RRB Nr. 791/2022
Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
1 juin 2022Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022
791. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 632/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kulturförderungskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Gemäss § 4 Abs. 3 der Kulturförderungsverordnung (LS 440.11) können Mitglieder längstens acht Jahre der Kommission angehören. Gunda Zeeb wurde auf den 1. Juli 2013 gewählt (RRB Nr. 663/2013); sie ist unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende Juni 2021 aus der Kulturförderungskommission zu entlassen. Als Nachfolgerin ist Maike Lex, geboren 1974, zu wählen. Maike Lex studierte Politik- und Religionswissenschaften an der Universität Han- nover und erlangte 2001 ein Diplom in Kulturwissenschaften und Ästhe- tischer Praxis an der Universität Hildesheim. Seit 2010 ist sie am Schlacht- haus Theater in Bern tätig, seit 2014 als Künstlerische Leiterin und Ge- schäftsführerin. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung als Leiterin verschiedener Theater- häuser und -festivals in Deutschland und der Schweiz und ihren breiten Kenntnissen als Kultur- und Politikwissenschaftlerin ergänzt Maike Lex sowohl die Fachgruppe Tanz & Theater als auch die Kulturförderungs- kommission in idealer Weise.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Gunda Zeeb wird unter Verdankung der geleisteten Dienste als Mit- glied der Kulturförderungskommission auf Ende Juni 2021 abberufen.
II. Als Mitglied der Kulturförderungskommission wird ab 1. Juli 2022 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Maike Lex, geboren 1974, Liebefeld.
III. Mitteilung an Gunda Zeeb und Maike Lex (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli