RRB Nr. 872/2013
Weltausstellung Mailand 2015, Teilnahme des Kantons, Auftrag
17 juillet 2013Allemand8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juli 2013
872. Weltausstellung Mailand 2015; Teilnahme des Kantons
Erwägungen
I. Ausgangslage Vom 1. Mai 2015 bis 31. Oktober 2015 findet die Weltausstellung Expo in Mailand statt mit dem Thema «Den Planeten ernähren. Energie für das Leben». Die Weltausstellung wird sich mit der globalen Herausfor- derung auseinandersetzen, wie eine ausreichende, sichere und gesunde Ernährung für die Weltbevölkerung gewährleistet werden kann. Die Veranstaltung soll für eine internationale Debatte über die Ernährung sowie die Suche nach innovativen und nachhaltigen Lösungsansätzen ge- nutzt werden (Botschaft vom 16. Mai 2012 über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand, BBl 2012 0672, S. 5465 ff., nach- folgend Botschaft). Es werden rund 20 Mio. Besucherinnen und Be- sucher erwartet, 75% aus Italien, 25% aus dem Ausland, wobei rund 40% der ausländischen Besucherinnen und Besucher Schweizerinnen und Schweizer ausmachen werden (etwa 2 Mio.). Die Schweiz nimmt zusammen mit rund 120 Ländern, 10 internationalen und 21 italienischen Organisationen sowie 30 Sponsoren an der Weltausstellung teil. Der Auftritt der Schweiz steht unter der Leitung von «Präsenz Schweiz» des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Aufgrund der geografischen, kulturellen und wirtschaftlichen Nähe der Schweiz zu Italien ist die Weltausstellung Mailand 2015 für die Schweiz von zentraler Bedeutung. So sind Italien und die Schweiz z. B. wichtige Handelspartner (bilaterales Handelsvolumen 2011 von rund 35 Mrd. Fran- ken). Die Teilnahme an der Weltausstellung bietet der Schweiz die Mög- lichkeit, die bilateralen Beziehungen, u. a. zum Nachbarland Italien, zu stärken. Weiter kann sie als innovatives Land im Bereich Ernährung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorstellen und so einen wich- tigen Beitrag zur internationalen Debatte leisten.
II. Der Schweizer Pavillon Die Schweiz wird sich mit einem eigenen Pavillon an der Weltaus- stellung beteiligen (Schweizer Pavillon). Neben der Ausstellung zum Expo-Thema sind auf der insgesamt 4433 m2 grossen Fläche Ausstellungs- module für Partner, ein Restaurant, ein Sponsorenbereich und eine Ver- kaufsfläche geplant. Weiter soll mit einem Schweizer Rahmenprogramm (Begleitprogramm «Verso l’Expo Milano 2015») vor, während und nach der Weltausstellung (2013 bis 2016) die nachhaltige Anwesenheit der
Schweiz in Italien gewährleistet werden (vgl. zum Ganzen Botschaft S. 5466 und 5477). Ziel ist es, eine innovative, nachhaltige und solidari- sche Schweiz zu vermitteln. Am Schweizer Auftritt beteiligt sind neben den Unternehmenspartnern (sogenannte Platinum- und Goldpartner und «Offizielle Unterstützer») zwei Kantonsblöcke («Kantone und Städte» genannt). So haben sich die Gotthardkantone Graubünden, Tessin, Uri und Wallis für einen gemeinsamen Auftritt zusammengeschlossen. Sie behandeln das Ausstellungsthema aus Sicht der Bergkantone.
III. Teilnahme des Kantons Der Kanton Zürich soll ebenfalls an der Weltausstellung teilnehmen. Sein Auftritt wird zusammen mit den Städten Basel und Genf unter dem Motto «Innovation und Kreativität im Zusammenhang mit Nahrungs- mittelproduktion und Ernährung in urbanen Räumen» stattfinden. Ziel des gemeinsamen Auftritts ist es, als Gegenpunkt zum Auftritt der Berg- kantone das Ausstellungsthema aus Sicht der urbanen und innovativen Schweiz zu behandeln und sich als erfolgreiche Akteure in globalen Er- nährungs- und Energiefragen vorzustellen. Als Themen des Zürcher Auf- tritts stehen Lebens- und Ernährungswissenschaften, Tourismusdestina- tion und Eröffnung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) sowie Kreativwirtschaft und Bildungs- und Forschungsplatz im Vorder- grund. Das Konzept sieht vor, dass jeder Teilnehmer sich alleine und un- unterbrochen während rund 40 Tagen im Ausstellungsraum vorstellen kann, bevor die Plattform an den nächsten Teilnehmer übergeben wird. Dazwischen gibt es gemeinsame Auftritte während der Umbautage. Der Auftritt des Kantons Zürich wird voraussichtlich in der Zeitspanne vom 17. Juni 2015 bis 2. August 2015 stattfinden, also an 46 Tagen. Für den Kanton ist der Auftritt an der Weltausstellung von grossem Interesse. Einerseits können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen in der Ernährungsbranche vorgestellt werden, ander- seits bietet die Weltausstellung eine Plattform, die Standortattraktivität des Raums Zürich einem breiten Publikum vorzustellen und ihre Ver- marktung bestmöglich zu gestalten. Weiter ist im Zusammenhang mit der Weltausstellung gerade im Infrastrukturbereich von einem beträchtlichen Auftragsvolumen auszugehen. Auch wenn der Schwerpunkt des Themen- bereichs der Weltausstellung nicht im touristischen Bereich liegt, besteht zudem die Möglichkeit, Zürich als Feriendestination, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, bestmöglich zu vermarkten. Mit der Eröffnung der NEAT voraussichtlich Ende 2016 werden zudem die Wirtschaftsräume Zürich und nördliche Lombardei besser miteinander verbunden sein. Als Folge der NEAT-Eröffnung darf somit u. a. eine Zu- nahme der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen beiden Regio- nen erwartet werden.
Da es sich bei der Teilnahme des Kantons an der Weltausstellung um einen publikumswirksamen Auftritt handelt, wird er im Rahmen des kantonalen Integrierten Standort- und Destinationsmarketings (ISDM) stattfinden. Im Rahmen des ISDM arbeitet der Kanton eng mit der Stadt Zürich und Zürich Tourismus zusammen. Ziel des ISDM ist die möglichst gute Vorstellung und Vermarktung des Standorts Zürich (vgl. RRB Nr. 836/2011). Der gemeinsame Auftritt des Kantons mit Genf und Basel erfordert zudem vereinzelt eine übergeordnete Kommunikation parallel zur Zürcher Kommunikation. Der Kanton, die Stadt Zürich und Zürich Tourismus schliessen sich für den Zürcher Auftritt an der Welt- ausstellung zu einer Partnerschaft zusammen. Ein Vertragsentwurf zum gemeinsamen Zürcher Auftritt an der Weltausstellung liegt vor. Er um- fasst insbesondere einen Kostenteiler sowie Bestimmungen zur part- nerschaftlichen Zusammenarbeit, Kommunikation und Information. Die Vereinbarung wird erst nach der Beschlussfassung der beteiligten Part- ner unterschrieben und in Kraft treten.
IV. Finanzielles und Organisatorisches Der Bundesrat hat am 16. Mai 2012 die Kreditbotschaft über die Teil- nahme der Schweiz an der Weltausstellung mit einem Gesamtbudget von 23,1 Mio. Franken genehmigt. Das Geschäft wurde in der Herbst- und Wintersession 2012 in den eidgenössischen Räten behandelt und gut- geheissen (vgl. Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand vom 26. November 2012, BBl 2012 0673, S. 229 ff.). Von diesen 23,1 Mio. Franken gehen 15 Mio. Franken zulasten des Bundes, die restlichen 8 Mio. Franken werden von der Privatwirt- schaft, von den Kantonen und den Städten finanziert. Das Budget des Zürcher Auftritts von 1,5 Mio. Franken wird von den drei Partnern Kanton, Stadt Zürich und Zürich Tourismus gemeinsam getragen werden. Der Kostenteiler im Vertragsentwurf sieht eine finan- zielle Beteiligung des Kantons mit Fr. 650 000, der Stadt Zürich mit Fr. 600 000 und von Zürich Tourismus mit Fr. 190 000 vor. Weiter ist im Kostenteiler ein Betrag von Fr. 80 000 für Beiträge Dritter (im Rahmen des Sponsorings) enthalten. Die drei Partner haben zudem eine Defizit- garantie von je Fr. 50 000 vereinbart. Dazu kommt Personalaufwand, der im Ausmass von 40% von der Stadt Zürich, 20% vom Kanton und 40% von Zürich Tourismus getragen wird. Dieser Personalaufwand wird im Sinne von Naturalleistungen durch die Projektpartner direkt erbracht («in-kind») und belasten das Projektbudget nicht. Der Kanton hat für die Weltausstellung bereits eine jährliche Summe von Fr. 200 000 für die Jahre 2013, 2014 und 2015 im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 eingestellt, insgesamt steht für die drei Jahre ein Betrag von Fr. 600 000 zur Verfügung. Die finanzielle Beteiligung des Kantons am Zürcher Auftritt liegt jedoch gemäss Kostenteiler bei
rund Fr. 700 000, einschliesslich Defizitgarantie. Da aufgrund der noch unsicheren Beteiligung von Zürich Tourismus u. U. von noch höheren Kosten (höchstens Fr. 800 000) für den Kanton ausgegangen werden muss, soll neu ein Betrag von Fr. 800 000 (ohne MWSt) eingestellt wer- den. Die Erhöhung um Fr. 200 000 wird für die Jahre 2014 und 2015 mit dem KEF 2014–2017 vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um eine einmalige neue Ausgabe im Kompetenzbereich der Volkswirtschafts- direktion gemäss § 36 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) und gemäss § 39 lit. a der Finanz- controllingverordnung (LS 611.2). Parallel dazu wird die Volkswirtschafts- direktion prüfen, ob ein Teil dieser Mittel aus dem Lotteriefonds beantragt werden kann. Die Übernahme der Hälfte der Gesamtkosten des Zürcher Auftritts durch den Kanton rechtfertigt sich durch die grosse Bedeutung des ein- heitlichen Auftritts für den Standort Zürich. Der Zürcher Auftritt an der Weltausstellung wird voraussichtlich von einem Steuerungsausschuss von Präsenz Schweiz, einem Ausschuss auf Regierungsebene (Koordi- nationsausschuss) sowie einem operativen Ausschuss gesteuert werden. Zum gegebenen Zeitpunkt wird über die Projektorganisation weiter informiert werden.
V. Weiterverfolgung der Teilnahme an der Weltausstellung Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftragen, die Teilnahme des Kantons an der Weltausstellung Mailand 2015 im Sinne der vorstehen- den Ausführungen weiter zu verfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Teilnahme des Kantons an der Weltausstellung Mailand 2015 im Sinne der Erwägungen weiterzuverfolgen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur gemeinsamen Kommunikation mit den Partnern nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi