RRB Nr. 856/2010
Abrechnung von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates, Genehmigung
8 juin 2010Allemand82 min
Source zh.ch
Abrechnung von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2010
856. Genehmigung der Abrechnung von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Genehmigung zur Abrechnung von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates obliegt gemäss § 38 Abs. 5 lit. b der Finanzcontrolling- verordnung (FCV) dem Regierungsrat. Mit RRB Nr. 1234/2009 wurde festgelegt, dass die Abrechnung besagter Ausgabenbewilligungen vom Regierungsrat mit einem jährlichen Sammelbeschluss genehmigt wird. Dabei wird für die abgerechneten Ausgabenbewilligungen ausgewiesen, inwieweit die Ziele des Vorhabens erreicht wurden. Weiter werden die Höhe der bewilligten und getätigten Ausgaben einschliesslich einer Begründung der Abweichung, Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen wurden, teuerungsbedingte Mehr- oder Minderausgaben bei Vorliegen einer Preisstandsklausel und die Ver- wendung der Reserven dargestellt (vgl. § 36 Abs. 1 FCV). Die Kredit- abrechnungen der Beamtenversicherungskasse (BVK) werden dem Regierungsrat gesondert zur Genehmigung unterbreitet, da sie nicht öffentlich sind.
2. Abrechnungen der Ausgabenbewilligungen Der Sammelbeschluss umfasst 77 Ausgabenbewilligungen, die von den zuständigen Verwaltungseinheiten abgerechnet wurden. Beim überwiegenden Teil der Vorhaben konnten die Ziele vollumfänglich er- reicht werden, lediglich bei vier Vorhaben wurden Teile des Projekts zu- rückgestellt. Bei 52 Kreditabrechnungen bewegen sich die getätigten Ausgaben im Rahmen der Ausgabenbewilligung, bei 25 Kreditabrech- nungen überschreiten die getätigten die bewilligten Ausgaben. Von den 77 Kreditabrechnungen stammen mehr als die Hälfte (46) von der Baudirektion und mehr als ein Fünftel (16) von der Bildungs- direktion. Der Rest verteilt sich auf die Gesundheitsdirektion (9) und die Sicherheitsdirektion (6).
2.1 Sicherheitsdirektion
2.1.1 RRB Nr. 1500/2002, Erneuerung Notruf- und Einsatzzentralen Kantonspolizei Zürich (ENEZ) Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei Zielerreichung: Das Projekt Erneuerung Notruf- und Einsatzzentralen Kantons- polizei Zürich (ENEZ) ist abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Erneuerung ENEZ 20 454 000 18 369 490 +2 084 510
Begründung der Abweichungen: Die Kreditunterschreitung ergab sich hauptsächlich durch ein erfolg- reiches Submissionsergebnis und einen optimalen Projektverlauf. Nach Abschluss des Projektes leistete das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einen Investitionsbeitrag von Fr. 2 615 385. Dieser ist in der obigen Auf- stellung nicht enthalten. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.1.2 RRB Nr. 1664/2008, Neubewaffnung der Kantonspolizei Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei Zielerreichung: Das Projekt Neubewaffnung der Kantonspolizei ist abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bewilligte Neubewaffnung KAPO 1 639 000 1 638 318 +682
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.1.3 RRB Nr. 133/2007, Sanierung Strassenbeläge Winterthur Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt Zielerreichung: Das Projekt Sanierung Strassenbeläge Winterthur ist abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung Strassenbeläge Winterthur 1 100 000 572 332 +527 668
Begründung der Abweichungen: Das gute Ergebnis wurde vom kantonalen Hochbauamt folgender- massen begründet (Aufzählung nicht abschliessend, in Franken): – unerwarteter Vergabeerfolg etwa +250 000; – weniger aufwendige Sanierung etwa +80 000; – nicht benötigte Reserven etwa +125 000. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.1.4 RRB Nr. 596/2008, Technische Erneuerung von VIACAR Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt Zielerreichung: Das Projekt «Technische Erneuerung von VIACAR» ist abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Technische Erneuerung von VIACAR 1 470 000 1 476 258 –6 258
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.1.5 RRB Nrn. 219/2007 und 1546/2008, Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA); Neubau Unterkunft Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz Zielerreichung: Das Projekt Neubau Unterkunft ist abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Neubau Unterkunft AZA 2 495 000 Zusatzkredit RRB Nr. 1546/2008 440 000 Total 2 935 000 2 971 664 –36 664
Begründung der Abweichungen: Anpassungen an den Minergie-Label «ECO» bedingten den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Wärmepumpenheizung. Weitere Ausgaben, die im Zuge der Zusatzkreditbeantragung noch nicht voll- umfänglich erfasst werden konnten, führten gesamthaft zu einer gerin- gen Überschreitung der Ausgabenbewilligung. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.1.6 RRB Nr. 1200/2006, Sportzentrum Kerenzerberg, Kraft- und Fitnessraum, Sanierung / Erweiterung Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds Zielerreichung: Das Projekt Sanierung/Erweiterung Kraft- und Fitnessraum ist ab- geschlossen.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung Kraft- und Fitnessraum 1 120 000 1 069 946 +50 054
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2 Gesundheitsdirektion
2.2.1 RRB Nr. 846/2005, Kantonales Labor, Labortrakt, Sanierung Haustechnik und Brandschutzmassnahmen Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesund- heitswesen Zielerreichung: Mit der Sanierung der Haustechnik konnten die reparaturanfälligen und unterhaltsaufwendigen Anlagen ersetzt und den heutigen Anforde- rungen entsprechend angepasst werden. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung Haustechnik 2 100 000 2 124 072 –24 072 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 46 173 – – Total 2 146 173 2 124 072 +22 101
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Massnahmen nötig. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2.2 RRB Nr. 1111/2002, Kantonsspital Winterthur, Einbau eines zweiten Linearbeschleunigers Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Reha- bilitation Zielerreichung: Mit dem Einbau eines zweiten Linearbeschleunigers konnten die Be- handlungskapazitäten des KSW im Bereich der Radio-Onkologie dem Bedarf angepasst und damit die Versorgungssituation im Einzugsgebiet des KSW optimiert werden. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Einbau zweiter Linearbeschleuniger 6 585 000 6 320 105 +264 895 Teuerung (bei Preisstandsklausel) –71 272 – – Total 6 513 728 6 320 105 +193 623
Begründung der Abweichungen: Der Minderaufwand ergab sich aus einem günstigeren Wechselkurs als budgetiert bei der Gerätebeschaffung. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2.3 RRB Nr. 977/2003, Kantonsspital Winterthur, Sanierung Zentralsterilisation Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Reha- bilitation Zielerreichung: Mit der Sanierung wurden die Zentralsterilisation des Kantonsspitals Winterthur an die heutigen Notwendigkeiten angepasst und die Voraus- setzungen für die erforderliche Zertifizierung der Sterilgutproduktion geschaffen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung Zentralsterilisation 7 850 000 7 742 731 +107 269 Teuerung (bei Preisstandsklausel) –184 158 – – Total 7 665 842 7 742 731 –76 889
Begründung der Abweichungen: Die Mehrkosten ergaben sich aus unvorhergesehenen zusätzlichen Aufwendungen im Bereich der erweiterten Zentralgarderobe. Die end- gültigen Kosten für die Zusatzarbeiten wurden erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten bereits aus- geführt waren, hat die Baudirektion bzw. die Gesundheitsdirektion auf das Einholen eines Zusatzkredites verzichtet. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen voll- umfänglich beansprucht.
2.2.4 RRB Nr. 1433/2004, Universitätsspital, Operationstrakt, Sanierung Zentralsterilisation Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Reha- bilitation Zielerreichung: Mit der Sanierung wurde die Zentralsterilisation im Operationstrakt an die heutigen Notwendigkeiten angepasst; damit wurden die Voraus- setzungen für die erforderliche Zertifizierung der Sterilgutproduktion geschaffen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung Zentralsterilisation (OP-Trakt) 5 644 000 5 793 950 –149 950 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 71 752 – – Total 5 715 752 5 793 950 –78 198
Begründung der Abweichungen: Die Mehrkosten ergaben sich aufgrund einer Verschärfung der Zertifizierungsvorschriften nach der Ausarbeitung des Kostenvoran- schlages: Es mussten zusätzlich ein Reindampfumformer eingerichtet und alle Dampf- und Wasserleitungen in Chromnickelstahl ausgeführt werden. Die endgültigen Kosten für die Zusatzarbeiten wurden erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbei- ten bereits ausgeführt waren, haben die Baudirektion und die Gesund- heitsdirektion auf das Einholen eines Zusatzkredites verzichtet.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen voll- umfänglich beansprucht.
2.2.5 RRB Nr. 1960/2004, Universitätsspital, Verlegung der Nephrologie ins Bettenhaus West Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Reha- bilitation Zielerreichung: Mit der Verlegung konnten die Betriebsabläufe in der Abteilung Nephrologie optimiert und die Räume an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Verlegung Nephrologie 3 550 000 2 942 651 +607 349 Teuerung (bei Preisstandsklausel) –81 047 – – Total 3 468 953 2 942 651 +526 302
Begründung der Abweichungen: Nichtbeanspruchung der Reserve sowie teilweise günstigere Vergaben Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Massnahmen nötig. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2.6 RRB Nr. 940/2007, Kantonsspital Winterthur, Osttrakt, Einbau Tumorzentrum Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Reha- bilitation Zielerreichung: Die onkologische Leistungserbringung des Kantonsspitals Winter- thur konnte mit dem Einbau des Tumorzentrums optimiert und die Qualität der Versorgung damit verbessert werden.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Einbau Tumorzentrum 2 650 000 2 930 965 –280 965 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 168 093 – – Total 2 818 093 2 930 965 –112 872
Begründung der Abweichungen: Mehraufwendungen vor allem für Elektroanlagen (–150 000), Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (–83 000), Schreinerarbeiten (–96 000) und Planerhonorare (–292 000); Minderaufwendungen für all- gemeine Unterhaltsarbeiten (+260 000), günstigere Vergaben (+250 000). Die endgültigen Kosten für die Zusatzarbeiten wurden erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten be- reits ausgeführt waren, haben die Baudirektion und die Gesundheits- direktion auf das Einholen eines Zusatzkredites verzichtet. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen (siehe oben) vollumfänglich beansprucht.
2.2.7 RRB Nrn. 1192/1999, 485/2001 und 522/2002, Psychiatrische Universitätsklinik, Sanierung Trakt C Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung Zielerreichung: Mit den bewilligten Krediten konnten die Stationen des Trakts C für die Zwecke der Akutpsychiatrie umgebaut und gleichzeitig der Brandschutz im Trakt auf den heute feuerpolizeilich geforderten Stand gebracht werden. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Feuerpolizeiliche Massnahmen 1 222 336 1 337 696 –115 360 (RRB Nr. 1192/1999; Anteil Trakt C = 15%) Sanierung Stationen 5 255 000 5 452 638 –197 638 (RRB Nrn. 485/2001 und 522/2002 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 361 709 – – Total 6 839 045 6 790 334 +48 711
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2.8 RRB Nr. 1486/2001, Psychiatriezentrum Rheinau, Neubau Forensische Massnahmenstation, Projektierung Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung Zielerreichung: Der Ausgabenbeschluss diente der Ausarbeitung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag für die Massnahme (Vorlage 4149). Der Neu- bau des Sicherheitstrakts Forensik des Psychiatriezentrums Rheinau konnte mittlerweile erstellt und dem Betrieb übergeben werden; die Abrechnung dieser Massnahme ist in Vorbereitung. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter PZR, Neubau des Sicherheitstrakts 2 050 000 1 726 298 +323 702 Forensik, Projektierung Teuerung (bei Preisstandsklausel) –7 042 – – Total 2 042 958 107 232 +1 935 726 Davon Umbuchungen zulasten – –1 619 066 +1 619 066 Objektkredit (Vorlage 4149)
Begründung der Abweichungen: Der Kredit konnte zu rund 95% auf den Objektkredit umgebucht werden. Die nicht umgebuchten Ausgaben entfielen auf Variantenstu- dien und auf die Abklärung von Projektoptionen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.2.9 RRB Nr. 1085/2003, Psychiatrische Universitätsklinik, Sanierung und Erweiterung Trakt Z Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung Zielerreichung: Mit der Sanierung und Erweiterung des Traktes Z konnte das Herz- stück der Gesamtanlage der PUK in einen den heutigen betrieblichen Ansprüchen genügenden Zustand übergeführt und die für die zentralen Funktionen benötigten zusätzlichen Flächen geschaffen werden. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung/Erweiterung Trakt Z 19 459 000 20 828 538 –1 369 538 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 548 792 – – Total 20 007 792 20 828 538 –820 746
Begründung der Abweichungen: Der Mehraufwand von rund 4,1% ergab sich aus der Integration eines ursprünglich für den Trakt F vorgesehenen Serverraums im Un- tergeschoss des Traktes Z (– Fr. 539 000) und aus der Restaurierung von historischen Wandmalereien, die bei den Sanierungsarbeiten zum Vorschein kamen. Die endgültigen Kosten für die Zusatzarbeiten wur- den erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten bereits ausgeführt waren, haben die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion auf das Einholen eines Zusatzkredites verzichtet. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen voll- umfänglich beansprucht.
2.3 Bildungsdirektion
2.3.1 RRB Nr. 1337/2003, Volksschule (Schulversuch Grundstufe) Leistungsgruppen Nrn. 7000, Bildungsverwaltung, und 7200, Volks- schulen Zielerreichung: Der Schulversuch wurde wie geplant in der Periode Sommer 2004 bis Sommer 2009 durchgeführt. Da praktisch alle Kantone der Deutsch- schweiz am Schulversuch teilnahmen, wird das Projekt interkantonal
evaluiert. Weil die Ergebnisse dieser Evaluation voraussichtlich erst im Sommer 2010 vorliegen werden und für den Entscheid über das weite- re Vorgehen von wesentlicher Bedeutung sind, musste der Schulversuch im Kanton Zürich bis Sommer 2012 verlängert werden. Zu diesem Zweck bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1691/2007 einen Folgekredit. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Durchführung der Schulversuche 9 410 000 7 751 147 +1 658 853 mit der Grundstufe von Sommer 2004 bis Sommer 2009
Begründung der Abweichungen: Bei der Berechnung des Verpflichtungskredits wurde davon aus- gegangen, dass sich (höchstens) 40 Versuchseinheiten zu je drei Klassen, insgesamt also 120 Klassen, am Schulversuch beteiligen. Tatsächlich nahmen am Versuch aber nur rund 80 Klassen teil, d. h., der Kredit musste nicht voll beansprucht werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine. Verwendung der Reserven: Der Verpflichtungskredit sah keine Reserven vor.
2.3.2 RRB Nr. 1007/2006, Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Ersatz der Pavillonanlage Leistungsgruppen Nrn. 7200, Volksschulen, und 7501, Jugend- und Familienhilfe Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Erstellung Neubau 2 985 000.00 3 023 385.10 38 385.10 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 92 114.45 – – Total 3 077 114.45 3 023 385.10 +53 729.35
Begründung der Abweichungen: Keine zu begründende Abweichung vorhanden.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Nach Teuerungsberechnung keine Überschreitung. Verwendung der Reserven: Keine Angaben in der Bauabrechnung enthalten.
2.3.3 RRB Nr. 1040/2007, Kantonsschule Limmattal, Urdorf (Sanierung Flachdächer) Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen Zielerreichung: Die Ziele des Bauvorhabens wurden vollumfänglich erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gesamtausgaben der Sanierung 1 850 000 1 821 038 +28 963
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Von Anteilen der Reserve (total Fr. 88 000) wurden folgende Mehr- leistungen in der Höhe von Fr. 59 037.50 erbracht: – Baumeisterarbeiten – Spenglerarbeiten – Bedachungsarbeiten – Metallbauarbeiten – Bodenbeläge – Gärtnerarbeiten
2.3.4 RRB Nr. 80/2008, Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon (Sanierung Tunhallen A, B, C) Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen Zielerreichung: Die Ziele des Bauvorhabens wurden vollumfänglich erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gesamtausgaben der Sanierung 2 362 700 2 295 597 +67 103 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 59 512 – – Total 2 422 212 2 295 597 +126 615
Begründung der Abweichungen: Die Abweichung beträgt 5,36%. Die Minderkosten wurden durch Vergabeerfolge erzielt. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.3.5 RRB Nr. 923/2003, Berufsschule Mode + Gestaltung Zürich (Sanierung und Umbau) Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsfachschulen und Lehrabschluss- prüfungen Zielerreichung: Die Ziele des Bauvorhabens wurden vollumfänglich erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gesamtausgaben der Sanierung 2 700 000 2 788 482 –88 482
Begründung der Abweichungen: Die Altlasten (asbesthaltige Bodenbeläge) waren zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlages nicht bekannt. Dies führte zu Mehrkosten von Fr. 53 000. Darin enthalten sind auch die neuen Bodenbeläge. Bei der Demontage der Turnhallendecke zeigte sich, dass die Decken- konstruktion nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Daher musste die Decke mit Beleuchtung neu aufgebaut werden. Dies führte zu Mehrkosten bei den Baumeisterarbeiten, den Elektroarbeiten und den Malerarbeiten von insgesamt Fr. 185 000. Von Mehrkosten von insgesamt Fr. 238 000 wurden Fr. 150 000 aus der Reserve beglichen. Die endgültigen Kosten für die Zusatzarbeiten waren erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten bereits ausgeführt waren, hat das Hochbauamt auf das Einholen eines Zusatzkredits von Fr. 88 000 verzichtet.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Aus der Reserve (Fr. 200 000) wurden Mehrleistungen bei den Schrei- nerarbeiten von Fr. 50 000 getätigt: Bei den neuen Wandschränken in Korridoren und Halle wurden zusätzliche Schülerschränke eingebaut. Weiter wurden Fr. 150 000 aus der Reserve für die Deckung der Mehrkosten für die Sanierung der Altlasten und der Erneuerung der Turnhallendecke aufgewendet.
2.3.6 RRB Nr. 408/2006, Technische Berufsschule Zürich, Ausstellungsstrasse 70 (Sanierung) Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsfachschulen und Lehrabschluss- prüfungen Zielerreichung: Die Ziele des Bauvorhabens wurden vollumfänglich erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gesamtausgaben der Sanierung 32 900 000 28 396 864 +4 503 136 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 379 381 – – Total 33 279 381 28 396 864 +4 882 517
Begründung der Abweichungen: Aufgrund der positiven Wirtschaftslage konnten mehrere Arbeitsgat- tungen unter der Summe des Kostenvoranschlages vergeben werden. Dies führte zu Einsparungen von Fr. 2 212 000. Optimierungen während der Ausführung führten zu weiteren Minder- kosten (Aufzählung nicht abschliessend): – Die Abdichtung des Untergeschosses gegen aufsteigende Feuchtig- keit konnte durch eine Konzeptänderung erheblich vereinfacht wer- den. Dies führte zu Einsparungen von Fr. 305 000. – Die Brüstungsverkleidungen in den Klassenzimmern wurden er- heblich verkleinert und in der Ausgestaltung vereinfacht. Im Aula- Mensa-Bereich wurde auf die Verkleidung der Rückwand aus Holz- werkstoffplatten verzichtet. Die vereinfachte Ausführung führte zu Minderkosten bei den Schreinerarbeiten von Fr. 495 000. – Auf das Streichen der bestehenden Schrankfronten in den Klassen- zimmern wurde verzichtet, was zu weiteren Einsparungen von Fr. 270 000 führte.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die im Kostenvoranschlag ausgewiesene Reserve von Fr. 1 470 000 wurde nicht verwendet.
2.3.7 RRB Nr. 1039/2007, Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (Schulanlage Wildbach, Umbau und Erneuerung) Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsfachschulen und Lehrabschluss- prüfungen Zielerreichung: Die Ziele des Bauvorhabens wurden vollumfänglich erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Machbarkeitsstudie + Projektierung 230 000 228 200 +1 800 Realisierung 2 870 000 2 826 633 +43 367 Total 3 100 000 3 054 833 +45 167
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.3.8 RRB Nr. 2229/1993, Universität, Zürichbergstrasse 2/8 (Umbau/Renovation) und RRB Nr. 373/2001 Universität, Zürichbergstrasse 2/8 (Umbau/Renovation) Zusatzkredit Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Im Zuge der umfangreichen Rückbauarbeiten an dem von Gottfried Semper 1865/67 erstellten Gebäude wurde in zunehmendem Masse originale Bausubstanz sichtbar. Dementsprechend konnte durch Er- gänzung entsprechender Teile der Originalsubstanz das ursprüngliche strukturelle Konzept des Gebäudes wieder hergestellt werden.
Das Bauprojekt wurde bis auf einen Bauteil im Bereich der Tief- garage Rämibühl (einschliesslich Umgebungsteile und Kunst am Bau im Umfang von Fr. 950 000), der aus Kostengründen zurückgestellt wer- den musste, abgeschlossen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter RRB Nr. 2229/1993 21 306 000.00 Umbau und Renovation RRB Nr. 373/2001 1 200 000.00 Umbau und Renovation Zusatzkredit Teuerung (bei Preisstandsklausel) 437 695.75 – – Total 22 943 695.75 23 007 037.90 –63 342.15
Begründung der Abweichungen: Die notwendigen Baumassnahmen erwiesen sich als bedeutend aufwendiger, als diese für den Kostenvoranschlag berechnet wurden. Die Bodenkonstruktionen mussten auf allen Geschossen aus statischen Gründen vollständig ausgebaut und ersetzt werden. Bei der Rekons- truktion wurde deutlich, dass durch die vielen Umbauten in den vergan- genen Jahren starke Veränderungen an der Grundstruktur vorgenom- men wurden. Um die ursprüngliche Struktur und das statische Gefüge des Gebäudes wieder herzustellen, mussten wesentlich grössere Teile des Mauerwerks abgebrochen und neu erstellt werden, als dies voraus- sehbar war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Da die Planung und die Bauarbeiten stark fortgeschritten und die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmt waren, konnten beim Ausbau des Gebäudes keine Einsparungen vorgenommen werden. Einzig auf den im Kreditbeschluss vorgesehenen Umbau eines Teils der Tiefgarage Rämibühl mit einem Kostenumfang von Fr. 950 000 wurde aus Kosten- gründen verzichtet. Verwendung der Reserven: Die Reserve wurde für die beschriebenen Zusatzmassnahmen ver- wendet.
2.3.9 RRB Nr. 644/2002, Zürcher Hochschule Winterthur, Liegenschaft Mäander Trakt C, Genehmigung Mietvertrag (Befreiung vom Neumieterstopp und Mieterausstattung) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Mieterausstattung 10 079 000.00 8 634 565.20 +1 444 434.80
Begründung der Abweichungen: Die Submission der Betriebseinrichtungen konnte mit dem Mieter- ausbau ausgeschrieben werden, wodurch sehr günstige Preise erzielt werden konnten, ausserdem günstige Vergaben für die Ausstattung. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Reserve wurde nicht verwendet.
2.3.10 RRB Nr. 1463/2002, Pädagogische Hochschule Zürich PHZH (Liegenschaft Kantonsschule 1 und 1a, Zürich) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Grundsätzlich war vor- gesehen, im Innern die Oberflächen sanft zu renovieren und nur, wo es zwingend notwendig war, in die bestehende Bausubstanz einzugreifen. Während der Abbrucharbeiten kamen aber überraschenderweise alte Dekorationsmalereien ans Tageslicht. In der Folge wurden Farbunter- suchungen im ganzen Gebäude durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse wurde eine denkmalpflegerische Restauration beschlossen, die aber ohne zusätzliche Kostenfolge verwirklicht werden konnte.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Erwerb der Liegenschaften * 2 608 453.00 2 608 453.00 0.00 Erneuerungsunterhalt 2 180 000.00 1 994 198.40 +185 801.60 der Liegenschaft als gebundene Ausgabe Wertvermehrende Investitionen 2 270 000.00 2 075 694.20 +194 305.80 als neue Ausgabe * Teuerung (bei Preisstandsklausel) –55 301.00 – – Total 7 003 152.00 6 678 345.60 +324 806.40 * Ursprünglich war vorgesehen, die Liegenschaft Kantonsschulstrasse 1 und 1a umzubauen und mietweise zu nutzen; deren Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen sollte aus zeitlichen Gründen später vorgenommen wer- den. In der Folge vorgenommene Abklärungen ergaben, dass das Vorhaben nicht in die genannten Verfahrensschritte aufgeteilt werden kann und der Umbau der Liegenschaft sowie deren Übertragung ins Verwaltungsvermögen als Sacheinheit zu betrachten ist. Durch diese neue Ausgangslage hätte die Bewilligung durch einen Beschluss des Kantonsrates erfolgen müssen. Da aber die Liegenschaft bis zu einem bestimmten Datum (1. April 2003) bezugs- bereit sein musste, wurde der Kredit aus Gründen der zeitlichen Dringlichkeit gestützt auf § 27 Abs. 3 des Finanzhaus- haltsgesetzes durch den Regierungsrat beschlossen und der Kantonsrat darüber in Kenntnis gesetzt.
Begründung der Abweichungen: Einsparungen wurden in der Ausstattung realisiert, da teilweise das vorhandene Mobiliar weiterverwendet werden konnte. Ausserdem konnten günstigere Vergaben aufgrund der konjunkturellen Lage er- zielt werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Die Reserve wurde nicht verwendet.
2.3.11 RRB Nr. 492/2005, Zürcher Hochschule Winterthur, Hauptgebäude, Technikumsstrasse 9 (Sanierung Haupt- und Etagen- verteilungen, Umbau WC-Anlagen) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Die gesamte Steigzone wurde komplett erneuert. Sie wurde deutlich vergrössert und mit der neusten Technik bestückt. Die EDV-Verkabelung wurde neu in einer einheitlichen Struktur ausgeführt. Die Platzkapazitäten für einen Vollausbau wurden geschaf- fen.
Die neue Steigzone, die Elektro- und EDV-Verteilung wurden so aus- gerüstet, dass sie auch bei einer späteren Totalsanierung des Gebäudes den aktuellen Ansprüchen genügen. Ebenso wurden Sofortmassnahmen gemäss den feuerpolizeilichen Anforderungen umgesetzt. Die neue Steigzone wurde in einem ehemaligen Büro platziert. Die- ses wurde umgenutzt in einen Technikraum für die Steigzone und in eine neue Damentoilette, die in ihrer Grösse den heutigen Ansprüchen genügt. Die so frei werdende ehemalige Damentoilette wurde zu einer Behindertentoilette umgebaut. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Sanierung der Haupt- und 1 130 000.00 1 121 743.15 +8 256.85 Etagenverteilungen und Umbau der WC-Anlagen
Begründung der Abweichungen: Keine zu begründende Abweichung vorhanden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.3.12 RRB Nr. 810/2005, Zürcher Hochschule Winterthur, Technikumstrasse 9 (Instandsetzung des Physikgebäudes sowie Vornahme von Brandschutzmassnahmen) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gebundene Ausgabe 2 182 000.00 2 378 843.80 –196 843.80 Neue Ausgabe 518 000.00 444 099.70 +73 900.30 Teuerung (bei Preisstandsklausel) 11 812.00 – – Total 2 711 812.00 2 822 943.50 –111 131.50
Begründung der Abweichungen: Mehrkosten durch neue Verglasung im 2. Obergeschoss, Sanierung der WC-Anlagen sowie für die notwendige Hebeeinrichtung; ausser- dem wurde festgestellt, dass bei den Rohrisolationen eine Asbestsanie- rung durchgeführt werden musste. Die definitiven Kosten für die Zusatzarbeiten waren erst gegen Ende der Bauzeit ersichtlich. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten bereits ausgeführt waren, hat das Hochbauamt auf das Einholen eines Zusatz- kredits verzichtet. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserve wurde vorwiegend für die Asbestsanierung der Rohr- isolationen verwendet.
2.3.13 RRB Nr. 753/2006, Zürcher Hochschule Winterthur, Departement Gesundheit (Miete verschiedener Räumlichkeiten in Winterthur, Ausnahme vom Neumietenstopp) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Ein Teil der Ausstattung wurde zurückgestellt, da im 2008 die Eulach- passage bezogen wurde (weitere Anschaffung von Ausstattung). Weiter- hin wurde auf verschiedene Betriebseinrichtungen (Schwachstrom) aus betrieblichen Gründen verzichtet. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Betriebseinrichtungen, 3 780 000.00 2 658 049.70 +1 121 950.30 Mobiliar und Lehrmittel
Begründung der Abweichungen: Minderkostenbegründung (siehe auch Ziele): Einsparungen in der Schwachstrominstallation aus betrieblichen Gründen, Ausstattung wurde auf 2008 (Bezug Eulachpassage) zurückgestellt, Hochbauamt hat die Gesamtleitung des Projekts nicht extern vergeben. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung.
Verwendung der Reserven: Reserve wurde nicht verwendet.
2.3.14 RRB Nr. 944/2007, Hochschule Wädenswil, Seestrasse 295 in Au (Mietvertrag, Befreiung vom Neumieterstopp) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Mieterausstattung 295 000.00 231 449.45 +63 550.55
Begründung der Abweichungen: Einsparungen bei den Elektroanlagen (Angaben im Kostenvor- anschlag waren vom Nutzer, die Ausführung konnte günstiger durch- geführt werden). Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Reserve wurde nicht verwendet.
2.3.15 RRB Nr. 1113/2008, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, Stadthausstrasse 14 und Theaterstrasse 15B, 8400 Winterthur (Ausnahme vom Neumieterstopp) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Mieterausbau und Mieter- 754 000.00 623 560.35 +130 439.65 ausstattung Stadthausstrasse 14 Mieterausbau und Mieter- 741 000.00 576 592.05 +164 407.95 ausstattung Theaterstrasse 15B Total 1 495 000.00 1 200 152.40 +294 847.60
Begründung der Abweichungen: Stadthausstrasse 14: Günstige Vergabe der Elektroanlagen sowie weniger Mobiliarbeschaffung, da bestehendes Mobiliar aus dem Be- stand der ZHAW verwendet wurde. Theaterstrasse 15b: Günstige Vergabe der Elektroanlagen sowie den Metallbauarbeiten. Geräte und Apparate konnten teilweise vom Departement Gesundheit übernommen werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Reserve wurde nicht verwendet.
2.3.16 RRB Nr. 1597/2008, Zürcher Hochschule der Künste, Förrlibuckstrasse 62, 8005 Zürich (Ausnahme vom Neumieterstopp) Leistungsgruppe Nr. 7406, Zürcher Fachhochschule (Beiträge und Liegenschaften) Zielerreichung: Alle Ziele des Vorhabens wurden erreicht, bei der Mieterausstattung wurde auf die Verdunkelung verzichtet. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Mieterausbau und Mieter- 837 000.00 734 950.10 +102 049.90 ausstattung
Begründung der Abweichungen: Einsparungen durch einfachere Varianten wie im Kostenvoranschlag vorgesehen sowie günstigere Arbeitsvergaben. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Kostenüberschreitung. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.4 Baudirektion
2.4.1 RRB Nr. 3047/1989, Gemeinde Illnau-Effretikon, Kempttalstrasse, Sägerei-Latten, Strassenaufweitung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Durch die 1982 erfolgte Einleitung des Quartierplanverfahrens Gupfen in Unter-Illnau mussten folgende Anforderungen konkretisiert werden:
1. 1984 wurden die Baulinien für die Hochleistungsstrasse aufgehoben und an der bestehenden Kempttalstrasse neu festgesetzt.
2. Im Bereich des Quartierplans wurde ein Strassenprojekt ausgear- beitet. Es umfasste im Wesentlichen: – Trottoirerstellung im Quartierplangebiet auf einer Länge von 150 m. Vorsorglicher Landerwerb für das Trottoir im restlichen Quartierplangebiet. – Aufweitung der Kempttalstrasse für die neue Quartierstrasse. – Aufweitung der Kempttalstrasse für die bestehende Soorhalden- strasse (Gemeindestrasse). – Anpassung der Kempttalstrasse an die Aufweitungen. – Fussgängerübergang Gupfenweg (kommunal).
3. Im Quartierplan wurde das Land für den regionalen Radweg S-44 ausgeschieden, der abseits der Kempttalstrasse S-2 längs der Kempt geführt wird. Dieses Land war zu erwerben. Zudem war über den Hüenerbach bei der Sägerei eine Brücke für den Radweg zu erstellen, die gleichzeitig für die rückwärtige Erschliessung eines Teils der Sägereiliegenschaft verwendet werden konnte.
4. Im Hinblick auf die geplante Hochleistungsstrasse wurden den pri- vaten Bauherrschaften Einzelausfahrten auf die Kempttalstrasse be- willigt. Infolge des Verzichts auf die Hochleistungsstrasse waren die Erschliessungen rückwärtig auf eine neue Quartierplanstrasse zu erstellen. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 730 000.00 1 877 379.10 –147 379.10
Begründung der Abweichungen: Vorgesehener Baubeginn 1990, tatsächlicher Beginn 2001. Durch die Verzögerung wurden zusätzliche Unterhaltsarbeiten nötig. Es zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit nicht aus-
reicht. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.2 RRB Nr. 2244/1992, Gemeinde Zollikon, 347 Forchstrasse, Trichtenhausen- bis Binzstrasse Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Der Oberbau der Forchstrasse S-2, Gemeinde Zollikon, war der star- ken Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen. Die Fahrbahn befand sich im Abschnitt Trichtenhauserstrasse bis Binzstrasse in einem schlechten Zustand und musste aus Gründen der Verkehrssicherheit er- neuert werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Trassees der Forchbahn und der Aufhebung der bestandenen Niveauübergänge bot sich die Gelegenheit, die entsprechenden Erneuerungsarbeiten auszu- führen. Das Ingenieurbüro Hünerwadel & Häberli Zürich AG, Zürich, hat im Auftrag des Tiefbauamtes ein Projekt ausgearbeitet, das die Verstär- kung des Belagsoberbaus mit stellenweisem Ersatz des schlechten Kies- materials und die Anpassung des Trottoirs umfasste. Ferner sah es die Erneuerung der Transportleitung der Strassenentwässerung auf eine Länge von rund 105 m vor. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 450 000.00 1 170 352.00 +279 648.00 Technische Arbeiten 220 000.00 191 755.38 +28 244.62 Total 1 670 000.00 1 362 107.38 +307 892.62
Begründung der Abweichungen: Aufgrund der im Detailprojekt erfolgten Optimierung der Fahrbahn- randgeometrie konnte auf den Ersatz der Abschlüsse auf Seite Forch- bahn verzichtet werden. Zusätzliche Zustandsuntersuchungen zeigten, dass der Ersatz der Strassenentwässerungssammelleitung nicht notwen- dig ist. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.3 RRB Nrn. 2527/1992 und 369/2000, Gemeinde Adliswil, Sood-/Sihlstrasse, Umfahrungsstrasse Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: – Lärmschutzmassnahmen an der Sood-/Umfahrungsstrasse S-9, Teil- stück Sood bis Gontenbach, Stadt Adliswil; – Lärmschutzwände im Abschnitt IV, Albisrampe bis Rütlibachtobel. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 7 450 000.00 7 783 576.29 –333 576.29
Begründung der Abweichungen: Die unvorhergesehenen Mehrkosten von 4,48% zeigten sich erst in einer späten Phase des Projekts. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.4 RRB Nr. 625/1999, K53, Oberlandstrasse, Umfahrung Wetzikon Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Die K53, Oberlandstrasse, Abschnitt Brüttisellen bis Rüti, wurde bereits 1978 als durchgehend geplante Autobahn in den kantonalen Verkehrsplan aufgenommen. Die Umfahrung Wetzikon vom Anschluss Uster Ost bis zum Verkehrskreisel Betzholz, Hinwil, ist noch nicht erstellt. Im neu festgesetzten kantonalen Verkehrsrichtplan vom 31. Januar 1995 ist die Linienführung für die Schliessung dieser Autobahnlücke gemäss «Variante Mitte +» vorgesehen. Der Kantonsrat hat am 18. Januar 1999 die Motion Schellenberg (KR-Nr. 111/1998) überwiesen und damit den Regierungsrat beauf- tragt, innert drei Jahren eine Kreditvorlage für die Lückenschliessung der Oberlandstrasse im Abschnitt Oberuster bis Kreisel Betzholz, Hinwil, vorzulegen. In der Folge hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 625/1999 für Vorabklärungen zur Machbarkeit und für die Ausarbeitung eines er- weiterten generellen Projektes zur Umsetzung der vorgesehenen Lini- enführung einen Kredit von Fr. 4 000 000 bewilligt. Für die Projektbe- arbeitung wurde der Abschnitt der Umfahrung Wetzikon in zwei Lose aufgeteilt (Los 1: Uster Ost bis Wetzikon West, Los 2: Wetzikon West bis Kreisel Betzholz). In einem zweistufigen, selektiven Verfahren wurden die zur Projektierung vorgesehenen Ingenieurbüros ausgewählt. Die Projektierungsarbeiten samt Erstellung einer UVB-Voruntersuchung konnten ausgeführt werden, und das erweiterte generelle Projekt ge- langte zur öffentlichen Auflage in den Gemeinden. Der Regierungsrat nahm von dieser Auflage im Bericht zu den Einwendungen Stellung und genehmigte das generelle Projekt in der vorliegenden Form. Inzwi- schen ist das Ausführungsprojekt festgesetzt. Die Ziele des Projektes wurden erfüllt. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Projektierungskredit 4 000 000.00 3 087 150.75 +912 849.25
Begründung der Abweichungen: Die Minderkosten sind einerseits auf die günstigeren Angebote der Ingenieurdienstleistungen und anderseits auf die geringere Beanspru- chung des Unvorhergesehenen zurückzuführen.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.5 RRB Nr. 1227/2000, Gemeinde Kloten, S-108, Autobahnzusammenschluss; Erneuerung der angrenzenden Staatsstrassen Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: In der Volksabstimmung vom 1. September 1991 bewilligten die Stimmberechtigten einen Kredit von 54,4 Mio. Franken für den Bau des Autobahnzusammenschlusses und des Halbanschlusses Flughafen in Kloten. Das Projekt umfasste nur den Neubau der genannten Auto- bahnteilstrecken, die Verlegung der Schaffhauserstrasse sowie gering- fügige Anpassungen im Übergangsbereich zu den unmittelbar angren- zenden Staatsstrassen. Der Zustand dieser angrenzenden Strassenteilstücke hat sich jedoch seit dem ersten Vorlageprojekt derart verändert, dass sie baulich er- neuert und zeitgemäss ausgestattet werden mussten. Diese Massnah- men wurden mit dem vorliegenden Projekt umgesetzt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 6 786 000.00 5 541 412.64 +1 244 587.36 Technische Arbeiten 1 214 000.00 1 003 434.45 +210 565.55 Total 8 000 000.00 6 544 847.09 +1 455 152.91
Begründung der Abweichungen: Die Offertpreise waren wesentlich tiefer als im Kostenvoranschlag. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht gebraucht.
2.4.6 RRB Nr. 1383/2001, Gemeinde Birmensdorf, Stallikonerstrasse, SBB-Unterführung, Kreisel Diebis Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: 1998 erarbeitete das Tiefbauamt ein erstes Vorprojekt, in dem be- absichtigt war, die Stallikoner-/Landikerstrasse auf eine Breite von 6,5 m auszubauen. Im Bereich der geplanten Einfahrten zum Installa- tionsplatz waren separate Linksabbiegestreifen vorgesehen. Beim SBB-Damm sah das Projekt den Ersatz der baufälligen Unterführung durch ein neues 11 m breites Unterführungsbauwerk vor, das neben der zweistreifigen Fahrbahn auch die spätere Erstellung eines Rad-/Geh- wegs von 3,5 m Breite berücksichtigte. Das Projekt enthielt ferner im Hinblick auf den zukünftigen Lastwagenverkehr die Umgestaltung des bestehenden schiefwinkligen Einlenkers der Landikerstrasse in die Reppischtal-/Schwandenstrasse in eine konventionelle rechtwinklige Einmündung. In der Reppischtal-/Schwandenstrasse waren separate Linksabbiegestreifen vorgesehen. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Baukosten Anteil Kanton ZH 2 723 300.00 3 079 846.40 –356 546.40
Begründung der Abweichungen: In der Projektfestsetzung war eine bergmännische Lösung vorgese- hen. Die Offertangebote dazu waren höher als der Kostenvoranschlag, da die Anbieter mit grossen Projektrisiken rechneten. Aus diesem Grund wurde anstelle der bergmännischen Lösung die Unterführung im Tagbauverfahren erfüllt. Beim Tagbauverfahren ergaben sich zusätz- liche Kosten für: – SBB-Leistungen – Ökologische Ersatzmassnahmen Bei diesem Verfahren zeigte sich erst sehr spät, dass der Kredit nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbe- schlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen ver- wendet.
2.4.7 RRB Nr. 1482/2001, Maur, Forchstrasse K52, Rastplatz Heuberg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Mit dem Bau der Forchstrasse als kantonale Hochleistungsstrasse in den Jahren 1967 bis 1981 entstand zwischen Forch und Hinteregg der Rastplatz Heuberg mit Parkplatz und Toilettenanlage. Im Oktober 2000 erhielt die Shell (Switzerland), Baar, die Sondernutzungskonzession für den Betrieb einer Tankstelle mit Nebenanlagen auf dem Rastplatz Heuberg. Das Konzessionsareal und die Erschliessung verbleiben im Eigentum des Kantons Zürich. Für die normgerechte Erschliessung des Rastplatzes mussten deshalb durch den Kanton Zürich entsprechende Verzögerungs- und Beschleu- nigungsstreifen sowie weitere bauliche Massnahmen an der Entwässe- rung, Signalisation und Markierung vorgenommen werden. Nach erfolgter Planauflage und Bereinigung der Einwendungen konnte das gemeinsame Bauvorhaben in Angriff genommen werden. Bereits sieben Monate später wurde die Tankstelle eröffnet. Die Ziele des Projektes wurden vollumfänglich erfüllt. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Erwerb von Grund und Rechten 21 520.00 0.00 +21 520.00 Bauarbeiten 2 801 600.00 2 210 704.60 +590 895.40 Nebenarbeiten 538 000.00 565 867.10 –27 867.10 Technische Arbeiten 408 880.00 527 183.05 –118 303.05 Total 3 770 000.00 3 303 754.75 +466 245.25
Begründung der Abweichungen: Die Minderkosten ergeben sich aus dem günstigen Angebot der mit den Bauarbeiten beauftragten Tiefbauunternehmen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann das Bauvorhaben günstig abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.8 RRB Nr. 373/2002, Ausbau der Betriebsleitzentrale Urdorf Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Der Ausbau der Betriebsleitzentrale Urdorf wurde aufgrund der er- weiterten Strasseninfrastruktur der Nationalstrassen (Netzvollendung) und der Ablösung des alten Fernwirksystems erforderlich, da zusätz- licher Raum für die neue Systembedienung und die prozessleittechni- schen Anlagen notwendig wurde. Die im Projekt vorgegebenen Spezi- fikationen wurden bis auf eine Ausnahme (Parkdeck) termingerecht verwirklicht. Das Parkdeck wurde aufgrund veränderter Rahmenbe- dingungen (Grundstück wurde in der Zwischenzeit für eine andere Nutzung vorgesehen) nicht gebaut. Die Ziele wurden somit erreicht und der Bau erfüllt die vorgegebenen Anforderungen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Gesamtkredit 8 200 000.00 7 905 068.90 +294 931.10
Begründung der Abweichungen: In Gegenüberstellung des ursprünglichen Kostenvoranschlages wurde das erwähnte Parkdeck (einfache Stahlkonstruktion) nicht gebaut, was einerseits zu Minderkosten (+469 184) führte. Anderseits drängte sich bei der Möblierung aus ergonomischen Gründen eine an- dere Arbeitsplatzgestaltung auf, was zu baulichen Anpassungen und zu entsprechenden Mehrkosten (–588 100) im Kommandoraum führte. Der übrige Teil der Reserven wurde nicht benötigt, was gesamthaft zu einer Unterschreitung des Kredites führte. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligungen getroffen worden sind: Aufgrund einer im Baukostenmanagement (BKM) geführten Kosten- kontrolle konnte der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abge- rechnet werden. Verwendung der Reserven: Ein Teil der Reserven wurde für die Änderungen im Kommando- raum gebraucht. Der Rest wurde nicht benötigt.
2.4.9 RRB Nr. 515/2003, Gemeinde Dietikon/Schlieren, Bernstrasse S-2/1, SBB-Brücke–Überlandstrasse, Erneuerung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das von der Stadt Schlieren im Einvernehmen mit dem Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt sah folgende Projektbestandteile auf dem Ge- biet der Stadt Schlieren vor: – Erstellung der verlängerten Rietbachstrasse mit Einmündung in die Bernstrasse. Auf der Staatsstrasse wurden eine Lichtsignalanlage und ein Linksabbiegestreifen erstellt. Hierfür sowie für den Rechtsabbie- gestreifen aus Richtung Stadt Dietikon war die Aufweitung der Fahr- bahn erforderlich. Der bestehende Rad-/Gehweg musste in südlicher Richtung verschoben werden. – Verlegung des bisher auf einem Flurweg geführten regionalen Rad- wegs S-43 auf einen separaten 1,25 m breiten Streifen entlang der ausgebauten Rietbachstrasse. Dadurch kann den Radfahrenden eine konfliktfreie Weiterfahrt und Überquerung der Bernstrasse auf die Fortsetzung des Radwegs entlang der Limmat angeboten werden. – Verbreiterung und Instandsetzung des Brückenbauwerks Nr. 0247-04 über den Rietbach. – Erstellung der Einmündung zum neuen Werkhof der Stadt Schlieren. In diesem Zusammenhang wird auf der Bernstrasse ein Linksabbie- gestreifen erstellt, wofür die Fahrbahn aufgeweitet werden musste. Dies bedingte die Verschiebung des Rad-/Gehwegs in südlicher Rich- tung. Mit den Bauarbeiten wurden auch Vorarbeiten für die spätere Erstellung einer Lichtsignalanlage ausgeführt. Die Erschliessung der Grundstücke nördlich der Staatsstrasse erfolgte ebenfalls über die- sen Anschluss an die Bernstrasse. – Erstellung der Einmündung in die Bernstrasse zur Erschliessung von Kt.-Nr. 4997 der Stadt Schlieren. – Erstellen der Einmündung für die projektierte Reitmenstrasse und eines Linksabbiegestreifens in der Bernstrasse samt deren Fahrbahn- aufweitung zur Erschliessung des Quartierplangebiets Reitmen. In diesem Zusammenhang wurde westlich der Einmündung ein neuer Fuss-/Radwegübergang mit Mittelinsel erstellt. Im Weitern wurden Vorarbeiten für eine später zu erstellende Lichtsignalanlage vorgese- hen. – Erstellung eines Gehwegkopfes auf der nördlichen Strassenseite als Warteraum für die Fussgängerinnen und Fussgänger zur Überque- rung der Bernstrasse.
Auf dem Gebiet der Stadt Dietikon wurden folgende Projektbe- standteile vorgesehen: – Erstellung eines Fussgängerübergangs bei der Sprüngli AG mit Ein- bau einer Mittelinsel samt Fahrbahnaufweitung auf der nördlichen Seite der Staatsstrasse. – Erneuerung der Fahrbahnentwässerung im Schutzzonenbereich des Grundwasser-Pumpwerks Schönenwerd. Diese Massnahme war wegen Auflagen des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zum Schutz der Gewässer notwendig geworden und umfasste neue Entwässerungsleitungen auf der Bernstrasse und der kommunalen Rietbachstrasse. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten Anteil TBA 3 807 000.00 3 459 390.01 +347 609.99
Begründung der Abweichungen: Günstigere Offerte aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage 2003. Geringere Kosten beim Landhandel durch Tauschgeschäfte. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau zusätzlich günstig abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.10 RRB Nr. 846/2003, Gemeinde Männedorf, Bergstrasse, Glärnisch- bis Aufdorfstrasse, Erneuerung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Männe- dorf ausgearbeitete Projekt sah folgende Bauteile vor: – Erstellung eines rund 140 m langen Gehwegs auf der östlichen Seite der Bergstrasse von der Glärnisch- bis zur Grubenstrasse. – Erstellung eines Linksabbiegestreifens in die Grubenstrasse. – Erstellung eines rund 405 m langen Gehwegs auf der westlichen Seite der Bergstrasse von der Gruben- bis zur Aufdorfstrasse.
– Ausbau und Erneuerung der Fahrbahn sowie teilweise Änderung der Fahrbahngeometrie der Bergstrasse von der Glärnisch- bis zur Auf- dorfstrasse. – Aufweitung der Kurve im Bereich Leiloch und Ausbau mit einem überfahrbaren Bankett auf der Kurveninnenseite. – Anpassung und Erneuerung der Bushaltestelle Glärnischstrasse so- wie Erstellung einer Bushaltestelle im Bereich Leiloch. – Erstellung einer Mittelschutzinsel bei der Haltestelle Glärnischstrasse als sicherer Zugang zur Bushaltestelle und einer Mittelschutzinsel bei der Grubenstrasse als Verbindung vom östlichen zum westlichen Gehweg. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 380 000.00 294 047.35 +85 952.65 Bauarbeiten 1 250 000.00 1 438 259.15 –188 259.15 Nebenarbeiten 260 000.00 210 446.70 +46 553.30 Technische Arbeiten 270 000.00 348 323.75 –78 323.75 Total 2 160 000.00 2 291 076.95 –131 076.95
Begründung der Abweichungen: Erwerb von Grund und Rechten: Die neuen Grenzen wurden gegenüber dem Projekt vor den Stütz- mauern festgelegt (Eintrag im Grundbuch: Recht auf Erstellen einer Stützmauer, dadurch höhere Ausnutzungsziffer für die Grundeigen- tümerinnen und -eigentümer). Bauarbeiten: Während des Baus wurden drei Bushaltestellen in Beton anstelle eines Belags erstellt. Zusätzliche Sanierung einer Bushaltestelle (Beton, Randsteine, Beläge bei der Zu- und Wegfahrt), die im Kostenvoranschlag nicht aufgeführt war. Zusätzliche Stützmauer (Blockwurf), die im Kostenvoranschlag nicht aufgeführt war. Nebenarbeiten: Die Nebenarbeiten konnten günstiger ausgeführt werden, als im Kostenvoranschlag aufgeführt (Gärtnerarbeiten, Zäune). Technische Arbeiten: Durch teilweise Verschiebung der Strassenachse sowie Belagsände- rungen (Bushaltestellen) musste das Projekt angepasst und geändert werden.
Die Aufwendungen für die Geometerarbeiten fielen höher aus als im Kostenvoranschlag aufgeführt. Es zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit gesamthaft nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeit- lichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regie- rungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen ver- wendet.
2.4.11 RRB Nr. 558/2004, Gemeinde Andelfingen, Flaacherstrasse, Unter Erlen–Schwellistrasse, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgear- beitete Projekt sah folgende Bauteile vor: – Erstellung eines grösstenteils mit einem 2 m breiten bepflanzten Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennten rund 500 m langen und 3 m breiten Rad-/Gehwegs entlang der nördlichen Seite der Flaa- cherstrasse, von Unter Erlen bis zur Schwellistrasse in Andelfingen. – Erstellung einer 3 m breiten bepflanzten Mittelinsel westlich der Ein- mündung der Bollenrainstrasse mit Aufweitung der Fahrbahn für eine Durchfahrtsbreite von 4 m sowie eines Linksabbiegestreifens in die Erschliessungsstrasse der Überbauung «Auf der Bollen». – Erneuerung der Fahrbahn der Flaacherstrasse auf einer Länge von rund 530 m von Unter Erlen bis zur Landstrasse S-5. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 400 000.00 245 669.10 +154 330.90 Bauarbeiten 930 000.00 766 623.10 +163 376.90 Nebenarbeiten 120 000.00 147 813.10 –27 813.10 Technische Arbeiten 250 000.00 145 047.92 +104 952.05 Total 1 700 000.00 1 305 153.22 +394 846.78
Begründung der Abweichungen: Offertpreise wesentlich tiefer als im Kostenvoranschlag. Geringerer Aufwand für Landerwerb. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet wer- den. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.12 RRB Nr. 559/2004, Gemeinde Hausen am Albis, Dorfstrasse (Ebertswil), Langrütistrasse–Kappellerstrasse, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgear- beitete Projekt sah im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Ausbau des 2 m breiten Gehwegs entlang der westlichen Seite der Dorfstrasse zu einem 3 m breiten Rad-/Gehweg, der teilweise mit einem 1m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt wurde. – Bau eines 3 m breiten Radwegs vom Primarschulhaus bis zur Langrüti- strasse. Die Einmündungen der Gemeindestrassen wurden als Rad-/ Gehwegüberfahrten ausgebildet. – Erstellung eines mit einer Mittelinsel gesicherten Rad-/Gehwegüber- gangs bei den Einmündungen der Oberdorf- und Schweikhofstrasse. – Markierung von beidseitigen 1,25 m breiten Radstreifen von der Oberdorfstrasse bis zur Kappelerstrasse S-6. – Erneuerung der schadhaften Randabschlüsse und des Fahrbahn- belags auf einer Länge von 430 m. Anpassungen der Strassenent- wässerung und der Beleuchtung insbesondere bei den Fussgänger- übergängen und den Bushaltestellen. – Anpassung der bestehenden Busbucht in Fahrtrichtung Hausen am Albis an die neue Linienführung der Strasse. Die Haltestelle in Fahrt- richtung Sihlbrugg wurde wie bis anhin als Fahrbahnhaltestelle mar- kiert. – Erstellung eines 1 m breiten begehbaren Banketts als Fusswegverbin- dung von der Langrütistrasse bis zu den beiden Liegenschaften an der nördlichen Ortsausfahrt. – Instandsetzung des Belags von der Langrütistrasse bis zur nördlichen Ortausfahrt auf einer Länge von rund 100 m. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 65 000.00 64 118.95 +881.05 Bauarbeiten 900 000.00 974 481.50 –74 481.50 Nebenarbeiten 85 000.00 83 652.95 +1 347.05 Technische Arbeiten 200 000.00 215 027.76 –15 027.76 Total 1 250 000.00 1 337 281.16 –87 281.16
Begründung der Abweichungen: Mehrkosten bei Bau- und Belagsarbeiten sowie Projektanpassung in- folge Verlängerung der Stützmauer. Es zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zu- satzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheit- lich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.13 RRB Nr. 708/2004, Gemeinde Uster, Seestrasse S-6/S-27, Einmündung Seefeldstrasse–Kreisel Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Abteilung Raumord- nung der Stadt Uster ausgearbeitete Projekt enthielt folgende Bauteile: – Erstellung eines Doppelkreisels, dessen Ausgestaltung reibungslose Verkehrsbeziehungen auf allen vier Ästen gewährleistet. – Instandsetzung des Fahrbahnbelags in der See- und Seefeldstrasse. – Erstellung eines Fahrbahnabschlusses an der See- und Seefeldstras- se, der den späteren Bau eines Gehwegs längs dieser Strasse berück- sichtigte. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 10 000.00 0.00 +10 000.00 Bauarbeiten 947 000.00 920 541.65 +26 458.35 Nebenarbeiten 86 000.00 98 545.85 –12 545.85 Technische Arbeiten 157 000.00 177 993.59 –20 993.59 Total 1 200 000.00 1 197 081.09 +2 918.91
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.14 RRB Nr. 977/2004, Gemeinde Adliswil, Bucheneggstrasse, Weier bis Waldi, Verbreiterung und Erneuerung Fahrbahn/FG-Schutz Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Stadt Adliswil und der Gemeinde Langnau a. A. ausgearbeitete Projekt enthielt im Wesentlichen folgende Bauteile: – Verstärkung des Fahrbahnoberbaus der Bucheneggstrasse S-4 auf einer Länge von rund 1200 m, km 1.700–2.749 (Stadt Adliswil) und km 0.000–0.185 (Gemeinde Langnau a. A.). – Örtliche Verbreiterung der Fahrbahn auf die Mindestbreite von 5,5 m bzw. 6 m in engen Kurven, die das Kreuzen eines Lastwagens mit einem Personenwagen ermöglicht. – Erstellung eines als Gehweg ausgebildeten 1 m breiten Banketts auf der ganzen Ausbaulänge entlang der nördlichen Fahrbahnseite. – Erstellung eines 2 m breiten Gehwegs entlang der südlichen Fahr- bahnseite von der Verzweigung Albisstrasse bis Waldibach. Dabei konnte weitgehend der bestehende Fussweg ausgebaut und mit einem Belag versehen werden. – Erstellung einer Mittelinsel in der Albisstrasse S-2 bei der Einmün- dung Bucheneggstrasse. Sie dient dem Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger und der linksabbiegenden Fahrzeuge aus Richtung Albispass. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 20 000.00 15 704.10 +4 295.90 Bauarbeiten 1 235 000.00 1 086 897.30 +148 102.70 Nebenarbeiten 85 000.00 124 773.40 –39 773.40 Technische Arbeiten 260 000.00 306 365.69 –46 365.69 Total 1 600 000.00 1 533 740.49 +66 259.51
Begründung der Abweichungen: Minderkosten von 4,14%. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.15 RRB Nr. 1290/2004, Gemeinde Bauma, Tösstalstrasse, innerorts Dillhaus, Erneuerung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom kantonalen Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt umfasste den Innerortsteil von Dillhaus. Vom westlichen Dorfeingang bis zum In- dustriebetrieb der Bosshard Transport AG wurde der Oberbau der Fahrbahn dieses rund 230 m langen und 7,5 m breiten Abschnitts ersetzt. Am südlichen Fahrbahnrand wurde von der Strasse Dillhaus bis zur geplanten Bushaltestelle ein 3 m breiter Gehweg angelegt, wobei der Einmündungsbereich der Undelstrasse als Trottoirüberfahrt ausgebil- det wurde. Dieser Gehweg wurde auf der Nordseite bis zur SBB-Per- sonenunterführung fortgesetzt. Um den Fussgängerinnen und Fuss- gängern den bestmöglichen Schutz beim Queren der Tösstalstrasse zu gewährleisten, wurde die Verbindung der beidseitigen Gehwege mit einer Schutzinsel versehen. Gleichzeitig wurde für die Linienbusse in jeder Fahrtrichtung eine Fahrbahnhaltestelle eingerichtet. Die Stras- senbeleuchtung wurde den neuen Verhältnissen angepasst. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 130 000.00 61 406.90 +68 593.10 Bauarbeiten 700 000.00 649 233.95 +50 766.05 Nebenarbeiten 120 000.00 173 412.05 –53 412.05 Technische Arbeiten 250 000.00 269 895.81 –19 895.81 Total 1 200 000.00 1 153 948.71 +46 051.29
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.16 RRB Nr. 1856/2004, Gemeinde Embrach, Zürcherstrasse, Oberdorf- bis Langackerstrasse, Gehweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit weiteren kantonalen Fachstellen und der Gemeinde ausgearbeitete Projekt sah im Wesent- lichen den Neubau eines 2 m breiten Gehwegs auf der Ostseite und die Gesamterneuerung des Fahrbahnoberbaus der Zürcherstrasse S-2 vor. Ferner wurde die heutige Fahrbahnbreite von rund 9 m auf 7 m vermin- dert. Im engen Kurvenbereich wurde die bisherige Breite belassen. Im Bereich Pfarrhausstrasse und bei der Einmündung Langackerstrasse wurden Fussgängerschutzinseln gebaut. Im Weiteren wurde für die öffentliche Buslinie je eine Busbucht auf der Ostseite bei der Einmün- dung Im Gässli in Fahrtrichtung Rorbas und auf der Westseite bei der Einmündung Schützenmauerstrasse in Fahrtrichtung Lufingen erstellt. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 110 000.00 101 270.90 +8 729.10 Bauarbeiten 1 730 000.00 1 198 976.60 +531 023.40 Nebenarbeiten 210 000.00 194 977.20 +15 022.80 Technische Arbeiten 350 000.00 380 876.83 –30 876.83 Total 2 400 000.00 1 876 101.53 +523 898.47
Begründung der Abweichungen: Sehr preisgünstige Unternehmerofferte und gleichzeitig zu hohe Preisbasis im Kostenvoranschlag. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann das Bauvorhaben günstig abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.17 RRB Nr. 1906/2004, Gemeinde Stallikon, Reppischtalstrasse, Zentrum Sellenbüren Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: – Erneuerung des Fahrbahn- und Gehwegbelags sowie der schadhaf- ten Randabschlüsse auf einer Länge von 500 m. Die bestehende Strassenentwässerung und die Beleuchtung, insbesondere bei den Fussgängerübergängen und den Bushaltestellen, wurden angepasst. – Erstellung einer 2 m breiten Mittelschutzinsel beim bestehenden Fussgängerübergang Hofstetterweidweg mit Fahrbahnaufweitung der Reppischtalstrasse und Versetzen der bestehenden Bruchstein- mauer. – Bau einer Bushaltebucht und einer Mittelinsel bei der geplanten Überbauung «Zentrum Sellenbüren» sowie Erstellung einer über- fahrbaren Pflästerung in der Strassenmitte zur optischen Fahrbahn- einengung. – Erstellung eines 260 m langen und zwischen 1,5 und 2 m breiten Geh- wegs längs des östlichen Strassenrands von der Einmündung Hofstet- terweidweg bis zur Weidelacherstrasse. Zur Verbesserung der Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger wurden die Ein- mündungen Weidelacherstrasse / Mülistrasse / Hofstetterweidweg als Gehwegüberfahrten ausgebildet.
– Bau einer 1,5 m breiten Mittelschutzinsel bei der bestehenden Bus- bucht «Burestübli». Diese Insel wurde zum Teil mit einer überfahr- baren Pflästerung ausgeführt, um die Zufahrt zu den angrenzenden Liegenschaften zu gewährleisten. Als Gestaltungselement wurden die Gehwege in diesem Bereich beidseitig mit einer Pflästerung ver- sehen. – Erneuerung der Eindolung des Dorfbachs im Bereich der Staats- strasse auf einer Länge von 40 m. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 315 000.00 292 110.10 +22 889.90 Bauarbeiten 1 840 000.00 1 181 431.30 +658 568.70 Nebenarbeiten 145 000.00 110 564.65 +34 435.35 Technische Arbeiten 250 000.00 235 016.32 +14 983.68 Total 2 550 000.00 1 819 122.37 +730 877.63
Begründung der Abweichungen: Sehr günstige Arbeitsvergabe der Bauarbeiten. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.18 RRB Nr. 242/2005, Gemeinde Hirzel, Zugerstrasse, Schiffli bis Chelengüetli, Rad-Gehweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das Tiefbauamt hat im Einvernehmen mit der Gemeinde ein Projekt ausgearbeitet, das die Erstellung eines 670 m langen und 1,5 m breiten Rad-/Gehwegs entlang dem talseitigen Strassenrand der Zugerstrasse, km 1.280 bis 1.950, vorsah. Der neue Rad-/Gehweg wurde an Ort und Stelle mit quadratischen Betonplatten von 1,5 m × 1,5 m und mit einer Stärke von 15 cm gebildet, die auf die bestehenden Stützkonstruktionen abgestellt werden. Die bestehenden Geländer und Schallschutzwände werden in die neue Konstruktion integriert. An der Aussenseite des Rad-/Gehwegs wird eine Absturzsicherung für Fussgängerinnen und Fussgänger erstellt. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 10 000.00 2 309.50 +7 690.50 Bauarbeiten 857 000.00 947 913.45 –90 913.45 Nebenarbeiten 210 000.00 170 581.50 +39 418.50 Technische Arbeiten 143 000.00 196 213.15 –53 213.15 Total 1 220 000.00 1 317 017.60 –97 017.60
Begründung der Abweichungen: Unvorhergesehene Sicherungsmassnahmen erforderten zusätzliche Projektierungskosten. Der Gotthard-Tunnelbrand erforderte Abräumen der Baustelle, was zu Mehrkosten führte. Es zeigte sich erst in einer spä- ten Phase des Projekts, dass der Kredit gesamthaft nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr mög- lich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau be- reits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehrkosten verwendet.
2.4.19 RRB Nr. 311/2005, Gemeinde Bauma, Tösstalstrasse, Widen bis Bauma, Erneuerung/Verbreiterung Fahrbahn Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom kantonalen Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt umfasste den Abschnitt Bauma (Einmündung Altlandenbergstrasse) bis Widen mit einer Gesamtlänge von einem Kilometer. Im ganzen Abschnitt wurde der Oberbau des Strassenkörpers ersetzt und die Fahrbahn auf eine Breite von 7,5 m ausgebaut. Der tössseitige Gehweg wurde bis zur Personenunterführung beim Inselhof erneuert. In diesem Bereich wurde eine Fussgängerquerung mit Schutzinsel eingerichtet und auf der Berg- seite eine neue Gehweganlage bis zur Strasse nach Widen erstellt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde bei der Abzweigung Dürstelenstrasse (Gemeindestrasse) ein neuer Linksabbiegestreifen mit Schutzinsel erstellt. Die beiden bestehenden Linksabbiegestreifen im Bereich Unterdorf wurden an die neue Strassenführung angepasst. Für den Linienbus wurden beim Inselhof in beiden Fahrrichtungen mit der Fussgängerquerung kombinierte Fahrbahnhaltestellen eingerichtet. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 450 000.00 480 543.90 –30 543.90 Bauarbeiten 2 800 000.00 2 862 428.90 –62 428.90 Nebenarbeiten 320 000.00 379 848.25 –59 848.25 Technische Arbeiten 430 000.00 452 102.46 –22 102.46 Total 4 000 000.00 4 174 923.51 –174 923.51
Begründung der Abweichungen: Der Mehraufwand von 4,37% zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbe- schlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.20 RRB Nr. 1094/2005, Gemeinde Greifensee, 744 Schwerzenbachstrasse, Grenze Schwerzenbach bis Breitistrasse, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Fachstelle Natur- schutz, dem Oberforstamt und der Gemeinde Greifensee ausgearbei- tete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Verschiebung bzw. Neuerstellung der Schwerzenbachstrasse S-1 im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze und der Breitistrasse ein- gangs Greifensee. – Umfahrung der beiden Liegenschaften Furen nordseitig längs der bei der Melioration dafür vorgesehenen Grenze. – Rückbau der bestehenden Schwerzenbachstrasse S-1 zu einem 3,5 m breiten Radweg. – Verlängerung des Böschenbach-Durchlasses um 5 m. – Erstellung von zwei Amphibiendurchlässen im Bereich Lochacher. – Erstellung eines Fusswegs als Verbindung des Flurwegs Kat.-Nr. 909 mit dem Seeweg. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 70 000.00 71 700.30 –1 700.30 Bauarbeiten 1 930 000.00 1 792 542.95 +137 457.05 Nebenarbeiten 290 000.00 169 933.65 +120 066.35 Technische Arbeiten 360 000.00 419 514.02 –59 514.02 Total 2 650 000.00 2 453 690.92 +196 309.08
Begründung der Abweichungen: Der Kreisel Einmündung Breitistrasse wurde aufgrund des Projektes «Radweg Ortsdurchfahrt Greifensee» nicht erstellt. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.21 RRB Nr. 1491/2005, Gemeinde Hombrechtikon/Bubikon, 336 Rüti-/Hombrechtikerstrasse, Etzelstrasse bis Kreisel Wolfhausen Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit den Gemeinden Hom- brechtikon und Bubikon ausgearbeitete Projekt sah im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Verbreiterung des auf der nördlichen Seite der Rütistrasse S-5 liegen- den Gehwegs im Abschnitt Tödi- bis zur Einmündung Rebrainstrasse in Hombrechtikon zu einem 3 m breiten kombinierten Rad-/Gehweg. Im Einmündungsbereich der Richttannstrasse wurde der neue Weg baulich als Trottoirüberfahrt gestaltet. – Neubau eines 3 m breiten und mit einem 2 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzten Rad-/Gehwegs, entlang der südlichen Seite der Rüti-/Hombrechtikerstrasse S-1/5, von vor der Einmün- dung Rebrainstrasse in Hombrechtikon bis vor die Einmündung Unter Rennweg in Wolfhausen. – Erstellung eines neuen Fussgängerübergangs mit einer 2,5 m breiten Mittelschutzinsel im Bereich der Einmündungen Richttann- und Rebrainstrasse in Hombrechtikon. Die Aufweitung der Fahrbahn erfolgte ganz auf der nördlichen Seite, sodass dadurch gleichzeitig eine Torwirkung für den Verkehr aus Richtung Wolfhausen bewirkt wurde.
– Umbau der nach der Einmündung Etzelstrasse S-3 in Hombrech- tikon befindlichen Bushaltestelle Tobel einschliesslich Korrektur des Gehwegverlaufs sowie Erstellung eines neuen Betonbelags in der Haltebucht. – Instandsetzung der Fahrbahn der Rütistrasse S-5 von der Einmün- dung Etzelstrasse S-3 bis zur Gemeindegrenze in Wolfhausen durch Abfräsen der oberen Belagsschichten und Einbau einer 8 cm starken, standfesten Binder- und einer 3,5 cm starken Deckschicht. Von der Einmündung Richttannstrasse bis nach Wolfhausen wird der Belag wegen ungenügender Tragfähigkeit mit teilweisem Hocheinbau ver- stärkt. Da die Abschlüsse in diesem Abschnitt in einem schlechten Zustand sind und ersetzt werden mussten, wurde gleichzeitig die Fahrbahn auf eine durchgehende Breite von 6,5 m korrigiert. – Instandsetzung der Fahrbahn der Hombrechtikerstrasse S-1 von der Gemeindegrenze bis zum Kreisel in Wolfhausen durch Abfräsen und Ersetzen des Deckbelags. – Instandsetzung und örtliche Anpassung der Anlagen für die Strassen- entwässerung. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 85 000.00 71 669.00 +13 331.00 Bauarbeiten 1 545 000.00 1 505 032.00 +39 968.00 Nebenarbeiten 170 000.00 139 565.75 +30 434.25 Technische Arbeiten 250 000.00 287 618.93 –37 618.93 Total 2 050 000.00 2 003 885.68 +46 114.32
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.22 RRB Nr. 1684/2005, Gemeinde Dietikon, Bernstrasse, bei Bahnstation Reppischhof, Rückbau und Erneuerung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt sah vor, die Bernstrasse S-2 zu erneuern und teilweise zurückzubauen. Im Weitern wird der Bahnübergang saniert und mit einer Barriere gesichert. Der Bereich Haltestelle Reppischhof, von der Reppischhofstrasse bis zum Bahn- übergang, wird mit einem 2 m breiten Gehweg und Anpassungen an die neue Personenunterführung ergänzt. Mit diesen Massnahmen konnte die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Die Stras- senentwässerung wurde teilweise über die Schulter der Versickerung zugeleitet, gemäss den Grundsätzen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft. Im Bereich des Wohnhauses Bernstrasse 380 wurde eine etwa 40 m lange Lärmschutzwand aufgestellt. Die Beleuchtung wird angepasst und optimiert. Von km 0.970 bis km 1.460 wird zudem der Belag der Bernstrasse instand gestellt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 50 000.00 101 653.80 –51 653.80 Bauarbeiten 3 718 000.00 3 542 922.10 +175 077.90 Nebenarbeiten 210 000.00 535 698.65 –325 698.65 Technische Arbeiten 294 000.00 378 566.97 –84 566.97 Total 4 272 000.00 4 558 841.52 –286 841.52
Begründung der Abweichungen: Bauarbeiten – Die Tiefbauarbeiten konnten gesamthaft günstiger vergeben werden als im Kostenvoranschlag gerechnet. Nebenarbeiten – Aus Sicherheitsgründen mussten zusätzlich etwa 400 m Leitplanken zur Trennung Strasse/Bahntrasse erstellt werden. – Für die grossräumigen Umleitungsmassnahmen mussten mehr Info- tafeln erstellt und mehrere Lichtsignalanlagen zweimal umprogram- miert werden. Technische Arbeiten – Zusätzlicher Aufwand für das Erstellen des Leitplankenprojektes sowie des Umleitungskonzeptes. – Höherer Koordinationsaufwand mit den acht angrenzenden Projek- ten/Baustellen als im Kostenvoranschlag angenommen.
Grösserer Aufwand für den Geometer, da etwa 6000 m2 Land an die Bremgarten–Dietikon–Wohlen–Meisterschwanden-Bahn (BDWM) ab- getreten wurde. Es zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit gesamthaft nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeit- lichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regie- rungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden zur Deckung der Mehraufwendungen ver- wendet.
2.4.23 RRB Nr. 1738/2005, Gemeinde Aeugst a. A., Repischtalstrasse, Ortsdurchfahrt Aeugstertal, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Aeugst a. A. ausgearbeitete Projekt sah vor, den entlang der südwestlichen Seite der Reppischtalstrasse verlaufenden Gehweg zwischen dem Götschihof und der Mülibergstrasse S-3 zu einem 3 m breiten Rad-/Gehweg zu er- weitern. Hierfür musste die überbreite Fahrbahn verschmälert werden. Die bei der Einmündung der Mülibergstrasse befindliche Bushaltestelle diente dem Fahrplanausgleich von zwei Buslinien und wurde wegen der dadurch entstandenen grossen Beanspruchung betoniert. Für die Fort- setzung des 3 m breiten Rad-/Gehwegs ab der Mülibergstrasse in Rich- tung Hausen a. A. musste die Fahrbahn verschmälert und angrenzendes Landwirtschaftsland beansprucht werden. Auf Wunsch der Gemeinde wurde gleichzeitig mit dem Radwegbau im Bereich Götschihof ein Ein- gangstor mit einer markanten 3 m breiten Mittelinsel erstellt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 20 000.00 35 359.90 –15 359.90 Bauarbeiten 890 000.00 894 090.65 –4 090.65 Nebenarbeiten 125 000.00 63 323.35 +61 676.65 Technische Arbeiten 165 000.00 240 816.57 –75 816.57 Total 1 200 000.00 1 233 590.47 –33 590.47
Begründung der Abweichungen: Der Mehraufwand von 2,80% zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbe- schlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle konnte die Kostenüberschreitung in Grenzen gehalten werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden für den geringen Mehraufwand an verschiede- nen Positionen verwendet.
2.4.24 RRB Nr. 203/2006, Gemeinde Bertschikon, Gündlikerstrasse, Oberbertschikon–Gündlikon, Erneuerung und Verbreiterung Fahrbahn Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt sah im Wesentlichen eine Belagsverstärkung vor, um die Substanz zu erhalten und die Trag- fähigkeit zu erhöhen. Die Fahrbahnbreite wurde von 6 auf 7 m erwei- tert. Somit konnte für die bergwärtsfahrenden Radfahrerinen und Rad- fahrer ein Radstreifen markiert werden, der zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Innerorts von Gündlikon wurde die Fahrbahnbrei- te beibehalten und auf die Radstreifenmarkierung verzichtet; dieser Abschnitt wurde im Mischverkehr betrieben. Im Ausserortsbereich wurde die Sichtweite im Kurvenbereich durch eine Änderung der süd- seitigen Böschungslage verbessert. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 50 000.00 54 094.75 –4 094.75 Bauarbeiten 1 340 000.00 1 379 577.90 –39 577.90 Nebenarbeiten 140 000.00 113 406.30 +26 593.70 Technische Arbeiten 270 000.00 261 800.00 +8 200.00 Total 1 800 000.00 1 808 878.95 –8 878.95
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle konnte die Kostenüberschreitung in Grenzen gehalten werden. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.4.25 RRB Nr. 396/2006, Gemeinde Uitikon, Stallikerstrasse, FG-Schutz, Fahrbahnaufweitung Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgear- beitete Projekt sah im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Erneuerung und Instandsetzung des Fahrbahnbelags und der Ab- schlüsse der Stallikerstrasse S-4 auf der gesamten rund 350 m langen Ausbaustrecke sowie Anpassungen an der bestehenden Strassenent- wässerung. – Verschmälerung der Fahrbahn von 6,5 auf 6,25 m zugunsten einer Verbreiterung des ostseitigen Gehwegs. – Verbreiterung des ostseitigen Gehwegs von 1,5 auf 2 m, einer wich- tigen Verbindung zwischen dem Schulhaus Mettlen und der Turn- halle bzw. des Hallenbads im Zentrum. Der westseitige Gehweg wird von 2 auf 1,75 m verschmälert. Dieser Gehweg dient ausschliesslich als Zugang zu den privaten Liegenschaften. – Ausbildung der Einmündungen der Suracherstrasse und des Mangold- wegs mit Gehwegüberfahrten. – Bau einer Mittelschutzinsel beim bestehenden Fussgängerübergang Mangoldweg mit einseitiger Fahrbahnaufweitung. Diese Anlage dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger an der wichtigen Fusswegverbindung vom Quartier Mettlen zur Bahnsta- tion Waldegg. – Bau einer Mittelschutzinsel beim bestehenden Fussgängerübergang Suracherstrasse mit einseitiger Fahrbahnaufweitung zur Sicherung der Schulwegverbindung und Erstellung von Fahrbahnhaltestellen für die Busbetriebe. – Anpassung und Ergänzung der bestehenden Strassenbeleuchtung im Projektbereich. Die Projektziele wurden erreicht.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 140 000.00 116 828.70 +23 171.30 Bauarbeiten 760 000.00 586 532.30 +173 467.70 Nebenarbeiten 110 000.00 84 142.30 +25 857.70 Technische Arbeiten 140 000.00 149 560.56 –9 560.56 Total 1 150 000.00 937 063.86 +212 936.14
Begründung der Abweichungen: Günstige Vergabe für Bauarbeiten. Reserven wurden nicht benötigt. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.26 RRB Nr. 682/2006, Gemeinde Oberglatt, Rümlangstrasse, Grenze Rümlang bis Oberglatt, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgear- beitete Projekt sah im Wesentlichen folgende Bauteile vor: – Erneuerung und Verbreiterung der Fahrbahn der Rümlangstrasse von rund 5,5 auf 6,5 m. – Erneuerung und Verbreiterung des Rad-/Gehwegs von rund 1,9 auf 3,5 m samt Verbreiterung des Grünstreifens auf eine Breite von 2 m zur besseren Abtrennung von der Fahrbahn. Die gemeinsam mit den erwähnten Bauteilen auszuführenden kom- munalen Tiefbauarbeiten umfassten folgendes Bauobjekt: – Erneuerung der Wasserleitung DN 125 mm (Wasseranschluss zum Sonnenbad Rehwinkel). Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 2 000 000.00 1 854 198.70 +145 801.30
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau günstiger als in der Ausgabenbewilligung vorgesehen ab- gerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.27 RRB Nrn. 1713/2006 und 779/2007, Gemeinde Regensdorf, Affolternstrasse, 096-005 PU Affolternstrasse Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Mit Tiefbauamtsverfügung Nr. 2075/2005 wurde für die detaillierte Bauwerksüberprüfung und die Ausarbeitung eines Massnahmenpro- jektes für das in der Affolternstrasse S-006 gelegene Objekt Nr. 096-005, Personenunterführung Affolternstrasse, Gemeinde Regensdorf, ein Kredit bewilligt. Der Auftrag wurde durch die André Rotzetter + Partner, 8050 Zürich, ausgeführt und ergab folgendes Bild: Die Schäden am 1972 erstellten Bauwerk erforderten eine umfassen- de Gesamtinstandsetzung der Rampen und der Tunnelinnenseite. Dies sind im Wesentlichen folgende Arbeiten: – Betoninstandsetzung an den acht Rampen und den Tunnelwänden und -decken. – Einbau eines Hartbetonbelags auf den Rampen und in den Tunneln. – Verbesserung der Schutzeinrichtungen (Geländer und Fahrzeugrück- haltesysteme) sowie die Verbesserung der Lichtverhältnisse in der Unterführung. Die Bauarbeiten wurden 2007 ausgeführt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 435 000.00 1 498 443.15 –63 443.15
Begründung der Abweichungen: Mehraufwendung für Betoninstandsetzung, vandalensichere Beleuch- tung und technische Bemalung. Es zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit nicht ausreicht. Ein Antrag auf Zusatz-
kredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vor- liegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.4.28 RRB Nr. 1714/2006, Gemeinde Bassersdorf, Zürichstrasse, 052-006 Brücke Anschlussstrasse Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Die Schäden am 1979 erstellten Bauwerk erforderten eine umfassende Gesamtinstandsetzung. Die vorgesehenen Arbeiten betreffen das Re- profilieren der Fahrbahnplatte und Konsolköpfe, den Einbau einer Abdichtung, den Ersatz das Fahrbahnbelages und der Fahrbahnüber- gänge sowie die Erneuerung der Brückenentwässerung und der Werk- leitungsdurchführungen. Zusätzlich wurde das Geländer durch Leit- schranken ersetzt. Die Bauarbeiten wurden 2007 ausgeführt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 040 000.00 1 049 268.40 –9 268.40
Begründung der Abweichungen: Leichter Mehraufwand in Betoninstandsetzung und Belagsan- passung. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle konnte die Kostenüberschreitung in Grenzen gehalten werden. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.4.29 RRB Nr. 1763/2006, Gemeinde Oberstammheim, Hauptstrasse, Riet- bis Horner-Weg, Instandsetzung Fahrbahn und FG-Schutz Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das Projekt sah im Wesentlichen vor, nach den Grabarbeiten für die Werkleitungen der Gemeinde den Strassenoberbau über weite Teile zu erneuern. Die 7 bis 8 m breite Fahrbahn wurde auf 6,5 m, bei Bauten in Strassennähe bis auf 6 m zurückgebaut. Den Fussgängerinnen und Fuss- gängern dienen neben den bestehenden Gehweganlagen die an die Stras- senränder angrenzenden Vorplatzbereiche. Dadurch blieben die Längs- verbindungen und das dörfliche Erscheinungsbild erhalten. Lediglich am östlichen Dorfrand wurde ein etwa 60 m langer Gehstreifen zusätz- lich erstellt. Die beiden Haltestellen für den Linienbus wurden an ihren heutigen Standorten belassen. Bei der Haltestelle «Frohsinn» wurde eine Fahrbahnhaltestelle eingerichtet, während die Haltestelle «Post» neu beid- seitig mit Busbuchten versehen und behindertengerecht erstellt wurde. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 30 000.00 62 294.25 –32 294.25 Bauarbeiten 1 450 000.00 1 481 607.35 –31 607.35 Nebenarbeiten 100 000.00 180 847.85 –80 847.85 Technische Arbeiten 320 000.00 321 127.28 –1 127.28 Total 1 900 000.00 2 045 876.73 –145 876.73
Begründung der Abweichungen: Aufgrund von Verhandlungen mit Privaten wurde ein zusätzlicher Landerwerb nötig. Um die Bauarbeiten im engen Dorf zu beschleu- nigen, musste für die Verkehrserschliessung (Durchgangsverkehr/Zu- bringer) ein Mehraufwand betrieben werden. Dabei zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts, dass der Kredit nicht ausreicht. Ein An- trag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsratsbeschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.30 RRB Nr. 79/2007, Gemeinde Langnau a. A.:, 682 Gattikonerstrasse, 136-003, Kanalbrücke Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Die vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten umfassten auf der Brücken- oberfläche den Abtrag des defekten Belags und der wasserunterläu- figen Abdichtung. Die Fahrbahnplatte wurde anschliessend an die In- standsetzung der Betonoberfläche mit einer neuen Abdichtung und einem neuen Belag versehen. Infolge der neuen Belagsstärke mussten die Konsolkopfhöhen angepasst werden. Die Stahlbetonkonstruktion und die an die Brücke angrenzende Stützmauer mit Kragplatte mussten instand gesetzt werden. Zudem musste die Kragplatte mit zusätzlichen Rippen und einer stärker dimensionierten Betonplatte verstärkt wer- den. Infolge der Bauarbeiten musste ebenfalls eine bestehende Strasse, die als Ausfahrt des Industrieareals Spinnerei dient, provisorisch ausge- baut werden. Bei der Kreuzung Gattikonerstrasse in die Sihltalstrasse mussten auf der Brücke neue Verkehrsinseln erstellt und die Licht- signalanlage erneuert werden. Während der Bauarbeiten musste zu- sätzlich eine provisorische Lichtsignalanlage erstellt werden. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 490 500.00 1 474 150.25 +16 349.75
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.31 RRB Nr. 621/2007, Gemeinde Rorbas, Weiacherstrasse, 068-002, Durchlass Wildbach Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Über die bestehende Natursteinbogenbrücke wurde eine neue Fahr- bahnplatte gebaut. Diese wurde mittels nachinjizierbarer Mikropfähle im tragfähigen Untergrund fundiert. An den Fahrbahnrändern wurden Radbrüstungen monolithisch mit der Betonplatte verbunden. Die Fahrbahnplatte wurde anschliessend mit einer Abdichtung und einem neuen Belagsaufbau versehen. Die beschädigten Tuffsteine des Brü- ckenbogens wurden ersetzt und die Fugen erneuert. Zum Schutz der Widerlagerwände vor Kalkbildung wurden diese mit Blocksteinen ver- sehen und die Böschungen gegen Erosion gesichert. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bauarbeiten 1 427 000.00 1 054 630.30 +372 369.70
Begründung der Abweichungen: Tiefere Angebotspreise gegenüber Kostenvoranschlag. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.32 RRB Nr. 1292/2007, Gemeinde Wädenswil, Einsiedlerstrasse, Reidholzweg bis Seestrasse Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Stadt Wädenswil aus- gearbeitete Projekt sah vor, auf dem rund 300 m langen Abschnitt der Einsiedlerstrasse, von der Seestrasse bis zur Meierhofstrasse, die Trag- und Deckschicht zu erneuern. Das bestehende Trottoir wurde aus topo- grafischen Gründen örtlich angepasst. Im Weitern wurde die schleifende Einmündung der Einsiedler- in die Seestrasse in eine rechtwinkelige umgebaut.
Im Abschnitt Meierhofstrasse bis unterhalb des Niveauübergangs der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) wurde ebenfalls die Trag- und Deckschicht erneuert, während ab SOB-Übergang bis Etzelstrasse nur die Deckschicht ersetzt wurde. Zwischen Meierhof- und Etzelstrasse wurde ein rund 400 m langer und 2 m breiter Gehweg erstellt. Unterhalb des SOB-Übergangs muss die Fahrbahn um rund 1m bergwärts gegen die SOB-Trasse verschoben werden, damit das seeseitige Trottoir inner- halb des Strassengebiets erstellt werden konnte. Oberhalb des Bahn- übergangs wurde die bestehende Mauer teilweise abgebrochen und durch eine neue bergwärts verschobene ersetzt. Die enge Doppelkurve beim Bahnübergang wurde auf 7 m verbreitert und deren Radien zur Verbesserung der Übersicht vergrössert. Der SOB-Übergang wird an die neuen Gegebenheiten angepasst und die Barrierenanlage erneuert. Im Abschnitt Etzelstrasse bis Reidholz wurde die Deckschicht der 6 m breiten Einsiedlerstrasse erneuert und ein rund 230 m langer und 2 m breiter Gehweg erstellt. Beim Haus Kat.-Nr. 10966 wurde die Stütz- mauer abgebrochen und zurückversetzt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 50 000.00 29 196.10 +20 803.90 Bauarbeiten 2 060 000.00 1 745 205.20 +314 794.80 Nebenarbeiten 380 000.00 156 448.35 +223 551.65 Technische Arbeiten 360 000.00 239 624.35 +120 375.65 Total 2 850 000.00 2 170 474.00 +679 526.00
Begründung der Abweichungen: Alle Angebotspreise lagen gegenüber dem Kostenvoranschlag be- deutend tiefer. Die Anpassungsarbeiten waren weniger invasiv als im Projekt ange- nommen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.33 RRB Nr. 1216/2008, Gemeinde Horgen, 3 Seestrasse, 133-501 Stützmauer Überführung SBB, Erhöhung des ursprünglichen Kredits der BD Nr. 1665/2007 Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das Instandsetzungsprojekt der Stützmauer umfasst folgende Arbeiten: – vollflächige Instandsetzung der Stützmauer – Fassen des anfallenden Hangwassers auf der Rückseite der Stütz- mauer auf Höhe des Felshorizontes mittels einer Sickerleitung und Ableitung des Hangwassers im Bereich des Gehweges – Ersatz des bestehenden Gehwegbelages – Einbau von neuen Randsteinen Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Arbeiten 1 060 000.00 923 068.50 +136 931.50
Begründung der Abweichungen: Bei den Baumeisterarbeiten musste der Posten Unvorhergesehenes nicht gebraucht werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Dank einer engen Baubegleitung und einer guten Kostenkontrolle kann der Bau im Rahmen der Ausgabenbewilligung abgerechnet werden. Verwendung der Reserven: Die Reserven wurden nicht verwendet.
2.4.34 RRB Nr. 1097/2009, Gemeinde Wald, 15 Rütistrasse, Grenze Dürnten bis Schützenstrasse, Radweg Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt Zielerreichung: Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Gemeinde Wald ausgearbeitete Projekt enthielt folgende Bauteile: – Erstellung eines 3 m breiten fahrbahnbegleitenden Radwegs zwi- schen der Gemeindegrenze Rüti und dem Klärwerk Wald. Zu diesem Zweck wurde der bestehende Gehweg mit den nachfolgend beschrie- benen baulichen Massnahmen um 1 m verbreitert.
– Erstellung einer Elementplattenmauer mit Rückverankerung längs der Jona, öffentliches Gewässer Nr. 1, im Abschnitt von der Gemein- degrenze Rüti bis zur Wellenwoog. – Hangseitige Verschiebung der Fahrbahn im Abschnitt Wellenwoog bis Klärwerk. Der Hanganschnitt wurde mit einer Natursteinmauer gesichert. – Anpassung des bestehenden 3 m breiten Radwegs im Abschnitt Klär- werk bis zur Schützenstrasse beim Dorfeingang Wald. – Erstellung einer 2,5 m breiten Mittelinsel zum Schutz der Radfah- rerinnen und Radfahrer im Übergangsbereich auf die Fahrbahn. Die Mittelinsel dient gleichzeitig als Eingangstor zur Verdeutlichung des Dorfbeginns von Wald und zur Herabsetzung der Fahrgeschwindig- keit. – Erneuerung des Fahrbahnabschlusses und der Entwässerung auf dem gesamten Abschnitt. Die Projektziele wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landerwerb 25 000.00 46 153.30 –21 153.30 Bauarbeiten 1 415 000.00 1 439 931.55 –24 931.55 Nebenarbeiten 110 000.00 127 644.25 –17 644.25 Technische Arbeiten 175 000.00 185 626.93 –10 626.93 Total 1 725 000.00 1 799 356.03 –74 356.03
Begründung der Abweichungen: Der Mehraufwand von 4,31% zeigte sich erst in einer späten Phase des Projekts. Ein Antrag auf Zusatzkredit war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, da bis zum Vorliegen eines Regierungsrats- beschlusses der Bau bereits mehrheitlich abgeschlossen war. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Keine Bemerkungen. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.35 RRB Nr. 1291/2003, AWEL-Werkhof Betzholz, Hinwil (Neubau) Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Zielerreichung: Der Werkhof für den Gewässerunterhalt konnte in Betrieb genom- men werden, weshalb nun die Maschinen und Geräte nicht mehr ohne Witterungsschutz im Freien abgestellt oder in auswärtigen Werkhöfen eingelagert werden müssen. Die Ziele gemäss RRB Nr. 1291/2003 sind eingehalten. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Bau des Werkhofs 2 390 000.00 2 341 017.75 +48 982.25 Teuerung (bei Preisstandsklausel) –53 640.35 – – Stand Kostenvoranschlag 1. September 2002: 928,4 Pt.; Stand Vergabe 1. April 2004: 907,6 Pt. Total 2 336 359.65 2 341 017.75 –4 658.10
Begründung der Abweichungen: Die endgültigen Kosten entsprechen der Ausgabenbewilligung (nur geringfügige Abweichung). Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Es waren keine zusätzlichen Massnahmen zur Einhaltung der Aus- gabenbewilligung notwendig, da die Kostenschätzung und Offerten für den Hochbau eine gute Grundlage darstellten. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.36 RRB Nr. 24/2005, Landschafts- und Gewässerschutz-Land- umlegung Stallikon, Zusatzkredit zur ursprünglichen BD-Verfügung Nr. 791/2001, Anordnung gemäss RRB Nr. 1759/1999 Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Zielerreichung: Mit der Landumlegung wurde eine grosszügige Gewässerparzelle (Öko-Korridor Reppisch) ins Eigentum der Öffentlichkeit überführt. Die Flächen werden durch ansässige Landwirtinnen und Landwirte ex- tensiv bewirtschaftet. Nach sechs Jahren kann festgestellt werden, dass das Ziel «Erhalt und Förderung einer naturnahen Reppisch» erreicht wird. Langfristig profitiert die Natur wie auch die Landwirtschaft.
Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Landschafts- und Gewässerschutz- Landumlegung Stallikon 1 390 000.00 1 280 953.93 +109 046.07
Begründung der Abweichungen: Die mit dem Kredit bewilligte Reserve (sie war im RRB nicht separat ausgewiesen) wurde nicht gebraucht. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Es waren keine zusätzlichen Massnahmen zur Einhaltung der Ausga- benbewilligung notwendig, da der Kostenvoranschlag eine gute Grund- lage darstellte. Verwendung der Reserven: Keine Bemerkungen.
2.4.37 RRB-Nr. 1326/2007, Thalwil, Altlastensanierung im Zürichsee (Untersuchungen, Planung, Submission und Ausführung von 2004 bis 2009) Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten Zielerreichung: Die Altlastensanierung der Gaswerkrückstände auf dem Seegrund vor Thalwil wurde zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligter terminge- recht und erfolgreich durchgeführt. Das Sanierungsziel wurde erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Altlastensanierung (brutto) 8 600 000.00 8 749 339.45 –149 339.45 Rückerstattung von – –3 663 715.10 der Gemeinde Thalwil (gemäss Kostenverteiler- verfügung Nr. 395/2009) Rückerstattung Gruppe – –130 000.00 Wampfler/Schwyzer der Mehrkosten der von ihnen verursachten Zinn-Belastung Bundesbeitrag aus VASA-Fonds – –1 463 152.00 Total netto – 3 492 472.35
Begründung der Abweichungen: Die Altlastensanierung wurde vom Kanton – in seiner Rolle als Zustandsstörer – vorfinanziert. Die Gesamtkosten aller eingekauften Leistungen für Untersuchungen, Planung und Durchführung betragen Fr. 8 749 339.45 (Eigenleistungen z. B. des AWEL-Labors für Analysen und den Zeitaufwand aller am Projekt beteiligten AWEL-Mitarbeiten- den sind in diesen Kosten nicht enthalten). An die Mehrkosten, die durch die Entsorgung einer von Dritten verursachten Zinn-Belastung in den Sedimenten verursacht wurden, haben die Verursacher der Zinn- belastung, die Gruppe Wampfler/Schwyzer, Fr. 130 000 im Juni 2009 bezahlt. Gemäss der Kostenverteilungsverfügung Nr. 0395 vom 5. März 2009 hat sich die Gemeinde Thalwil (einer der Verhaltensstörer) mit Fr. 3 663 715.10 beteiligt. Vom Bundesamt für Umwelt wurde mit Ver- fügung vom 14. Dezember 2009 aus dem VASA-Fonds Fr. 1 463 152.00 an die abgeltungsberechtigten Ausfallkosten gutgeschrieben. Zusammengefasst wurden die Gesamtkosten von Fr. 8 749 339.45 ins- gesamt mit Fr. 3 793 715.10 durch Dritte und mit Fr. 1 463 152.00 durch den Bund finanziert. Vom Kanton waren demzufolge letztendlich noch die Sanierungskosten von Fr. 3 492 472.35 zu tragen. Zwei unerwartet angetroffene und kostenwirksame Erschwernisse sind der Grund für die Kreditüberschreitung des Bruttokredites. – Bei den Aushubarbeiten für den Installationsplatz der Abfallbehand- lungsanlage auf der Liegewiese des Strandbads wurde unter einer dünnen Humusschicht stark mit Abfällen belastetes Material ange- troffen. 400 m3 Material mit Sonderabfallqualität mussten ausgeho- ben und mangels Behandlungsmöglichkeiten in der Schweiz ins Ausland transportiert und dort entsorgt werden. – In der Uferzone erschwerten und verzögerten unerwartet viele in den Sedimenten eingebettete von Menschen stammende Störstoffe die Absaugarbeiten. Verrostete Kinderwagenrahmen, Autofelgen, Segel- und Badetücher, Seile, Stahlbolzen, Schrauben, Autopneus, Glas- flaschen usw. wurden freigelegt und mussten vom Taucher manuell an die Oberfläche geholt werden. Zudem konnte nicht verhindert wer- den, dass von den Tauchern trotz grosser Sorgfalt nicht wahrnehm- bare Abfallstoffe abgesaugt wurden. Diese beschädigten zweimal die Kolbenpumpe. Die Arbeiten mussten in der Folge unterbrochen und die Pumpe repariert werden. Dem Unternehmer entstanden dadurch ohne sein Verschulden nicht vorhersehbare beachtliche Mehrkosten. Die Baudirektion beteiligte sich im angemessenen Rahmen daran.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Es waren keine zusätzlichen Massnahmen zur Einhaltung der Aus- gabenbewilligung möglich. Jegliche Einsparung bei den Unternehmer- leistungen oder beim Überwachungsaufwand hätte den Sanierungs- erfolg oder die Wasserqualität im Zürichsee gefährdet. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.38 RRB-Nr. 547/2000, Landumlegung Bassersdorf Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur Zielerreichung: Die Parzellierung und das Wegnetz wurden umfassend verbessert. Die vorhandenen Drainagen wurden saniert. Somit wurden die Ziele des Vorhabens erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Vorprojekt 20 000 9 918 +10 082 Landumlegung 185 000 218 299 –33 299 Bau- und Vermarktungskosten 619 200 603 969 +15 231 Total 824 200 832 186 –7 986
Begründung der Abweichungen: Bedingt durch einen langwierigen Einsprachefall in einem Altlasten- gebiet und entsprechende Grundwasseruntersuchungen entstanden Mehrkosten im Bereich Landumlegung. Dank günstiger Vergabe konnte hingegen bei den Bauarbeiten eingespart werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Laufende Kostenkontrolle. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.39 RRB-Nr. 551/2006, Landwirtschaftliche Direktzahlungen (Kontrollen des ökologischen Leistungsnachweises und des Gewässer- schutzes; Aufgabenübertragung) Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur Zielerreichung: Das Ziel des Vorhabens, die Gewährleistung der Kontrollen mittels gesetzlicher Vorgaben und Leistungsvereinbarungen, wurde erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Beiträge für die Durchführung 660 000 660 061 –61 der Kontrollen der Landwirtschafts- betriebe für die Jahre 2006–2008
Begründung der Abweichungen: Keine bzw. marginale Rundungsabweichung. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Berechnung der zustehenden Beitragsansätze aufgrund Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe. Verwendung der Reserven: Keine Reserven vorhanden.
2.4.40 RRB Nrn. 94/1982, 3692/1983, 2037/1987, 2695/1989 und 1147/1992, Zürich, Mozartstrasse (Ausgrabung; Auswertung, Fundkonservierung, Publikation) Leistungsgruppen Nrn. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, und 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die aus dem Denkmalpflegefonds und dem Natur- und Heimat- schutzfonds gesprochenen Mittel wurden für die Fundkonservierung, Auswertung und Publikation von Grabungsergebnissen und Fundmate- rial der Rettungsgrabung Zürich «Mozartstrasse» 1981 (urgeschichtli- che Seeufersiedlungen) verwendet. In der Reihe «Zürich, Mozartstrasse. Neolithische und bronzezeitliche Ufersiedlungen» sind 1987, 1992 und 1993 drei Publikationen erschienen, die einen Überblick über die Aus- grabungsergebnisse und eine Vorlage von wichtigen Teilen des Fund- materials geben. Weitere Auswertungsergebnisse wurden in anderen Publikationen der Kantonsarchäologie, namentlich im Band «Ökono- mie und Ökologie neolithischer und bronzezeitlicher Ufersiedlungen
am Zürichsee» (1997) vorgelegt. Seither wurden noch vereinzelte Fund- gruppen untersucht und 2009 wurde eine Bilanz des Projekts gezogen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wesentliche Teile des Projektes erfüllt wurden. Nicht durchgeführt wurde namentlich die Auswertung der jungsteinzeitlichen und bronzezeitlichen Strukturen. Dennoch ist es aus heutiger Sicht sinnvoll, das bereits in den 1980er-Jahren gestartete Projekt abzuschliessen und abzurechnen. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter RRB Nr. 94/1982 250 000 250 000 0 RRB Nr. 3692/1983 1 323 000 1 323 000 0 RRB Nrn. 2037/1987, 1 292 000 1 259 693 +32 307 2695/1989, 1147/1992 Total 2 865 000 2 832 693 +32 307
Begründung der Abweichungen: Namentlich die Auswertung der jungsteinzeitlichen und bronzezeit- lichen Strukturen wurde nicht durchgeführt. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Es wurde eine laufende Kostenkontrolle durchgeführt. Verwendung der Reserven: Die Reserven von Fr. 130 500, die im RRB Nr. 3692/1983 enthalten sind, wurden im Sinne des Projektes für Auswertungsarbeiten verwendet.
2.4.41 RRB Nr. 1323/2003, Beitrag an die Teil-Renovation der Fassade des Stadthauses in Winterthur Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden vollständig erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Teil-Renovation 1 000 000 1 000 000 0
Begründung der Abweichungen: Es sind keine Abweichungen entstanden.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
2.4.42 RRB Nr. 468/2005, Beitrag an die Teil-Renovation eines Bauernhauses in Marthalen Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Teil-Renovation 216 480 142 395 +74 085
Begründung der Abweichungen: Durch einen Architektenwechsel konnten die Arbeiten wesentlich günstiger ausgeführt werden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
2.4.43 RRB Nr. 1580/2005, Beitrag an die Instandstellung und Wiederinbetriebnahme der Kraftwerke Ober- und Niedertöss in Winterthur-Töss Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden vollständig erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Wiederinbetriebnahme 300 204 313 402 –13 198 beider Anlagen Teuerung (bei Preisstandsklausel) 13 198 – Total 313 402 313 402 0
Begründung der Abweichungen: Keine Bemerkungen. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
2.4.44 RRB Nr. 1211/2006, Beitrag an die Renovation einer Industriebaute in Wald Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden vollständig erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Renovation 290 000 290 000 0
Begründung der Abweichungen: Es sind keine Abweichungen entstanden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
2.4.45 RRB Nr. 560/2007, Beitrag an die Renovation eines Wohn- und Geschäftsbaus in Wädenswil Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden vollständig erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Renovation 258 896 258 896 0
Begründung der Abweichungen: Es sind keine Abweichungen entstanden.
Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
2.4.46 RRB Nr. 22/2008, Beitrag an die Restaurierung von mehreren Gebäuden in Wädenswil Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds Zielerreichung: Die Ziele des Vorhabens wurden vollständig erreicht. Bewilligte und getätigte Ausgaben (Beträge in Franken): Vorhaben bewilligte getätigte Abweichung Ausgaben Ausgaben + besser / – schlechter Restauration 229 857 229 857 0
Begründung der Abweichungen: Es sind keine Abweichungen entstanden. Massnahmen, die zur Einhaltung der Ausgabenbewilligung getroffen worden sind: Die kantonale Denkmalpflege begleitete das Bauprojekt. Verwendung der Reserven: In der Ausgabenbewilligung sind keine Reserven enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Folgende Abrechnungen für Ausgabenbewilligungen des Regie- rungsrates werden genehmigt: RRB Jahr Titel Ziffer 94 1982 RRB Nr. 3692/1983, RRB Nr. 2037/1987, RRB Nr. 2695/1989 und RRB Nr. 1147/1992, Zürich, Mozartstrasse (Ausgrabung; Auswertung, Fundkonservierung, Publikation) 2.4.40 3047 1989 Gemeinde Illnau-Effretikon, Kempttalstrasse, Sägerei–Latten, Strassenaufweitung 2.4.1 2244 1992 Gemeinde Zollikon, 347 Forchstrasse, Trichtenhausen- bis Binzstrasse 2.4.2 2527 1992 und RRB Nr. 369/2000, Gemeinde Adliswil, Sood-/Sihlstrasse, Umfahrungsstrasse 2.4.3 2229 1993 Universität, Zürichbergstrasse 2/8 (Umbau/Renovation) und RRB Nr. 373/2001 Universität, Zürichbergstrasse 2/8 (Umbau/Renovation) Zusatzkredit 2.3.8 625 1999 K53, Oberlandstrasse, Umfahrung Wetzikon 2.4.4 1192 1999 RRB Nr. 485/2001 und RRB Nr. 522/2002, Psychiatrische Universitätsklinik, Sanierung Trakt C 2.2.7 547 2000 Landumlegung Bassersdorf 2.4.38 1227 2000 Gemeinde Kloten, S-108, Autobahnzusammenschluss; Erneuerung der angrenzenden Staatsstrassen 2.4.5 1383 2001 Gemeinde Birmensdorf, Stallikonerstrasse, SBB-Unterführung, Kreisel Diebis 2.4.6 1482 2001 Maur, Forchstrasse K52, Rastplatz Heuberg 2.4.7 1486 2001 Psychiatriezentrum Rheinau, Neubau Forensische Massnahmenstation, Projektierung 2.2.8 373 2002 Ausbau der Betriebsleitzentrale Urdorf 2.4.8 644 2002 Zürcher Hochschule Winterthur, Liegenschaft Mäander Trakt C, Genehmigung Mietvertrag (Befreiung vom Neumieterstopp und Mieterausstattung) 2.3.9 1111 2002 Kantonsspital Winterthur, Einbau eines zweiten Linearbeschleunigers 2.2.2 1463 2002 Pädagogische Hochschule Zürich PHZH (Liegenschaft Kantonsschule 1 und 1a, Zürich) 2.3.10 1500 2002 Erneuerung Notruf- und Einsatzzentralen Kantonspolizei Zürich [ENEZ] 2.1.1 515 2003 Gemeinde Dietikon/Schlieren, Bernstrasse S-2/1, SBB-Brücke–Überlandstrasse, Erneuerung 2.4.9 846 2003 Gemeinde Männedorf, Bergstrasse, Glärnisch- bis Aufdorfstrasse, Erneuerung 2.4.10
RRB Jahr Titel Ziffer 923 2003 Berufsschule Mode +Gestaltung Zürich (Sanierung und Umbau) 2.3.5 977 2003 Kantonsspital Winterthur, Sanierung Zentralsterilisation 2.2.3 1085 2003 Psychiatrische Universitätsklinik, Sanierung und Erweiterung Trakt Z 2.2.9 1291 2003 AWEL-Werkhof Betzholz, Hinwil (Neubau) 2.4.35 1323 2003 Beitrag an die Teil-Renovation der Fassade des Stadthauses in Winterthur 2.4.41 1337 2003 Volksschule (Schulversuch Grundstufe) 2.3.1 558 2004 Gemeinde Andelfingen, Flaacherstrasse, Unter Erlen–Schwellistrasse, Radweg 2.4.11 559 2004 Gemeinde Hausen am Albis, Dorfstrasse (Ebertswil), Langrütistrasse–Kappellerstrasse, Radweg 2.4.12 708 2004 Gemeinde Uster, Seestrasse S-6/S-27, Einmündung Seefeldstrasse-Kreisel 2.4.13 977 2004 Gemeinde Adliswil, Bucheneggstrasse, Weier bis Waldi, Verbreiterung und Erneuerung Fahrbahn/FG-Schutz 2.4.14 1290 2004 Gemeinde Bauma, Tösstalstrasse, innerorts Dillhaus, Erneuerung 2.4.15 1433 2004 Universitätsspital, Operationstrakt, Sanierung Zentralsterilisation 2.2.4 1856 2004 Gemeinde Embrach, Zürcherstrasse, Oberdorf- bis Langackerstrasse, Gehweg 2.4.16 1906 2004 Gemeinde Stallikon, Reppischtalstrasse, Zentrum Sellenbüren 2.4.17 1960 2004 Universitätsspital, Verlegung der Nephrologie ins Bettenhaus West 2.2.5 24 2005 Landschafts- und Gewässerschutz-Landumlegung Stallikon, Zusatzkredit zur ursprünglichen BD-Verfügung Nr. 791/2001, Anordnung gemäss RRB Nr. 1759/1999 2.4.36 242 2005 Gemeinde Hirzel, Zugerstrasse, Schiffli bis Chelengüetli, Rad-Gehweg 2.4.18 311 2005 Gemeinde Bauma, Tösstalstrasse, Widen bis Bauma, Erneuerung/Verbreiterung Fahrbahn 2.4.19 468 2005 Beitrag an die Teil-Renovation eines Bauernhauses in Marthalen 2.4.42 492 2005 Zürcher Hochschule Winterthur, Hauptgebäude, Technikumsstrasse 9 (Sanierung Haupt- und Etagenverteilungen, Umbau WC-Anlagen) 2.3.11 810 2005 Zürcher Hochschule Winterthur, Technikumstrasse 9 (Instandsetzung des Physikgebäudes sowie Vornahme von Brandschutzmassnahmen) 2.3.12
RRB Jahr Titel Ziffer 846 2005 Kantonales Labor, Labortrakt, Sanierung Haustechnik und Brandschutzmassnahmen 2.2.1 1094 2005 Gemeinde Greifensee, 744 Schwerzenbachstrasse, Grenze Schwerzenbach bis Breitistrasse, Radweg 2.4.20 1491 2005 Gemeinde Hombrechtikon/Bubikon, 336 Rüti-/ Hombrechtikerstrasse, Etzelstrasse bis Kreisel Wolfhausen 2.4.21 1580 2005 Beitrag an die Instandstellung und Wiederinbetriebnahme der Kraftwerke Ober- und Niedertöss in Winterthur-Töss 2.4.43 1684 2005 Gemeinde Dietikon, Bernstrasse, bei Bahnstation Reppischhof, Rückbau und Erneuerung 2.4.22 1738 2005 Gemeinde Aeugst a. A., Repischtalstrasse, Ortsdurchfahrt Aeugstertal, Radweg 2.4.23 203 2006 Gemeinde Bertschikon, Gündlikerstrasse, Oberbertschikon–Gündlikon, Erneuerung und Verbreiterung Fahrbahn 2.4.24 396 2006 Gemeinde Uitikon, Stallikerstrasse, FG-Schutz, Fahrbahnaufweitung 2.4.25 408 2006 Technische Berufsschule Zürich, Ausstellungsstrasse 70 (Sanierung) 2.3.6 551 2006 Landwirtschaftliche Direktzahlungen (Kontrollen des ökologischen Leistungsnachweises und des Gewässerschutzes; Aufgabenübertragung) 2.4.39 682 2006 Gemeinde Oberglatt, Rümlangstrasse, Grenze Rümlang bis Oberglatt, Radweg 2.4.26 753 2006 Zürcher Hochschule Winterthur, Departement Gesundheit (Miete verschiedener Räumlichkeiten in Winterthur, Ausnahme vom Neumietenstopp) 2.3.13 1007 2006 Zentrum für Gehör und Sprache Zürich, Ersatz der Pavillonanlage 2.3.2 1200 2006 Sportzentrum Kerenzerberg, Kraft- und Fitnessraum, Sanierung/Erweiterung 2.1.6 1211 2006 Beitrag an die Renovation einer Industriebaute in Wald 2.4.44 1713 2006 und RRB Nr. 779/2007, Gemeinde Regensdorf, Affolternstrasse, 096-005 PU Affolternstrasse 2.4.27 1714 2006 Gemeinde Bassersdorf, Zürichstrasse, 052-006 Brücke Anschlussstrasse 2.4.28 1763 2006 Gemeinde Oberstammheim, Hauptstrasse, Riet- bis Horner-Weg, Instandsetzung Fahrbahn und FG-Schutz 2.4.29 79 2007 Gemeinde Langnau am Albis, 682 Gattikonerstrasse, 136-003, Kanalbrücke 2.4.30 133 2007 Sanierung Strassenbeläge Winterthur 2.1.3 219 2007 und RRB Nr. 1546/2008, Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA); Neubau Unterkunft 2.1.5
RRB Jahr Titel Ziffer 560 2007 Beitrag an die Renovation eines Wohn- und Geschäftsbaus in Wädenswil 2.4.45 621 2007 Gemeinde Rorbas, Weiacherstrasse, 068-002, Durchlass Wildbach 2.4.31 940 2007 Kantonsspital Winterthur, Osttrakt, Einbau Tumorzentrum 2.2.6 944 2007 Hochschule Wädenswil, Seestrasse 295 in Au (Mietvertrag, Befreiung vom Neumieterstopp) 2.3.14 1039 2007 Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (Schulanlage Wildbach, Umbau und Erneuerung) 2.3.7 1040 2007 Kantonsschule Limmattal, Urdorf (Sanierung Flachdächer) 2.3.3 1292 2007 Gemeinde Wädenswil, Einsiedlerstrasse, Reidholzweg bis Seestrasse 2.4.32 1326 2007 Thalwil, Altlastensanierung im Zürichsee (Untersuchungen, Planung, Submission und Ausführung von 2004 bis 2009) 2.4.37 22 2008 Beitrag an die Restaurierung von mehreren Gebäuden in Wädenswil 2.4.46 80 2008 Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon (Sanierung Tunhallen A, B, C) 2.3.4 596 2008 Technische Erneuerung von VIACAR 2.1.4 1113 2008 Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, Stadthausstrasse 14 und Theaterstrasse 15B, 8400 Winterthur (Ausnahme vom Neumieterstopp) 2.3.15 1216 2008 Gemeinde Horgen, 3 Seestrasse, 133-501 Stützmauer Überführung SBB, Erhöhung des ursprünglichen Kredits der BD Nr. 1665/2007 2.4.33 1597 2008 Zürcher Hochschule der Künste, Förrlibuckstrasse 62, 8005 Zürich (Ausnahme vom Neumieterstopp) 2.3.16 1664 2008 Neubewaffnung der Kantonspolizei 2.1.2 1097 2009 Gemeinde Wald, 15 Rütistrasse, Grenze Dürnten bis Schützenstrasse, Radweg 2.4.34
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei und die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi