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Anfrage Paul Mayer, Marthalen betreffend Sicherstellung der Stromversorgung in den Wintermonaten, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 242/2021

Sitzung vom 25. August 2021

876. Anfrage (Sicherstellung der Stromversorgung in den Wintermonaten) Kantonsrat Paul Mayer, Marthalen, hat am 14. Juni 2021 folgende An- frage eingereicht: Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) skizziert Ver- sorgungslücken im Winterhalbjahr, gemäss einem Bericht in der Zei- tung Finanz und Wirtschaft vom 5. Juni 2021. Vor dem Hintergrund, dass die E-Mobilität zunehmen wird und fossile Heizungsanlagen durch stromverbrauchende Wärmepumpen ersetzt wer- den, wird auch im Kanton Zürich der Stromverbrauch merklich zuneh- men. Heute deckt die Schweiz die Lücke im Winter mit Stromimporten aus Deutschland (Kohlestrom) und Frankreich (Atomstrom). Auch in diesen Ländern wird die Exportfähigkeit sinken. Als Metallbauunter- nehmer bin ich auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Jährliche über Tage dauernde Stromausfälle hätten zur Folge, dass ich den Betrieb schliessen müsste. Die ganze Zürcher Wirtschaft, alle ca. 104 000 KMU und die ca. 400 Grossbetriebe, sind auf eine funktionie- rende und lückenlose Stromversorgung während des ganzen Jahres an- gewiesen. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation der Stromversorgungs- sicherheit im Kanton Zürich während den Wintermonaten ein?

2. Welche Massnahmen unternimmt der Regierungsrat, damit die KMU- und Grossbetriebe genügend Energie über die Wintermonate haben?

3. Wie gross wird der Mehrverbrauch in 5 Jahren, in 10 Jahren, in 15 Jah- ren sein?

4. Wie sicher sind die Importe von Strom, unter Berücksichtigung, dass die Länder zuerst für sich schauen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Paul Mayer, Marthalen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 4: Die Elektrizitätsversorgung unterliegt im Wesentlichen den Bestim- mungen des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7). Gemäss Art. 22 Abs. 3 StromVG beobachtet und überwacht die Elektrizitätskommission (ElCom) die Entwicklung der Elektrizitäts- märkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zeichnet sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgungssicherheit ab, unterbreitet die ElCom dem Bundesrat Vorschläge für Massnahmen (Art. 22 Abs. 4 StromVG). Die ElCom sieht gemäss ihrem Bericht «Versorgungssicher- heit im Winter, Auslegeordnung zu den Importrisiken» von Juni 2021 ein Risiko bei der Stromversorgung insbesondere beim Import im Win- terhalbjahr. Die Nachbarstaaten planen den Ausstieg aus der Strom- erzeugung mit Kohlekraftwerken. Auch bei der Kernenergie (Ausstieg in Deutschland, Stilllegung einzelner Kraftwerke in Frankreich) zeich- net sich ein Rückgang der Kapazitäten ab. Ersetzt werden sollen diese Kraftwerke primär durch erneuerbare Erzeugung. Die Exportfähigkeit der Nachbarländer wird sich deshalb in Zukunft wahrscheinlich ver- ringern. Neben der Abnahme der Exportfähigkeit der Nachbarländer steigt gemäss Einschätzung der ElCom die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen im Ausland. Insgesamt empfiehlt die ElCom, dass in der Schweiz mindestens so viel Strom im Winterhalbjahr erzeugt wird, damit nicht mehr als zehn Terrawattstunden (rund ein Sechstel des heu- tigen Stromverbrauchs) importiert werden müssen. Der Regierungsrat teilt diese Beurteilung der ElCom. In seiner Stel- lungnahme zum Entwurf zur Revision des StromVG (RRB Nr. 31/2019) wies er darauf hin, dass ungewiss ist, inwieweit Stromimporte möglich sein werden, da auch in den Nachbarländern der Ausstieg aus der Stromerzeu- gung aus der Kernenergie und der Kohle teilweise bereits vorgesehen bzw. zu erwarten sei. Zudem sei im Rahmen der Dekarbonisierung eine Zu- nahme des Stromverbrauchs zu erwarten, getrieben insbesondere durch die vermehrte Marktdurchdringung der Elektromobilität und der Wärme- pumpen. In der Stellungnahme zum Entwurf zur Revision des Energie- gesetzes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) begrüsste der Regie- rungsrat mit Beschluss Nr. 632/2020 die Festlegung verbindlicher Aus- bauziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Er wies

erneut darauf hin, dass die erforderliche Dekarbonisierung des Energie- systems einen deutlich erhöhten Strombedarf bedinge. Die Ausbauziele für 2050 für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien seien entsprechend erheblich zu erhöhen. Zu Frage 2: Die Massnahmen zur Gewährleistung einer langfristig sicheren Strom- versorgung müssen in erster Linie auf Bundesebene ergriffen werden. Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kan- tone sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (Art. 6 Abs. 2 EnG). Die Stromversorgung ist durch das StromVG geregelt, die Überwachung der Stromversorgungssicherheit obliegt der ElCom. Der Kanton kann insbesondere mit einem beschleunigten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und mit Vorgaben zur effi- zienten Stromverwendung einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leis- ten. Der Kantonsrat beschloss am 19. April 2021 eine Änderung des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (Umsetzung der MuKEn 2014). Die Vorlage sieht eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten (§ 10c) sowie den Ersatz von bestehenden ortsfesten elektrischen Widerstands- heizungen zur Gebäudebeheizung und von bestehenden zentralen elek- trischen Wassererwärmern bis 2030 vor (§ 10b). Die kantonale Volksab- stimmung über die Vorlage findet am 28. November 2021 statt. Die Mo- tion KR-Nr. 227/2018 betreffend Klimaschutz: Förderung von grossen Solaranlagen verlangt vom Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Massnahmen zu erlassen, damit mehr grosse Solaran- lagen im Kanton Zürich gebaut werden. Zurzeit wird geprüft, wie mit der Umsetzung dieser Motion die Anstrengungen des Bundes zur Erhö- hung der Stromversorgungssicherheit unterstützt werden können. Gemäss § 8b lit. b des Energiegesetzes (LS 730.1) kann der Regierungsrat zudem die Stromnetzbetreiber mittels Leistungsaufträgen verpflichten, die Ver- sorgungssicherheit über das durch das StromVG gebotene Mass zu ver- bessern, insbesondere zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen. Zu Frage 3: Im November 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Energie die Hauptergebnisse der Energieperspektiven 2050+. Damit 2050 die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstösst (Netto- Null-Ziel), müssen die fossilen Energien weitgehend durch Elektrizität sowie strombasierte Energieträger wie Wasserstoff ersetzt werden. Ins- gesamt wird dadurch der Stromverbrauch im Vergleich zu heute stei- gen. Das Basis-Szenario der Energieperspektiven 2050+ beschreibt je-

nen Ausbaupfad mit erneuerbaren Energien, bei dem im Jahr 2050 eine ausgeglichene Jahresbilanz der Stromimporte und -exporte erzielt wird. Bei diesem Szenario wird der Landesverbrauch beim Strom für 2025 auf 62,5 Terrawattstunden (TWh), für 2030 auf 64,1 TWh und für 2035 auf 67,4 TWh geschätzt. Dies entspricht einem Mehrverbrauch gegenüber 2019 (61,5 TWh) von 2% 2025, von 4% 2030 bzw. von 10% 2035.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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