau der Filiale Düben- dorf der Kantonsschule Stadelhofen setzen sich wie folgt zusammen: Position Jährlich in Franken Jahre Total in Franken Miete der Büroräumlichkeiten 30 000 2 60 000 Reserve (20%) 6 000 2 12 000 Kosten 72 000 Die Kantonsschule Stadelhofen verfügt über keine freien Büroräum- lichkeiten. Aus diesem Grund müssen diese befristet durch das Immo- bilienamt angemietet und möbliert werden. Das Mobiliar soll anschlies- send an der Filiale Dübendorf verwendet werden. Dieser finanzielle Mehr- bedarf wird gemäss § 39 lit. a in Verbindung mit § 42 FCV sowie § 19 Abs. 1 und Anhang der Organisationsverordnung der Bildungsdirektion vom 14. September 2022 (LS 172.110.6) durch das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt bewilligt.
3.4 Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan Die gemäss den Kapiteln 3.1. «Stellenplan», 3.2. «Entlastungen von Schulleitungsmitgliedern und Lehrpersonen» sowie 3.3. «Zusätzliche Kosten» aufgeführten Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 nicht enthalten, können aber innerhalb der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt, wird mit der Durchführung der Projektarbeit zum Aufbau der Filiale Dübendorf der Kantonsschule Stadelhofen beauftragt.
II. Der Stellenplan der Kantonsschule Stadelhofen wird mit Wirkung ab 1. September 2024 um folgende Stellen erweitert: Stellen Richtposition Lohnklasse 1,0 Prorektor/in MBVO 1,0 Adjunkt/in mbA 21 VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 VVO
III. Der Stellenplan der Kantonsschule Stadelhofen wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 um folgende Stellen erweitert: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 1,0 Techniker/in 15
IV. Mitteilung an Dr. sc. nat. Daniel A. Blank, Schulkommissions- präsident der Kantonsschule Stadelhofen, Florastrasse 45, 8008 Zürich, Thomas Tobler, Rektor der Kantonsschule Stadelhofen, Schanzengasse 17, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli