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Décision

RRB Nr. 889/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal, Statuten, Genehmigung

16 juin 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2010

889. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bauma, Hittnau, Sternenberg, Turben- thal, Wildberg und Wila bilden seit 2007 einen Zweckverband für die Sicherstellung der Wasserbeschaffung mittels Grundwasserpumpwerk, Reservoiren, Pumpwerken und Leitungen (RRB Nr. 381/2007). Auf- grund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokra- tisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 4. und 14. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der Ver- bandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Pfäf- fikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechts- mittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Töss- tal werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Wasserkommission (Verbandsvorstand), c/o Walter Weber AG, Risistrasse 14, 8488 Turbenthal, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Hitt-

nau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, Sternenberg, Gemeindehaus Buech, 8499 Sternenberg, Turbenthal, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, und Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi