RRB Nr. 773/2009
Kantonsschule Uster, Projektierungskredit
13 mai 2009Allemand6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Mai 2009
773. Kantonsschule Uster (Projektierungskredit)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kantonsrat beschloss am 7. Februar 2005, als Ersatz für die Kan- tonsschule Glattal in Dübendorf, eine neue Schule in Uster zu errichten (Vorlage 4180a). Mit Beschluss vom 27. September 2006 genehmigte der Regierungsrat das Raumprogramm der Kantonsschule Uster (RRB- Nr. 1392/2006). Um Kosten optimieren zu können, wurden die Schulen, die sich auf dem gleichen Areal befinden, in das Projekt einbezogen. Es handelt sich um die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Uster (GIBU), die Kaufmännische Berufsschule Uster (KBU) und die Höhere Fach- schule Uster (HFU). Träger dieser Schulen sind der Kanton (GIBU), der Kaufmännische Verein Uster (KBU) sowie der Verein Höhere Fachschule Uster (HFU). Das Berufsschulhaus in Uster, in dem die GIBU und die KBU unter- gebracht sind, besteht aus einem mehrfach umgebauten und erweiterten Schulgebäude aus den 70er-Jahren sowie einer 1984 erstellten Dreifach- turnhalle. Zur Erfüllung des Unterrichtsauftrags wurden externe Miet- räume und Barackenprovisorien in Uster und Rüti bezogen. Die HFU nutzt die Berufsfachschulräume am Abend sowie an Samstagen. Die Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Glattal (KGL) werden seit der Gründung 1974 hauptsächlich in Provisorien in Dübendorf unter- richtet. Mit der Errichtung einer neuen Kantonsschule auf dem Areal des be- stehenden Berufsfachschulhauses kann räumlich ein Bildungszentrum für die Mittelschul- und Berufsbildung geschaffen werden.
B. Projekt Mit Beschluss Nr. 1392/2006 genehmigte der Regierungsrat das in Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen und der Stadt Uster erar- beitete Raumprogramm für das vorliegende Projekt. Die baulichen Kos- ten für die Umsetzung dieses Raumprogramms wurden auf insgesamt 88 Mio. Franken geschätzt. Darin enthalten sind die Sanierung der be- stehenden Schulanlage im Umfang von 17,5 Mio. Franken sowie die Erstellung eines Neubaus mit Minergie-P-Standard für rund 70,5 Mio. Franken. Auf dieser Grundlage führte das Hochbauamt im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes einen Architekturwettbewerb durch, wobei das Projekt «PEPINIERE» des Architekturbüros Voelki
Partner AG, Zürich, zur weiteren Ausarbeitung empfohlen wurde. Die- ses Projekt erfüllt die Anforderungen am besten. Die Architektur und Struktur der neu geplanten Schulanlage fasst unter einem Dach die ver- schiedenen, eigenständigen Schulen zusammen und ermöglicht dadurch die Nutzung von Synergien. Mensa, Mediothek, Mehrzweckraum/Turn- hallen, Sportanlagen und teure Spezialfachzimmer für Informatik oder Naturwissenschaften sind allen Schulen zugänglich. Im Vergleich zu den Schülerzahlen an den Mittelschulen unterliegt die Anzahl Lernender an Berufsfachschulen grösseren Schwankungen, da sie unter anderem von der Konjunkturlage und dem bestehenden Lehrstellenangebot abhängig ist. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule Glattal ist in den letzten Jahren konstant geblie- ben, während die Zahl der Lernenden an der GIBU rückläufig ist. Um die verschiedenen Entwicklungen innerhalb der Sekundarstufe II besser zu koordinieren und langfristig auszurichten, arbeitet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zusammen mit dem Amt für Raumordnung und Vermessung sowie dem Immobilienamt eine räumliche Entwicklungs- planung aus, welche die nötige Flexibilität hat, um auf Veränderungen des Schülerbestandes zu reagieren. Parallel dazu wird für 2010 die Berufszuteilung auf die einzelnen Berufsfachschulen, die letztmals 2001 festgelegt wurde, überprüft und angepasst. Gestützt auf das neue Ein- führungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) werden dabei auch die Standorte der Kaufmännischen Berufsschulen Uster und Wetzikon überprüft. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Planung nicht auf bestimmte Berufsgruppen auszurich- ten, sondern muss eine flexible Nutzung gewährleisten. Insbesondere ist dabei die Anzahl Spezialzimmer möglichst klein zu halten. Gemäss Programm für den Architekturwettbewerb wurden für den Altbauteil die gesetzlichen Minimalanforderungen und für den Neubau- teil der Standard Minergie-Eco vorgegeben. Demgegenüber beruhen die Kostenschätzung gemäss RRB Nr. 1392/2006 und der vorliegende Antrag auf folgenden Standards: Minergiestandard für Altbausanierung für die bestehende Bausubstanz und Standard Minergie-P für den Neu- bauteil. Im Rahmen der Abklärungen im Hinblick auf die Beantragung einer Ausgabenbewilligung werden in der Projektierungsphase die Mehr- oder Minderkosten zur Einhaltung anderer Minergie-Grenzwerte (Standardminderung oder -erhöhung) für den Altbau und den Neubau ermittelt.
C. Kosten und Finanzierung Bis zum Abschluss der Projektierungsphase mit Erarbeitung eines Kostenvoranschlags ist insgesamt mit folgenden Kosten zu rechnen: BKP Arbeitsgattung 52 Muster, Modelle, Dokumentation, Kopien Fr. 107 000 591 Honorar Architekt Fr. 2 223 000 592 Honorar Bauingenieur Fr. 361 000 593 Honorar Elektroingenieur Fr. 273 000 594.1 Honorar LKK-Ingenieur Fr. 201 000 594.2 Honorar Heizungsingenieur Fr. 206 000 595 Honorar Sanitäringenieur Fr. 249 000 596.1 Spezialisten/Geologe Fr. 25 000 596.4 Spezialisten/Akustiker Fr. 40 000 596.5 Spezialisten/Landschaftsarchitekt Fr. 79 000 596.6 Spezialisten/Küchenplaner Fr. 15 000 596.7 Spezialisten/Bühnen-/AV-Planer Fr. 15 000 596.8 Spezialisten/Laborplaner Fr. 15 000 597.1 Spezialisten/MSRL-Technik Fr. 139 000 597.2 Spezialisten/Fachkoordination Fr. 148 000 597.3 Spezialisten/Fassadenplaner Fr. 10 000 597.4 Spezialisten/Altlastencheck Fr. 25 000 597.5 Spezialisten/Zustandsanalyse Fr. 50 000 599 Wettbewerbskosten Fr. 680 000 6 Reserve / Unvorhergesehenes Fr. 339 000 Total Fr. 5 200 000
Für die Durchführung des Wettbewerbs und Überarbeitung des Wett- bewerbsprojektes wurden mit Verfügung des Mittelschul- und Berufs- bildungsamtes vom 2. März 2007 Fr. 680 000 und mit Verfügung des Mit- telschul- und Berufsbildungsamtes vom 6. Oktober 2008 Fr. 317 000, ins- gesamt Fr. 997 000 bewilligt, die in den Fr. 5 200 000 enthalten sind. Davon nicht zu aktivieren und vom zu bewilligenden Projektierungskredit ab- zuziehen sind Fr. 680 000 für die Vorstudie, einschliesslich Wettbewerb; dieser Kredit ist separat abzurechnen. Für die weitere Projektierung mit Erarbeitung eines Kostenvoranschlags ist demnach ein Projektierungs- kredit von Fr. 4 520 000 zu bewilligen. Für die Planung dieses Projektes ist das Architekturbüro Voelki Partner AG, Zürich, als Generalplaner für die Projektierung folgender Baukostenpositionen (BKP) zu beauftragen: BKP 591–595, 596.4, 596.5, 597.1–597.3. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt höchstens Fr. 4 100 000, einschliesslich Unvorhergesehenes von rund 4%, und bilden Bestandteil der bis zum Abschluss der Projektierungsphase anfallenden Kosten von Fr. 5 200 000.
Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen (Konto 5040 0 00000). Der Betrag ist im Budget 2009 nicht enthalten, kann aber durch Verschiebungen und Ein- sparungen bei anderen Projekten gedeckt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat
I. Für die Projektierung der Kantonsschule Uster wird zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 520 000 bewilligt.
II. Es wird festgestellt, dass die Verfügung des Mittelschul- und Be- rufsbildungsamtes vom 6. Oktober 2008 betreffend Zusatzkredit von Fr. 317 000 gegenstandslos geworden ist.
III. Das Generalplanermandat im Umfang von höchstens Fr. 4 100 000, einschliesslich 4% Unvorhergesehenes, wird an das Architekturbüro Voelki Partner AG, Zürich, vergeben. Das Hochbauamt wird ermäch- tigt, den Generalplanervertrag abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi