RRB Nr. 8/2012
Verein für ein Studentenheim Technikum Winterthur, Defizitgarantie, Aufhebung
11 janvier 2012Allemand1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012
8. Verein für ein Studentenheim Technikum Winterthur
Erwägungen
(Defizitgarantie, Aufhebung) Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 2117/1976 dem Verein für ein Studentenheim Technikum Winterthur eine Defizitgarantie von jährlich höchstens Fr. 75 000 zugesprochen. Gemäss § 5 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 können die Hochschulen der Zürcher Fachhochschule für ihre Angehörigen soziale, kulturelle und gesundheitsfördernde Ein- richtungen sowie Einrichtungen des Hochschulsports führen oder un- terstützen. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, als Rechtsnachfolgerin des Technikums Winterthur, kann im Rahmen ihres Budgets studentisches Wohnen in Winterthur unterstützen. RRB Nr. 2117/1976 ist deshalb aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. RRB Nr. 2117 vom 21. April 1976 betreffend Defizitgarantie zu- gunsten des Vereins für ein Studentenheim Technikum Winterthur wird aufgehoben.
II. Mitteilung an das Rektorat der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften, Technikumstrasse 9, Postfach, 8401 Winterthur, den Vorstand des Vereins Studentischer Wohnraum in Winterthur, Eduard Steiner-Strasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Bildungs- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi