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Décision

RRB Nr. 796/2025

Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Richterswil und Egg, Vereinbarungen, Genehmigung

20 août 2025Allemand3 min

Source zh.ch

Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Richterswil und Egg, Vereinbarungen, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025

796. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Richterswil und Egg (Vereinbarungen, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bil­ dungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorger­ taxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflich­ tungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcon­ trollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.

B. Gemeinde Richterswil Die Gemeinde Richterswil hat dem Amt für Jugend und Berufsbe­ ratung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig do­ kumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Richterswil abge­ schlossen werden kann. Die der Gemeinde Richterswil zurückzuerstat­ tende Summe beträgt Fr. 1 740 602.99. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Ge­ meinde Richterswil vom 3. Juni 2025 ist zu genehmigen.

C. Gemeinde Egg Die Gemeinde Egg hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Egg abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Egg zurückzuerstat­ tende Summe beträgt Fr. 1 547 334.20. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hin­

zu kommen Fr. 136 029.15 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald die­ se den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Ge­ meinde Egg vom 8. April 2025 ist zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Rich­ terswil über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 3. Juni 2025 wird genehmigt.

II. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Egg über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 8. April 2025 wird ge­ nehmigt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli