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Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Luxusresidenz Ringwil, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 134/2015

Sitzung vom 2. September 2015

850. Anfrage (Luxusresidenz in Ringwil) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 4. Mai 2015 folgende Anfrage eingereicht: Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) in Ringwil (Gemeinde Hinwil) ist eine auf den offenen Strafvollzug spezialisierte Institution mit 64 Plätzen. Sie ist dem Amt für Justizvollzug (JuV) der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Der Regierungsrat hat mit RRB 331/2015 vom 1. April 2015 (!) für die Projektierung eines Neubaus mit 52 Plätzen (Minergie-P, vier Wohngruppen à 13 Plätze/Einzelzellen mit Toiletten) 5 135 000 Fran- ken bewilligt. Diese Kosten umfassen 3 665 000 Franken für die Projektie- rung und 1 470 000 Franken für die Teile der vorgezogenen Ausführungs- planung. Die Regierung bewilligte diese Ausgaben «ausnahmsweise» ein- schliesslich eines Teils der Ausführungsplanung (bezugnehmend auf SIA Phase 41) als eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. D des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG), gebundene Ausgabe. Es soll ein General- planervertrag abgeschlossen werden. Zukünftig soll das VZB gesamthaft 94 Vollzugsplätze aufweisen, davon die 52 in einer ersten Etappe in einem Neubau zu erstellenden Plätze und 42 in einer 2. Etappe teilweise zu er- setzende Plätze. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Für welche unterschiedlichen Haftformen (RRB 331/2015, S. 4) wird der Neubau geplant?

2. Auf wie viele Franken belaufen sich die bis Stand 30. April 2015 auf- gelaufenen Kosten für das Gesamtprojekt VZB (Sanierung und Er- weiterung erste und weitere Etappen), einschliesslich der Aufwen- dung für alle Vorstudien ab 2006, der Kosten für die erste und zweite Machbarkeitsstudie, aller weiterer Kosten für Expertenberichte und Analysen, die Grobkostenschätzungen und die Wettbewerbskosten?

3. Die geschätzten Kosten von 36 690 000 Franken (Kostengenauigkeit +/–25%) für einen Neubau mit 54 Plätzen (1. Etappe) entsprechen Kostenschätzungen für Top-Luxusresidenzen in Weltstädten wie Lon- don, New York oder Tokio. Auf welche Vergleichswerte stützen sich die Generalplaner und das Hochbauamt? Wurden dazu Vergleichs- werte aus der Schweiz herangezogen (Saxerriet/SG, Bochuz/VD etc.)?

4. Der Wortlaut von RRB 331/2015 ist unklar: Einerseits wird auf Seite 4 dieses RRB davon gesprochen, dass die Generalplaner und das Hoch- bauamt eine Grobkostenschätzung erarbeitet hätten, andererseits wird auf Seite 5 besagten RRB‘s stipuliert, dass ein Generalplaner- vertrag «abgeschlossen werden soll». Welcher Generalplaner ist mit der Planung der ersten Etappe beauftragt? Welche Firma wurde mit der Grobkostenschätzung beauftragt? Wurden und werden diese und andere Firmen schon mit früheren Planungsarbeiten für das Projekt VZB beschäftigt?

5. Warum wird, trotz Auftrag an einen Generalplaner, basierend auf SIA-Normen und SIA-Honorarordnungen kalkuliert und warum soll der Generalplaner nicht mittels Pauschalhonorar bezahlt werden?

6. Wann wurden oder werden die Generalplanerarbeiten gemäss Vor- gaben der kantonalen Submissionsverordnung geltenden internatio- nalen- und interkantonalen Vereinbarungen und des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes, öffentlich ausgeschrieben und vergeben?

7. Mit welchen Kosten rechnet der Regierungsrat für die Instandsetzung und -haltung der gemäss RRB 331/2015 teilweise «baufälligen Ge- werbe- und Landwirtschaftsbauten»? Lohnt sich eine Instandsetzung der Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten überhaupt noch oder würde der Landwirtschaftsbetrieb nicht besser eingestellt, respektive das Land an in der Region ansässige Bauern verpachtet? Wurde dazu eine Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht und wenn ja, mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?

8. Wann soll mit Planung und Bau von für das ganze Vollzugszentrum nutzbare Räumlichkeiten (gemäss RRB 331/2015: Zentrale, Insassen- und Besucherempfang, Logistikräumlichkeiten, Arztzimmer, Arrest- abteilung und Verwaltungstrakt) begonnen werden? Sollen diese Räumlichkeiten in den für die 1. Bau-Etappe geplanten Neubau in- tegriert werden?

9. Mit welchen Kosten (Kostengenauigkeit +/–25%) rechnet der Regie- rungsrat für die 2. Etappe (Terminologie RRB 331/2015)? Sind wei- tere (Ausbau-) Etappen geplant? Wenn ja, für was und bis wann?

10. Auf wie viele Franken schätzen das JuV und das Hochbauamt die Gesamtkosten für den baulichen Um- und Ausbau der VZB auf ge- samthaft 94 Vollzugsplätze (Etappen 1 + 2), inklusive bis dannzumal auflaufender Instandsetzungs- und Unterhaltskosten, sowie den Un- terhalt und die Neuanschaffung von Maschinen in den Gewerbebe- trieben und im Landwirtschaftsbetrieb, die Kosten für Unterhalt und Instandsetzung des Verwalterhauses sowie weiterer, für Mitarbeiter reservierter Räumlichkeiten?

11. Wie viele «Klienten» der JuV wurden im Jahr 2014 (Stichtage 1.3., 1.7. und 1.10) und im Jahr 2015 (Stichtag 8.1.) in den einzelnen Gewer- bebetrieben und in der Landwirtschaft beschäftigt (bitte gesondert ausweisen) und für wie viele Stunden pro Woche und im entspre- chendem Monat? Durchschnittlich wie lange arbeitet ein «Klient» der VZB, welcher in einem Gewerbebetrieb oder in der Landwirt- schaft beschäftigt wird, während seines gesamten Aufenthaltes in der VZB?

12. Wie viele Mitarbeiter werden in den Gewerbebetrieben und in der Landwirtschaft der VZB beschäftigt (Teilzeit und Vollzeit), wie viele Mitarbeiter gesamthaft?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Die geplante Unterteilung im Neubau erlaubt eine möglichst grosse Nutzungsflexibilität. Es sollen Gefangene untergebracht werden, die in einem offenen oder halboffenen Regime geführt werden können. Nament- lich sollen kurze Freiheitsstrafen oder in Ersatzfreiheitsstrafen umge- wandelte Bussen, für die das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) die einzige offene Institution im Kanton Zürich ist, vollzogen werden. Für die letzte Phase einer längeren Freiheitsstrafe oder Massnahme können Gefangene in das VZB eingewiesen werden, wenn sie zuvor vom geschlossenen in den offenen Vollzug versetzt worden sind. Möglich ist auch die Unter- bringung von Gefangenen, die sich in ausländerrechtlicher Administra- tivhaft befinden. Zu Frage 2: Anlässlich eines Projektwettbewerbes wurden 2007 Lösungsvorschläge für den Umbau und die Erweiterung des Wohn- und Versorgungstrak- tes gesucht. Die Kosten für das Wettbewerbsverfahren und die Projektie- rung beliefen sich damals auf rund Fr. 200 000. Die Projektierung wurde Anfang 2008 aufgrund der damals unsicheren Entwicklung des Bedarfs an offenen Vollzugsstellen und der angespannten Finanzlage eingestellt. Im Herbst 2011 wurde im Rahmen der damaligen Ausgangslage die Planung für 50 zusätzliche Insassenplätze wieder aufgenommen. Die in Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt VZB Umbau und Erweiterung aufgelaufenen Kosten für die erste und zweite Machbarkeitsstudie sowie für den Projektwettbewerb belaufen sich auf rund Fr. 425 000.

Zu Frage 3: Die geschätzten Investitionskosten von Fr. 36 690 000 (Kostengenauig- keit +/–25%) beruhen auf dem Wettbewerbsprojekt. Dieses wird nun in der Projektierungsphase weiter bearbeitet. Neben der üblichen Weiter- entwicklung des Projektes wird dabei auch geprüft, wie die Landwirt- schaft für das erweiterte Vollzugszentrum langfristig bestmöglich genutzt werden kann. Ebenfalls soll geprüft werden, ob ein erhöhter Sicherheits- standard zwecks grösserer Nutzungsflexibilität für das Vollzugszentrum angezeigt ist. Seit Beginn der Planung wurden verbindliche Vorgaben und Vergleichswerte des Bundesamtes für Justiz, z. B. zur «Modellanstalt Offen», beigezogen. Zudem wird das vorgesehene Raumprogramm vom Bundesamt für Justiz auf die Vereinbarkeit mit den Subventionsvorga- ben geprüft werden. Auch in diesem Zusammenhang werden Vergleichs- werte herangezogen werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die weitere Projektbearbeitung einfliessen. Zu Frage 4: Im Rahmen eines offenen und im selektiven Verfahren durchgeführ- ten Projektwettbewerbs wurden die Generalplanerleistungen öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der Beurteilung des Preisgerichtes wurden die Generalplanerleistungen an die ARGE Loewensberg Ghisleni ver- geben. In einem ersten Schritt hatten diese die Kostengrobschätzung er- stellt. Die Generalplaner haben zuvor keine Aufträge in Zusammenhang mit dem Projekt VZB ausgeführt. Zu Frage 5: Die SIA-Honorarordnung dient als Grundlage für die Ermittlung der Honorarsumme der Planerleistungen. Das Hochbauamt behält sich vor, nach Abschluss der Projektphase und Erarbeitung des Kostenvoran- schlages ein Pauschalhonorar mit dem Generalplaner zu vereinbaren. Zu Frage 6: Die Ausschreibung für die Generalplanerleistungen erfolgte am 7. No- vember 2013. Der im offenen und selektiven Verfahren durchgeführte Projektwettbewerb bildete die Grundlage für die Vergabe der General- planerleistungen. Auf Empfehlung des Preisgerichts vom 30. Juni 2014 erfolgte der Zuschlag für das Projekt durch das Hochbauamt am 11. Juli 2014 und der Regierungsrat beschloss die Vergabe der Generalplaner- leistungen am 20. Mai 2015.

Zu Frage 7: Der Zustand verschiedener Bauten für die landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung rechtfertigt keine zusätzlichen Instandsetzungs- massnahmen. Diese Bauten müssen ersetzt werden. Eine Ausnahme bil- det die bestehende Scheune, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Im Rahmen der Projektierung wird derzeit geprüft, ob eine Instand- setzung oder ein Ersatz wirtschaftlicher ist. Gefangene im Status des Straf- oder Massnamenvollzugs unterstehen der Arbeitspflicht. Die Landwirtschaft wie auch die übrigen Arbeitsbe- triebe im Vollzugszentrum Bachtel dienen deshalb in erster Linie der Be- schäftigung der dort untergebrachten Gefangenen: Jedem Gefangenen soll mit möglichst geringen Investitions- und Betriebskosten und Perso- nalaufwand ein Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Eine detaillierte Kos- ten-Nutzen-Rechnung wird im Rahmen der laufenden Projektierung und unter Beizug eines Landwirtschaftsplaners erarbeitet werden. Es wird auch die Möglichkeit einer Verpachtung von zusätzlichen Flächen geprüft werden. Von den gesamthaft 38,1 ha Land des Vollzugszentrums Bachtel sind schon heute 16,5 ha der qualitativ hochwertigeren Flächen an Land- wirte aus der Region verpachtet. Zu Frage 8: Die für das ganze Vollzugszentrum nutzbaren Räumlichkeiten sind Bestandteil der 1. Etappe. Derzeit wird das Vorprojekt erarbeitet mit dem Ziel, im 2. Quartal 2016 dem Kantonsrat einen Objektkredit zu be- antragen. Die Ausführung soll ab 4. Quartal 2017 erfolgen. Zu Frage 9: In der langfristigen Planung wird für den Ersatzneubau des bestehen- den Insassengebäudes mit 42 Insassenplätzen und des Wirtschaftstraktes mit Küche von Investitionskosten von rund 20 Mio. Franken ausgegan- gen (Kostengenauigkeit +/–25%). Die 2. Etappe soll aus heutiger Sicht nach 2030 ausgeführt werden. Danach sind keine weiteren Ausbauetap- pen vorgesehen. Zu Frage 10: Im Rahmen des Vorprojektes werden zurzeit die Investitionskosten für die 1. Etappe des Umbaus und der Erweiterung des Vollzugszentrums Bachtel, beruhend auf dem Wettbewerbsprojekt, überprüft (vgl. Beant- wortung der Frage 3). Für die 2. Etappe werden die Kosten auf rund 20 Mio. Franken geschätzt (Kostengenauigkeit: +/–25%).

Die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt lagen in den vergan- genen Jahren zwischen Fr. 200 000 und Fr. 300 000. Der bauliche Unter- halt wird in den nächsten Jahren auf das zwingend Notwendige beschränkt. Neuanschaffungen von zusätzlichen Maschinen und Fahrzeugen sind keine vorgesehen, da gemäss gegenwärtigem Planungsstand keine zusätzlichen Flächen bewirtschaftet werden sollen. Ersatzanschaffungen von Maschi- nen oder Fahrzeugen zulasten der Investitionsrechnung sind zurzeit keine geplant. Zu Frage 11: An den Stichtagen 1. März 2014 (Samstag), 1. Juli 2014 (Dienstag), 1. Ok- tober 2014 (Mittwoch), 8. Januar 2015 (Donnerstag) standen in allen Ar- beitsbetrieben des VZB 9, 62, 56, 58 Gefangene im Arbeitseinsatz. Davon arbeiteten 3, 12, 11, 11 Gefangene in der Landwirtschaft. Die Arbeits- stunden in den Wochen der Stichtage betrugen für alle Arbeitsbetriebe 1742, 1982, 1959, 1806, davon in der Landwirtschaft 364, 434, 379, 385. Die Arbeitsstunden in den Monaten der Stichtage betrugen für alle Arbeitsbetriebe 9357, 10 153, 10 032, 8393, davon in der Landwirtschaft 1361, 1546, 1387, 1285. Die Gefangenen werden wochentags von 7.30–11.45 Uhr und 13.15– 16.45 Uhr in den verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzt und be- schäftigt. Zu Frage 12: Im Mai 2015 zählte das Vollzugszentrum Bachtel einschliesslich der Abteilung Bussen- und Geldstrafenadministration 44 Mitarbeitende mit gesamthaft 42,1 Stellen. Davon entfallen auf die Gewerbebetriebe 12 Mit- arbeitende mit 11,6 Stellen (davon 3 in Küche, 1 in Lingerie, 1 in Haus- wirtschaft, 3 in Gärtnerei, 1 Brennholzaufarbeitung/Montage, 2 in Indus- trie, 1 in Eintrittswerkstatt) und auf die Landwirtschaft 2 Mitarbeitende mit 2 Stellen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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