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Décision

RRB Nr. 871/2019

Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX, Beitragsberechtigung, Erneuerung

25 septembre 2019Allemand6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2019

871. Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 49 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (GesG, LS 810.1) sorgt der Kanton dafür, dass die Schülerinnen und Schüler der Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen dazu angeleitet werden, ihre Gesundheit zu fördern und Erkrankungen zu verhüten. Er sorgt für die entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und stellt dafür Lehrmittel bereit (Abs. 2). Der Kanton unterstützt Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention; er kann Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren (§ 46 Abs. 1 und 2 GesG). Über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren beschliesst der Regierungsrat (§ 4 Staats- beitragsgesetz, LS 132.2). Die Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX (vormals Schweize- rische Stiftung für Gesundheitserziehung) wurde 1972 gegründet. Sie be- zweckt, dass Einzelpersonen, Gruppen, Organisatoren und Behörden auf kommunaler und regionaler Ebene die Gesundheitsförderung als wich- tige Aufgabe wahrnehmen und entsprechende Massnahmen treffen. Zu ihren Aufgaben gehört es, fachliche Inhalte und wissenschaftliche Er- kenntnisse der Sozial- und Präventivmedizin in didaktisch geeigneter Form in Broschüren, Informations- und Schulmaterialien zu vermitteln. RADIX ist eine anerkannte Organisation zur Gesundheitsförderung und Prävention des Kantons Zürich, die eng mit dem Institut für Epidemio- logie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) zusam- menarbeitet, namentlich mit der kantonalen Beauftragten für Gesund- heitsförderung. RADIX ist schwergewichtig in den Bereichen Gemeinden, Sucht und Schulen tätig. Sie betreibt im Auftrag des EBPI die kantonale Dokumen- tationsstelle «InfoDocSuchtprävention» sowie das Zentrum für Spiel- sucht und andere Verhaltenssüchte. RADIX organisiert jährlich den Zür- cher Präventionstag. Sie unterstützt ferner von ihrem Standort in Zürich aus verschiedene nationale Programme.

RADIX wird vorwiegend über Leistungsaufträge und Spenden finan- ziert. Auf kantonaler Ebene bestehen folgende Leistungsvereinbarungen: – Leistungsvertrag (2018–2019) zwischen Bildungsdirektion und RADIX betreffend «Koordinationsstelle Programm Herzsprung Kanton Zü- rich» vom 31. Januar 2018 (jährlich für RADIX Fr. 30 000, für Pro- grammdurchführungen Fr. 49 000), – Leistungsvertrag 2019 zwischen EBPI und RADIX betreffend «Ange- bot InfoDoc» vom 25. Oktober 2018 (Fr. 120 000), – Leistungsvertrag (2019–2021) zwischen EBPI und RADIX betreffend «Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lot- teriespielsucht und Wetten im Kanton Zürich» vom 15. Februar 2019 (jährlich Fr. 687 000). Gemäss RRB Nr. 413/2016 ist die der Stiftung RADIX gewährte Sub- vention zur Förderung von Projekten im Schulfeld einzusetzen. Über die Leistungsaufträge werden in der Regel die Umsetzung von Projekten, nicht aber deren Entwicklung finanziert. RADIX förderte ab 2016 mit der Subvention im Kanton Zürich die Entwicklung folgender Schulpro- jekte: Betriebliche Gesundheitsförderung in Schulen RADIX hat Instrumente für die Umsetzung von betrieblicher Gesund- heitsförderung an Schulen aller Stufen entwickelt und auf die besonde- ren Bedürfnisse von Schulen im Kanton Zürich angepasst. Das Pilotpro- jekt wurde in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zü- rich evaluiert. Herzsprung – Liebe, Freundschaft, Sexualität ohne Gewalt Herzsprung ist ein Programm für Mittel- und Berufsfachschulen zur Prävention von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in jugend- lichen Paarbeziehungen. RADIX hat eine nationale Koordination von Herzsprung aufgebaut und Materialien für die Umsetzung in Schulen erstellt. Damit wurden die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zü- rich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich ent- lastet. Generationengarten Das Projekt fördert in Primarschule und Gemeinden das intergene- rative Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern mit Seniorinnen und Senioren. RADIX hat das Konzept weiterentwickelt und berät Pri- marschulen und Gemeinden sowie Standortleitende im Kanton Zürich bei der Umsetzung.

Purzelbaum Primarschulen Das in Kindergärten bewährte Konzept für Bewegungsförderung wurde von RADIX für die Primarschule angepasst. Zudem hat RADIX die Umsetzung in der Stadt Zürich gestützt auf die Ergebnisse der Eva- luation des Pilotprojekts unterstützt. feel-ok.ch feel-ok.ch ist ein von RADIX betriebenes Internetportal für Jugend- liche, Lehrpersonen und Eltern. Für die Aktualität der umfangreichen Inhalte sind 40 anerkannte Fachorganisationen verantwortlich. Es wur- den unter anderem folgende Entwicklungen ermöglicht: Inhalte zu neuen Themen für Schülerinnen und Schüler (z. B. Online-Sucht, Medienkompe- tenz, Kaufen und Internet, Vorurteile, Kinderrechte, psychische Störun- gen, Pubertät und Sex, Freizeit), Inhalte zu neuen Themen für Lehrper- sonen (Smart Drugs und Lehrplan 21), INFO Quest mit Adressen von Be- ratungsstellen, Websites, Projekten, Infomaterialien, didaktischen Unter- lagen für Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen im Kanton Zürich. MindMatters Psychische Gesundheit Das Programm MindMatters ist ein erprobtes und wissenschaftlich fundiertes Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kin- dergarten und an Schulen der Primar- und Sekundarstufe I sowie für den Übergang in Ausbildung und Beruf. RADIX hat das Konzept für den Kanton Zürich angepasst und verschiedene Workshops für interessierte Lehrpersonen, Schulbehörden und Fachpersonen im Schulfeld durch- geführt. Sexualpädagogik an Schulen Die sexualpädagogische Fachstelle «liebeseXundsoweiter» leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der sexuellen Gesundheit in Stadt und Region Winterthur. Ihre sexualpädagogischen Angebote in Schulklassen ergänzen den Sexualkundeunterricht an Volksschulen, Mittel- und Be- rufsfachschulen. RADIX hat die Fachstelle bei der Weiterentwicklung und bei der Suche nach einer neuen, im ganzen Kanton Zürich tätigen Trägerschaft beraten. Früherkennung und Frühintervention RADIX hat im Rahmen der Fachtagung des Volksschulamtes «Ju- gendliche stärken – Gewalt verhindern» vom 3. November 2018 bei der Vorbereitung und Durchführung mitgewirkt. Die Tagung richtete sich an Personen aus dem Schulfeld, Elternmitwirkungsorganisationen und Jugendarbeit sowie an weitere Interessierte.

Schuldenprävention Stadt Zürich für die Mittelstufe Die Schuldenpräventionsstelle und die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich wurden von RADIX zum Thema Prävention von Kaufsucht fach- lich unterstützt. Dabei wurden Grundlagen zur Kaufsucht vermittelt, die Entwicklung eines Kaufsucht-Tests fachlich begleitet und die Entwick- lung der Schulveranstaltung «Zahltag» unterstützt. Dieses Angebot rich- tet sich an Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe. Mit Beschluss Nr. 2817/1989 sprach der Regierungsrat der RADIX erstmals eine jährliche Unterstützung zu. Mit RRB Nr. 413/2016 wurde die Beitragsberechtigung letztmals erneuert und bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Mit Gesuch vom 10. Dezember 2018 bzw. 28. Februar 2019 ersucht RADIX um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Die jährliche Subvention beläuft sich auf Fr. 135 000. An diesem Be- trag ist festzuhalten. Die Subvention ist zur direkten Förderung von Pro- jekten im Schulfeld einzusetzen, was im Rahmen der Erneuerung der Beitragsberechtigung ab 2024 auszuweisen ist. Die jährlich wiederkeh- rende Subvention von Fr. 135 000 ist im KEF 2020–2023 eingestellt und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung. Über die Ausgabe entscheidet die Bildungsdirektion (§ 39 lit. b Finanzcont- rollingverordnung, LS 611.2).

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung RADIX wird mit Wirkung ab 1. Januar 2020 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2023. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis spätestens 31. Dezem- ber 2022 einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Stiftung RADIX, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zü- rich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli