RRB Nr. 824/2018
Kantonales Labor, Umbau Laborraum A10, gebundene Ausgabe
5 septembre 2018Allemand4 min
Source zh.ch
Kantonales Labor, Umbau Laborraum A10, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. September 2018
824. Kantonales Labor (Umbau Laborraum A10)
Erwägungen
Das Kantonale Labor steht zugunsten der Konsumentinnen und Konsu- menten für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ein und ist für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Kanton Zürich zu- ständig. Im Labor A10 des Bereichs Chemische Analytik zeigen sich folgende bauliche und betriebliche Mängel: – Die Raumstrukturen und die Einrichtung entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen zur räumlichen Trennung von Labor- und Büroarbeitsplätzen. – Die Geräte geben viel Abwärme an die Raumluft ab. Aufgrund der un- zureichenden Belüftungssituation entstehen hohe Temperaturen (>25 °C) und Temperaturschwankungen, welche die Funktionalität der sensib- len Analysegeräte beeinträchtigen. – Der Raum wird als Durchgang vom Laborgebäude zum Altbau benutzt, was das Arbeiten an den Büroarbeitsplätzen stört. Zur Behebung der Mängel sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Der Laborraum A10 wird durch eine teilweise verglaste Wand in zwei Räume A10 und A12 aufgetrennt. – Das angrenzende Büro wird durch einen Teilabbruch der Trennwand mit dem Büro A12 verbunden. Dadurch steht mehr Platz für eine bes- sere Organisation der Arbeitsabläufe zur Verfügung. – Die Leitungsführung des Kühlkreislaufs, der Elektro- und der Sanitär- installationen werden an die neuen Laboreinrichtungen angepasst und den betrieblichen Bedürfnissen entsprechend erweitert. – Im Raum A10 «Gerätelabor» wird die Eingangstüre des Vorraums ver- schoben. Hierdurch steht mehr Platz für die Gerätetische zur Verfügung und diese können zweckmässiger angeordnet werden. – Die warme Abluft wird direkt bei den Geräten abgesaugt. Zudem wer- den an der Decke zusätzlich Kühlsegel installiert und in beide Räume gekühlte Zuluft eingeblasen.
Das Hochbauamt hat durch die GLP Architekten AG, Zürich, ein Pro- jekt mit detailliertem Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 5. Juni 2018 Fr. 1 140 000 (Kostenstand 1. April 2017, Genauigkeits- grad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Gebäude 878 000 Baunebenkosten und Übergangskonten 34 000 Reserve 100 000 Ausstattung 128 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 140 000 In den Gesamtkosten von Fr. 1 140 000 ist ein Projektierungskredit von Fr. 110 000 enthalten. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (1,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 7,3% 83 700 600 3% 2 500 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 5,2% 59 400 400 3% 1 800 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 19,5% 222 200 1 700 3% 6 700 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 50,9% 579 900 4 300 5% 29 000 Hochbauten Installationen Konto 5069 0 00000 17,1% 194 800 1 500 10% 19 500 Mobilien Total 100% 1 140 000 8 500 59 500 Total 1 140 000 68 000 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Für das Vorhaben ist eine Ausgabe von Fr. 1 140 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Aus- gabe geht zulasten des Kontos 6120.5041, Erneuerungsunterhalt Hoch- bau. Für das Vorhaben sind im Budget 2018 Fr. 200 000 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 im Planjahr 2019
Fr. 800 000 eingestellt. Die Finanzierung des Restbetrags von Fr. 140 000 ist durch Verschiebungen oder Kürzungen von anderen Projekten inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Ge- sundheitswesen, sicherzustellen. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, welche die Bau- ausführung betreffen, richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverord- nung (LS 611.2).
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Umbau des Laborraums A10 des Kantonalen Labors wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 140 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Ge- sundheitswesen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli