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Strassen, Rorbas, 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse, Massnahmenkonzept, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

884. Strassen (Rorbas, 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse, Massnahmen- konzept, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Weiacherstrasse und die Irchelstrasse auf dem Gebiet der Ge- meinde Rorbas zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 7 bzw. regionale Verbindungs- strasse Nr. 550 geführt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmen- den, insbesondere für den Fussverkehr, sowie zur Verbesserung der Ver- kehrsabläufe werden fünf Teilprojekte umgesetzt. Die Bushaltestellen sollen hindernisfrei ausgebaut werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Rorbas sieht das Tiefbauamt fol- gende Massnahmen vor: – Anpassung der Knotengeometrie sowie Erstellung eines Fussgänger- übergangs mit Mittelschutzinsel beim Knoten Postgasse/Irchelstrasse; – Verschiebung des Fussgängerübergangs bei der Einmündung Gern- strasse sowie Ausgestaltung mit Mittelschutzinsel; – Zusammenlegung (zwei statt vier Haltekanten), Verschiebung und hin- dernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Aubrücke; – Erstellung eines Fussgängerübergangs mit Mittelschutzinsel bei der Einmündung Austrasse; – Erstellung sowie hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Bütberg für die geplante neue Buslinie; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Stras- senentwässerung; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie und Erneuerung des Fahrbahnbelags; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Gemeinderat Rorbas hat das Projekt im Sinne von § 12 des Stras- sengesetzes (StrG, LS 722.1) gemäss Beschluss Nr. 2019-039 vom 19. Fe- bruar 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Projekt wurde ge- mäss § 13 StrG vom 25. Januar bis 22. Februar 2019 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stel- lungnahmen sind im Projekt soweit möglich berücksichtigt worden.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 17. Januar bis 17. Februar 2020. Innerhalb der Auf‌lagefrist wurden sechs Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren ent- hielten. Mit den Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhand- lungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die jeweilige Zu- stimmung liegt mit der Unterzeichnung der Abtretungsverträge für den Landerwerb sowie der Anpassungsprotokolle vor, womit auch die Ein- sprachen zurückgezogen wurden. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. August 2019 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 177 000 Bauarbeiten 1 577 000 Nebenarbeiten 60 000 Technische Arbeiten 236 000 Total 2 050 000 Die Gemeinde Rorbas hat mit Beschluss Nr. 2019-039 vom 19. Februar 2019 eine Kostenbeteiligung von Fr. 150 000 an die Kosten des Projekts zugesichert. Dieser Betrag wird der Gemeinde Rorbas nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81267 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 716 000 716 000 Staatsstrassen 80 000 80 000 Fussgängeranlagen 500 000 150 000 650 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 97 000 97 000 Erneuerung Staatsstrassen 507 000 507 000 Total 1 900 000 150 000 2 050 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Bruttoausgabe von Fr. 2 050 000 zu bewilligen, wovon Fr. 507 000 als gebundene Ausgabe ge- mäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (CRG, LS 611) sowie Fr. 1 543 000 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG in die Investitionsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 050 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 35% 716 000 716 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 4% 80 000 80 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 31% 650 000 650 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 5% 97 000 97 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50111 00000 25% 507 000 507 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 507 000 1 543 000 2 050 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2103/2017 bewilligte Ausgabe von Fr. 120 000 enthal- ten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussicht- lichen Einnahmen von Fr. 150 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 58 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 38% 716 000 2 500 2,5% 18 000 Staatsstrassen 4% 80 000 500 2,5% 2 000 Fussgängeranlagen 26% 500 000 2 000 2,5% 12 500 Staatsstrassen 5% 97 000 500 5,0% 5 000 Beleuchtungsanlagen Erneuerung Staatsstrassen 27% 507 000 2 000 2,5% 13 000 Zwischentotal 7 500 50 500 Total 100% 1 900 000 58 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81267, Ge- meinde Rorbas, 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für das Massnahmenkonzept an der 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse in der Gemeinde Rorbas wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 507 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 543 000, insgesamt Fr. 2 050 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, bewilligt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2103/2017 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter er- mächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nöti- genfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösser- beiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Er- werb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Ror- bas (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Pro- jekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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