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Décision

RRB Nr. 819/2011

Amtliche Vermessung, Winterthur Los 36A, Ersterhebung, Genehmigung

29 juin 2011Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2011

819. Amtliche Vermessung (Grundbuchvermessung)

Erwägungen

In der Stadt Winterthur wurde auf der Teilfläche des Altstadtgebietes die Ersterhebung der amtlichen Vermessung durchgeführt. Diese Erst- erhebung Winterthur, Los 36A, ist abgeschlossen. Als Ergebnis werden somit die Daten aller Informationsebenen über die gesamte Fläche der Stadt Winterthur vollständig numerisch nach AV93 vorliegen. Laut Beschluss des Stadtrates Winterthur vom 25. Mai 2011 sind die anlässlich der vom 21. Februar bis 22. März 2011 durchgeführten öffent- lichen Auflage des Vermessungswerks eingegangenen Einsprachen gegen die Vermessung erledigt worden. Das Amt für Raumentwicklung hat diese Ersterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Ersterhebung Winterthur, Los 36A, zu geneh- migen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ersterhebung Winterthur Los 36A wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Departement Bau, Stadt- kanzlei, Postfach, 8402 Winterthur, das Bundesamt für Landestopogra- fie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, Postfach 2146, 8401 Winterthur, das Vermessungs- amt der Stadt Winterthur, Technikumstrasse 81, 8402 Winterthur, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi