RRB Nr. 802/2016
Projekt Aufbau neue Mittelschulen am Zürichsee, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Stellenplan
24 août 2016Allemand4 min
Source zh.ch
Projekt Aufbau neue Mittelschulen am Zürichsee, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016
802. Projekt Aufbau neue Mittelschulen am Zürichsee (Stellenplan Mittelschul- und Berufsbildungsamt)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 376/2013 wurde die Bildungsdirektion in Zusammenar- beit mit der Baudirektion beauftragt, je einen Standort für einen Neubau einer Mittelschule in der Region Pfannenstiel und in der Region Zimmer- berg zu evaluieren und das dafür notwendige Bauland zu sichern. Die Evaluation eines geeigneten Standorts in der Region Pfannenstiel ist abgeschlossen. Mit Beschluss Nr. 231/2016 hat der Regierungsrat dem Kauf der Parzellen Kat. Nrn. 4128 und 4751 in Uetikon am See zugestimmt. Auf dem Areal soll unter anderem eine Mittelschule gebaut werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag über die Errichtung einer Kantonsschule in Uetikon am See unterbreitet (Vor- lage 5261). Die Kommission für Bildung und Kultur hat der Vorlage am 21. Juni 2016 einstimmig zugestimmt und sie dem Kantonsrat überwiesen. Auf der linken Seite des Zürichsees, in der Region Zimmerberg, befin- det sich die Evaluation eines geeigneten Standorts in der zweiten Phase, in der an drei möglichen Standorten die Machbarkeit vertieft geprüft wird. Der Standortentscheid ist für Herbst 2016 geplant. Unabhängig von der Erstellung der Neubauten ist geplant, den Schul- betrieb der Kantonsschule in Uetikon am See auf Schuljahresbeginn 2018/2019 und der Kantonsschule in der Region Zimmerberg auf Schul- jahresbeginn 2019/2020 in einem Provisorium aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die ab 2018 steigende Zahl von Mittelschüle- rinnen und Mittelschülern unterrichtet werden kann. Damit der Schul- start gewährleistet werden kann, haben die Vorbereitungsarbeiten für den Schulbetrieb dieser beiden Schulen verwaltungsintern bereits begonnen. Dabei sollen als Teil des Gesamtprojektes unter Beizug einer Projekt- leiterin oder eines Projektleiters, einer Adjunktin oder eines Adjunkten und Lehrpersonen aus den Mittelschulen der Aufbau der Schulorganisa- tion, die Rekrutierung von Lehrpersonen und des technischen sowie ad- ministrativen Personals sowie die Vorbereitung des Unterrichtsangebo- tes erfolgen.
B. Projekt Das «Teilprojekt pädagogischer, organisatorischer und personeller Auf- bau» sieht vor, bis zum Beginn des Schulbetriebs alle operativen Arbei- ten für den Schulaufbau zur Übergabe an die Gründungsrektorin oder den Gründungsrektor vorzubereiten. Die Projektleiterin oder der Projektleiter koordiniert und begleitet dabei die Arbeiten der Arbeitsgruppen gemäss Projektorganisation. Sie oder er leitet die Erarbeitung der Stundentafel, des Lehrplans, des Leit- bildes sowie aller schulinternen Erlasse. Zudem umfasst der Aufbau die laufende Berichterstattung an die Gründungskommission über die Er- gebnisse der Arbeitsgruppen. Ferner hat die Projektleiterin oder der Pro- jektleiter das Schulbudget für das erste Jahr, einschliesslich der KEF- Periode, vorzubereiten. Überdies ist sie oder er verantwortlich für die Rekrutierung und Führung der Lehrpersonen und des Personals für Ver- waltung und Betrieb. Sodann wirkt sie oder er bei der Rekrutierung der Gründungsrektorin oder des Gründungsrektors mit. Diese Aufgaben entsprechen bezüglich der Anforderungen und Auf- gaben jenen einer Rektorin oder eines Rektors einer Mittelschule. Nach Bewertung der Stelle mittels vereinfachter Funktionsanalyse erweist sich die Einreihung der Funktion als Hauptabteilungsleiter/in in Lohnklas- se 24 als angemessen. Die Person auf der Stelle Adjunkt/in leistet den Aufbau der Adminis- tration der Schule. Dies umfasst die Unterstützung der Projektleitung insbesondere bei der Budgetierung, der Einstellung und Führung des Personals im Bereich Verwaltung und Betrieb und der Einrichtung der Schulräume. Nach Bewertung der Stelle mittels vereinfachter Funktions- analyse erweist sich die Einreihung der Stelle Adjunkt/in in Lohnklasse 18 als gerechtfertigt. Die Projektleiterin oder der Projektleiter ist der Amts- leitung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Stabsstelle Schulraum- aufbau und -entwicklung, unterstellt. Die Adjunktin oder der Adjunkt ist der Projektleitung unterstellt. Nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Errichtung der Schule ist vorgesehen, dass die Bildungsdirektion die definitive Schulkommis- sion wählt.
C. Mittelbedarf Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes sind ab dem 1. März 2017 befristet bis 29. Februar 2020 folgende Stellen neu zu schaf- fen: Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 24 1,0 Adjunkt/in 18
Die Kosten für die Stelle Hauptabteilungschef/in und die Stelle der Adjunkt/in betragen für drei Jahre rund Fr. 1 205 000. Die anfallenden Personalkosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, und werden vom Buchungs- kreis Nr. 7003, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, an den Buchungs- kreis Nr. 7321, Koordinationsstelle Mittelschulen, verrechnet. Die Aus- gaben sind im Budget 2017 sowie im KEF 2017–2021 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektleitung zum Aufbau von zwei neuen Mittelschulen werden im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes befris- tet vom 1. März 2017 bis 29. Februar 2020 folgende Stellen geschaffen: Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 24 1,0 Adjunkt/-in 18
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi