RRB Nr. 851/2012
Koordination der Europageschäfte durch die Staatskanzlei, Konzept
22 août 2012Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2012
851. Koordination der Europageschäfte durch die Staatskanzlei;
Erwägungen
Konzept Mit Beschluss Nr. 1044/2010 hat der Regierungsrat der Staatskanzlei den Auftrag erteilt, mit einer Projektgruppe unter Leitung des Staatsschrei- bers eine Neuformulierung der Strategie für die Aussenbeziehungen zu prüfen. Der entsprechende Bericht vom 22. Februar 2011 empfiehlt u. a., die Koordination von allgemeinen oder fachübergreifenden Europa- fragen der Staatskanzlei zu übertragen. Europageschäfte, die in die Zu- ständigkeit einer bestimmten Direktion fallen, sind davon jedoch nicht betroffen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht hat der Regierungsrat die Staatskanzlei schliesslich mit Be- schluss Nr. 567/2011 beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das eine direk- tionsübergreifende Koordination der Europafragen auf der Ebene der Staatskanzlei ermöglicht. Das erarbeitete Konzept nennt allgemeine Grundsätze, gibt Auskunft über die Mittel zur Information und Früherkennung, insbesondere über das Koordinationsgremium für Aussenbeziehungen und die Informa- tionsplattform Aussenbeziehungen, das Vorgehen und die Gremien der Konsultation des Kantons zuhanden des Bundes, insbesondere über die Mitwirkung in vorbereitenden Arbeitsgruppen, die Mitwirkung im Leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den Europadialog Bund–Kantone, die Konsultationen zu gemeinsamen Stellungnahmen der KdK, die Mitwirkung in der Plenarversammlung der KdK, zur Teilnahme an Verhandlungen der Schweiz mit der EU und schliesslich kurz zur Umsetzung des EU-Rechts. Wesentliche Teile des Konzepts, insbesondere die Vorbereitung der Geschäfte der KdK, sind bereits wie beschrieben in der Praxis umge- setzt und haben sich bewährt. Die Frage, ob sich der Kanton Zürich auch in Zukunft auf die Infor- mation durch die KdK beschränken oder zusätzlich eine eigene Infor- mationsbeschaffung in Brüssel einrichten soll, ist Gegenstand eines separaten Auftrages. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat auch zu entscheiden haben, wie konsequent der Kanton Zürich seine Mitwirkungsrechte über die KdK im Verbund der Kantone wahrnehmen oder eine eigene Mitwirkungspolitik betreiben will. Das Konzept erweist sich als zweckmässig und kann gemäss Entwurf vom 10. August 2012 festgesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Konzept für die Koordination der Europageschäfte durch die Staatskanzlei wird gemäss Entwurf vom 10. August 2012 festgesetzt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, je unter Beilage des Konzepts.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi