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Décision

RRB Nr. 861/2013

Gemeindewesen, Käranlageverband Flaachtal, neue Statuten, Genehmigung

17 juillet 2013Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Käranlageverband Flaachtal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juli 2013

861. Gemeindewesen (Kläranlageverband Flaachtal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 KV und § 7 des Gemeindegesetzes vom 6. Juni 1926 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Berg a. I., Buch a. I., Dorf, Flaach und Volken bilden seit 1969 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage (RRB Nr. 3334/1969). Aufgrund der ver- fassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organi- sieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandssta- tuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 27. November und dem 11. Dezember 2009 haben die fünf Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbands- gebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Kläranlageverbands Flaachtal werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Kläranlageverband Flaachtal, c/o Gemeindeverwaltung Buch a. I., Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Berg a. I., Winkel 13, 8415 Berg am Irchel, – Buch a. I., Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel, – Dorf, Dorfstrasse 2, 8458 Dorf, – Flaach, Wesenplatz 1, 8416 Flaach, – Volken, Flaachtalstrasse 17, 8459 Volken, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi