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Décision

RRB Nr. 804/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Russikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

14 juillet 2021Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Russikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021

804. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Russikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Russikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalre- vision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Russikon be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und ent- hält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Russikon aufge- hoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Russikon am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russi- kon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli