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Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt, Alters- und Pflegezentrum Rosengasse in Russikon, Anstaltsvertrag, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Mai 2010

775. Gemeindewesen (Gemeinsame Anstalt, Alters- und Pflegezentrum Rosengasse in Russikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 98 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 15 b des Gemein- degesetzes (GG) können politische Gemeinden zur gemeinsamen Er- füllung ihrer Aufgaben Anstalten errichten. Gemäss § 15 b Abs. 4 GG unterliegt der Vertrag zur Schaffung einer gemeinsamen Anstalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel des An- staltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Fehraltorf, Russikon und Weisslingen sind übereingekommen, unter dem Namen Alters- und Pflegezentrum Rosengasse eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Die Anstalt Alters- und Pflegezentrum Rosengasse bezweckt die Organisation und den Betrieb eines überkommunalen Altersheims mit Pflegeangebot sowie alters- und invalidengerechter Wohnungen. Die Stimmberechtigten der drei Trägergemeinden haben dem Anstaltsvertrag in je gesonderten Urnenabstimmungen am 29. November 2009 zugestimmt. Der Bezirks- rat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen die Urnenabstimmungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Der Anstaltsvertrag regelt insbe- sondere Art und Umfang der auf die Anstalt übertragenen Aufgaben, die Finanzierung dieser Aufgaben, die Organisation der Anstalt und die ihr übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Trägergemeinden über die Anstalt. Damit enthält der Anstaltsvertrag die wesentlichen Regelungsgegenstände für die Errichtung einer gemeinsamen Anstalt. Die Bestimmungen des Anstaltsvertrags geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Fehr- altorf, Russikon und Weisslingen beschlossene Anstaltsvertrag Alters- und Pflegezentrum Rosengasse wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Fehr- altorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, und Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, den Bezirks- rat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Gesund- heitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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