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Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Karin Fehr, Uster, betreffend Rückbau der Nasslenstrasse in Ebmatingen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 153/2017

Sitzung vom 20. September 2017

848. Anfrage (Rückbau der Nasslenstrasse in Ebmatingen) Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, und Kantonsrätin Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 12. Juni 2017 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an der Zürich- strasse in Ebmatingen von 2016 wurde die ausschliesslich landwirtschaft- lich genutzte Nasslenstrasse zur Umfahrung der Strassenbaustelle verbrei- tert und temporär für den Verkehr geöffnet. Inzwischen sind die entspre- chenden Arbeiten auf der Zürichstrasse abgeschlossen und das Fahrver- bot auf der Nasslenstrasse wieder eingerichtet. Gemäss «Baustelleninfo» des Tiefbauamts vom 13. März 2016 hätte die Verbreiterung der Nasslenstrasse bis Dezember 2016 zurückgebaut werden sollen. Dies ist ein halbes Jahr später noch nicht geschehen. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wann wird der Rückbau der Nasslenstrasse erfolgen? Und warum ist das bis heute nicht geschehen?

2. Wie breit war die Nasslenstrasse vor ihrer Verbreiterung und welche Strassenbreite ist nach dem Rückbau geplant?

3. Wie viel Kulturland wurde für die vorübergehende Verbreiterung der Nasslenstrasse beansprucht?

4. Welche Entschädigungsleistungen sind an den/die Grundeigentümer des beanspruchten Kulturlands entrichtet worden? Wurden durch die Verzögerung des Rückbaus weitere Entschädigungen nötig? (Bitte mit Angabe der Beträge in Franken).

5. Gibt es Strassenausbauten im Kanton, die im Rahmen von kantonalen Bauprojekten nur temporär vorgesehen waren und danach nicht rück- gebaut wurden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Rückbau der Nasslenstrasse in Ebmatingen, der ursprünglich An- fang November 2016 geplant war, erfolgte vom 27. Juni bis 7. Juli 2017 und ist abgeschlossen. Mit dem Rückbau musste zugewartet werden, weil sich

die Bauzeit bei der Zürichstrasse, deren Abschluss Ende 2016 geplant war, wegen ungünstiger Witterungseinflüsse bis in den Sommer 2017 verlän- gerte. Deswegen musste die Zürichstrasse nochmals während zweier Wo- chen in den Frühlingsferien 2017 gesperrt werden. In dieser Zeit diente die Nasslenstrasse als Umleitungsstrasse für den Verkehr. Zu Frage 2: Die Belagsbreite der Nasslenstrasse betrug vor der Verbreiterung 3,6 m bis 4,3 m. Nach dem Rückbau beläuft sie sich auf 3,7 m bis 4,3 m. Somit wurde die Breite nicht merklich verändert. Zu Frage 3: Für die vorübergehende Verbreiterung für die Umleitung des Verkehrs wurden rund 33,7 Aren beansprucht. Zu Frage 4: An die Gemeinde als Grundeigentümerin wird keine Entschädigung für die vorübergehende Beanspruchung der Nasslenstrasse geleistet. Hin- gegen wird der von der Verbreiterung betroffene Bewirtschafter für den Kulturausfall entschädigt. Die Entschädigung beträgt Fr. 55 pro Are und Jahr, also insgesamt rund Fr. 2000. Die Dauer des Ertragsausfalls wird somit bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Zu Frage 5: Dem Regierungsrat sind keine Strassenausbauten im Kanton Zürich bekannt, die im Rahmen von kantonalen Bauprojekten nur temporär vor- gesehen waren und danach nicht rückgebaut wurden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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