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Décision

RRB Nr. 798/2012

Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn, Perronanpassungen Langnau-Gattikon, Staatsbeitrag, Freigabe

15 août 2012Allemand5 min

Source zh.ch

Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn, Perronanpassungen Langnau-Gattikon, Staatsbeitrag, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. August 2012

798. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn

Erwägungen

(Perronanpassungen Langnau-Gattikon; Staatsbeitrag) Der Kantonsrat bewilligte am 22. Oktober 2007 (Vorlage 4379) einen Rahmenkredit über 32 Mio. Fr. für Staatsbeiträge an die Anpassung verschiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitäts- behinderte Personen zulasten des Fonds für die Förderung des öffentli- chen Verkehrs. Der Rahmenkredit wird an die Baukostenentwicklung zwischen der Kostenberechnung für den Rahmenkredit (Preisstand 1. Oktober 2006) und der Bauausführung der einzelnen Objekte ange- passt. Auf dieser Grundlage sicherte der Regierungsrat der Forchbahn und der Schweizerischen Südostbahn am 11. Juni 2008 erste Staatsbei- träge für Planungs- und Bauleistungen zu (RRB Nr. 879/2008). Gleich- zeitig ermächtigte er die Volkswirtschaftsdirektion, kommende Staats- beiträge in der Höhe ihrer Ausgabenkompetenz selbst freizugeben. Mit Eingaben vom 19. April 2012 und 8. Juni 2012 ersucht die Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU) den Kanton Zürich um eine Finan- zierungszusage für die behindertengerechte Anpassung des Bahnhofs Langnau-Gattikon.

Projektumfang Die 1986/1987 erneuerten Perron- und Gleisanlagen des Bahnhofs Langnau-Gattikon weisen noch die alte Normhöhe P39 (39 cm über Schienenoberkante) auf und entsprechen damit nicht den Anforderun- gen für einen behindertengerechten Zugang zum öffentlichen Verkehr. Betrieblich sehen die SZU auf der Linie S4 (Zürich HB–Langnau- Gattikon–Sihlwald) vor, bis ungefähr 2030 noch 125 Meter lange, unterschiedlich zusammengesetzte und nur teilweise niederflurige Zugskompositionen einzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte der behindertengerechte Zustieg noch auf einer beschränkten Perronlänge sichergestellt werden. Mit der Ablösung des Rollmaterials werden jedoch durchgehend niederflurige Kompositionen eingesetzt werden. Das vorliegende Projekt sieht entsprechend der langfristigen Infra- strukturplanung Perronerhöhungen auf Normhöhe P55 (55 cm über Schienenkante) für die Gleise 1 und 2 des Bahnhofs Langnau-Gattikon auf einer Länge von 120 Metern vor. Gleis 3 wird bautechnisch bedingt nur auf einer Länge von 94 Metern auf P55 erhöht. Diese Lösung wurde bereits in den Erwägungen zur Vorlage 4379 festgehalten und dem- entsprechend in der Kostenschätzung für den Rahmenkredit berück-

sichtigt. Weitere Kernelemente des behindertengerechten Umbaus sind die Anpassung der Zugangsrampe auf der Nordseite des Mittelperrons von 15% auf die vorgeschriebene Maximalneigung von 12% sowie die Verlängerung des Perrons von Gleis 1 in Richtung Adliswil. Am 30. No- vember 2011 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmi- gung mit verschiedenen Auflagen verfügt. Das Vorhaben soll bis No- vember 2012 ausgeführt sein.

Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten für Projekt- und Bauausführung belaufen sich gemäss Antragsschreiben der SZU vom 8. Juni 2012 auf gesamthaft Fr. 1 569 476 (Preisstand 1. Oktober 2011, einschliesslich MWSt). Der vom Kantonsrat bewilligte Rahmenkredit stützt sich auf die dem ZVV 2006 von den Bahnunternehmen eingereichten Vorprojekte. Für die Station Langnau-Gattikon wurde in jenem Zeitpunkt mit Brutto- investitionen von Fr. 1 610 000 (Preisstand 1. Oktober 2006) gerechnet. Der Anteil der Kosten aus dem behindertengerechten Ausbau (Bund und Kanton Zürich zusammen) beträgt gemäss Antrag Fr. 1 569 476 (Preis- stand 1. Oktober 2011) und liegt teuerungsbereinigt 9,4% unter den damals geschätzten Aufwendungen. Die SZU hat am 19. April 2012 beim BAV ein Gesuch um Finanz- hilfen aus dem Zahlungsrahmen des Behindertengleichstellungsgeset- zes (BehiG) eingereicht. Das BAV hat gleichermassen wie bei früheren Gesuchen der SZU entschieden (vgl. RRB Nr. 1048/2009), sich nur an den Kosten der günstigeren Lösung mit einer teilweisen Erhöhung der Per- rons zu beteiligen. Es rechnet für diese Massnahme mit anrechenbaren Kosten von Fr. 361 338. Mit Verfügung vom 23. April 2012 (IVB 201426) sicherte das BAV die Übernahme von 20% dieser Kosten oder höchs- tens Fr. 72 268 zu. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bemängelte bereits am 12. Mai 2005 anlässlich der Anhörung der kantonalen Fach- stellen für den öffentlichen Verkehr zum gesamtschweizerischen Umset- zungskonzept zum Behindertengleichstellungsgesetz die aus betrieb- licher und Kundensicht schwer verständliche Praxis des BAV. Dieses beruft sich jedoch weiterhin auf seine beschränkte Mitfinanzierungs- pflicht. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kanton: Bahnhof Langnau-Gattikon (Preisstand 1. Oktober 2011) Kosten in Fr. Perronerhöhung auf 55 cm, Anpassung Rampenzugang 1 497 208 (Staatsbeitrag Kanton Zürich aus Rahmenkredit) Pauschalbeitrag Bund gemäss Zusicherungsverfügung IVB 201426 72 268 vom 23. April 2012 (20% von Fr. 361 338) Total (einschliesslich 8% MWSt) 1 569 476

Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich beträgt Fr. 1 497 208 (einschliess- lich MWSt). Bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006) entspricht dies Nettoinvestitionskosten von Fr. 1 392 200. Der Teuerungsanteil wurde aufgrund des vom Bundesamt für Statistik ver- öffentlichten Schweizerischen Baupreisindexes (Tiefbau, Schweiz) be- rechnet. Die Indexdifferenz zwischen der vorliegenden Kreditfreigabe (1. Oktober 2011, Index 132,6) und dem Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006, Index 123,3) beträgt 9,3 Punkte bzw. 7,5%. Die an- rechenbare Teuerung beträgt auf dieser Grundlage Fr. 105 008. Trotz der geringeren Bundesbeteiligung fallen die Nettoinvestitionskosten des Kantons Zürich für das Bauprojekt teuerungsbereinigt tiefer aus als im Rahmenkredit vorgesehen. Die tatsächlichen Zahlungen werden aufgrund der genehmigten Schlussabrechnung mit Berücksichtigung des Teuerungsanteils fest- gelegt. Die Ausgaben zulasten des kantonalen Rahmenkredits sind im Bud- get 2012 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Leistungsgruppe Nr. 5920 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für Staatsbeiträge an die Anpassung ver- schiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitätsbehin- derte Personen gemäss Kantonsratsbeschluss vom 22. Oktober 2007 wird für die behindertengerechte Anpassung des Bahnhofs Langnau-Gat- tikon ein Objektkredit als Staatsbeitrag von höchstens Fr. 1 479 208 (Preisstand 1. Oktober 2011, einschliesslich MWSt) zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, freigegeben.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Sihltal Zürich Uetliberg Bahn AG, Manesse- strasse 152, 8045 Zürich (E), das Bundesamt für Verkehr, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern, den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi