RRB Nr. 883/2023
KEF 2024–2027 und Budget 2024, Festlegung Finanzen
5 juillet 2023Allemand5 min
Source zh.ch
KEF 2024–2027 und Budget 2024, Festlegung Finanzen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
883. KEF 2024–2027 und Budget 2024, Festlegung Finanzen
Erwägungen
1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2024–2027 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 Regierungsrat und Staatskanzlei –31,3 –30,1 –29,5 –29,5 Direktion der Justiz und des Innern –1129,0 –1162,3 –1157,9 –1159,8 Sicherheitsdirektion –1449,7 –1471,6 –1491,6 –1505,7 Finanzdirektion 8630,2 8651,6 8855,0 9033,6 Volkswirtschaftsdirektion –436,2 –438,4 –460,2 –469,3 Gesundheitsdirektion –2277,1 –2330,9 –2378,1 –2429,9 Bildungsdirektion –3143,2 –3087,3 –3148,7 –3181,3 Baudirektion –311,3 –323,5 –320,3 –328,5 Konsolidierungskreis 2 –228,1 –225,9 –225,9 –224,6 Konsolidierungskreis 3 –14,6 –23,6 –2,0 –0,7 Total –390,2 –441,9 –359,0 –295,7 + Überschuss; – Defizit
Die gemeldete Abweichung zum Stand vor Festlegung Finanzen liegt 2024–2027 insgesamt bei –1,5 Mio. Franken, davon –3,8 Mio. Franken im ersten Planjahr. Die Abweichung entspricht dem höheren Zinsaufwand und verändert entsprechend den Saldo in der Leistungsgruppe Nr. 4930, Zinsen und Beteiligungen.
2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 2: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrech- nung 2020–2027 in Mio. Franken Mittelfristiger Ausgleich 2020–2027 vor Festlegung Finanzen –35 Veränderungen 2024–2027 –1 Mittelfristiger Ausgleich 2020–2027 gemäss Festlegung Finanzen –36 Einschliesslich der Veränderungen gemäss Ziff. 1 von –1 Mio. Franken beträgt der mittelfristige Ausgleich –36 Mio. Franken. Der Betrag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.
3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 3: Investitionsausgaben 2024–2027 in Mio. Franken 2024 2025 2026 2027 2024–2027 Regierungsrat und Staatskanzlei 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Direktion der Justiz und des Innern –7,7 –8,7 –7,6 –7,2 –31,1 Sicherheitsdirektion –51,6 –42,1 –34,4 –29,2 –157,3 Finanzdirektion 80,5 81,3 80,4 72,7 314,9 Volkswirtschaftsdirektion –122,3 –165,3 –222,2 –209,6 –719,3 Gesundheitsdirektion –3,3 –3,0 –2,3 –2,2 –10,7 Bildungsdirektion –190,5 –208,5 –229,1 –320,7 –948,8 Baudirektion –549,0 –550,9 –539,9 –552,9 –2192,7 Konsolidierungskreis 2 –59,4 –33,2 –14,5 –8,5 –115,5 Konsolidierungskreis 3 –362,8 –371,0 –342,9 –350,2 –1426,9 Total –1266,0 –1301,4 –1312,4 –1407,8 –5287,5 + Minderausgaben; – Ausgaben
Die gemeldete Abweichung zum Stand vor Festlegung Finanzen liegt bei +4,6 Mio. Franken überwiegend aufgrund von Verbesserungen in den Planjahren 2026 und 2027 in der Leistungsgruppe Nr. 9520, Kantonsspi- tal Winterthur. Die Investitionsausgaben liegen für die Jahre 2024–2027 bei –5288 Mio. Franken (nicht um interne Verrechnungen bereinigt).
4. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG, LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von lang- fristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirek- tion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimm- ten Gesamtbetrag aufzunehmen. Der notwendige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Festlegung der Finanzen, abzüglich des Finanzierungsbedarfs der Spitäler, die gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen auf dem Kapi- talmarkt selbstständig auftreten. Tabelle 4: Finanzierungsbedarf 2024 (ohne Spitäler) in Mio. Franken 2024 Saldo Finanzierungsrechnung –505 Refinanzierung Staatsanleihen –210 Reserve –285 Ermächtigung total –1000 – Finanzierungsbedarf
Insbesondere für planerische Unsicherheiten (z. B. aufgrund der Nach- träge zum Budgetentwurf, Nachtragskredite und Veränderungen im Fi- nanzvermögen) wird eine Reserve eingeplant. Die Finanzdirektion ist daher zu ermächtigen, 2024 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamt- betrag von 1000 Mio. Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksich- tigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffe- lung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig.
5. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 635/2022 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2024–2027 und des Budgets 2024 fest. Er ist ge- mäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mittwoch des Monats September ausgerichtet. 5. Juli 2023 Eingabe der finanziellen Daten abgeschlossen 7. Juli 2023 Bereinigter KEF 2024–2027 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 30. August 2023 RRB Festsetzung KEF 2024–2027 und Budget- entwurf 2024 30. August 2023 RRB Steuerfuss 2024–2025 31. August 2023 Information der Finanzkommission über den KEF 2024–2027 und den Budgetentwurf 2024 1. September 2023 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2024–2027 und Budgetentwurf 2024 im Internet 8. September 2023 Nachträge zum Budgetentwurf 2024 eingereicht 27. September 2023 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2024 5. Oktober 2023 Information der Finanzkommission über die Nachträge zum Budgetentwurf 2024 6. Dezember 2023 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF–Erklärungen) 31. Dezember 2023 RRB Haushaltsvollzug 2024 (bei Bedarf)
6. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Pla- nungsverfahren und ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2024–2027 nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 und im Budget 2024 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.
II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2020–2027 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.
III. Die Investitionsausgaben im KEF 2024–2027 und im Budget 2024 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.
IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2024 langfristige Finanzver- bindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,0 Mrd. Franken auf- zunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2024–2027 nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli