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Décision

RRB Nr. 889/2017

Bundesgesetz über die Nationalstrassenabgabe, Totalrevision, Schreiben an das EFD

27 septembre 2017Allemand4 min

Source zh.ch

Bundesgesetz über die Nationalstrassenabgabe, Totalrevision, Schreiben an das EFD

Fragen an die Anhörungsteilnehmenden

Die Anhörungsteilnehmer werden gebeten, Ihre Stellungnahmen anhand des vorliegenden Fragebogens, der ebenfalls im Word-Format bereitgestellt wurde, zu verfassen.

Stellungnahme eingereicht durch: Kanton: Verband, Organisation: Übrige: Name: Regierungsrat Kanton Zürich

Adresse: Postfach 8090 Zürich

1. Allgemeines

Erwägungen

1.1. Sind Sie einverstanden, dass die Klebevignette durch ein elektronisches Erhebungs- und Kontrollsystem (E-Vignette) ersetzt wird?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

1.2. Ist es aus Ihrer Sicht technologisch sinnvoll, dass auf eine Erkennung des Fahrzeugkon- trollschilds abgestellt wird?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Die Bezugnahme auf die Kontrollschilder ist im Vollzug einfacher. So gibt es bei den Kontrollschildern viel weni- ger Halterwechsel als bei den Fahrzeugen.

1.3. Sollte man zuwarten, bis andere Technologien zur Verfügung stehen? Wenn „JA“, welche technologischen Entwicklungen sehen Sie?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

2. Geltungsbereich und Abgabepflicht Sind Sie mit den Ausnahmen von der Abgabepflicht einverstanden? (Art. 4 Abs. 1 Bst. a. - l.)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

3. Bemessungsgrundlage der Abgabe

3.1. Sind Sie einverstanden, dass nur eine Abgabeperiode (1 Jahr) und keine Kurzzeitabga- ben vorgesehen werden? (Art. 6) JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

3.2. Sind Sie einverstanden, dass die Jahresabgabe 40 Franken betragen soll? (Art. 7 Abs. 1) JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

3.3. Sind Sie einverstanden, dass der Bundesrat die Abgabe für Motorräder und Anhänger um höchstens die Hälfte ermässigen kann? (Art. 7 Abs. 2) JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Die Nationalstrassenabgabe ist eine Pauschalabgabe, welche die Dauer der Benützung, die Fahrleistung oder das Fahrzeuggewicht nicht berücksichtigt. Auch ist eine Kurzzeitabgabe nicht vorgesehen. Die Ermässigung der Abgabe für Motorräder und Anhänger ist daher nicht gerechtfertigt und wird abgelehnt.

4. Erhebung der Abgabe

4.1. Sind Sie damit einverstanden dass der Bundesrat die nachträgliche Entrichtung der Ab- gabe vorsehen kann? (Art. 9 Abs. 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Eine nachträgliche Entrichtung der Abgabe würde die schweizerischen Fahrzeuglenkenden benachteiligen, weil die Erhebung bei ausländischen Fahrzeuglenkenden vielfach ohne Konsequenzen scheitern würde. Die nach- trägliche Erhebung würde zudem im Gegensatz zum heutigen System einen erheblichen Inkassoaufwand be- wirken.

4.2. Übertragung der Abgabeerhebung (Art. 12 Abs. 1 bis 3)

Erläuterungen: Die Eidg. Zollverwaltung ist seit 1985 Betreiberin der Nationalstrassenabgabe (Herausgabe der Klebevignette und Verkauf der Vignette an der Grenze). Sie soll auch weiterhin die Gesamtverantwortung tragen. Aus be- triebswirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoll sein, die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise auszulagern, wie es heute z.T. schon möglich ist und gemacht wird (Vignettenverkauf, Kontrolle und Ahndung an den Auto- bahnzollstellen).

4.2.1 Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen kann?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

4.2.2 Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise den Kantonen übertragen kann?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Die E-Vignette ist eine Abgabe des Bundes. Somit wird es bei deren Einführung auch seine Aufgabe sein, die Abgabe zu erheben.

5. Kontrollen

5.1. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Durchführung der Kontrollen Drit- ten übertragen kann? (Art. 15 Abs. 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

5.2. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Durchführung der Kontrollen den Kantonen übertragen kann? (Art. 15 Abs. 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Einer Übertragung der Durchführung der Kontrollen auf die Kantone wird nur zugestimmt unter der Vorausset- zung, dass den Kantonen und insbesondere ihren Polizeikorps durch den Systemwechsel zur E-Vignette kein Mehraufwand erwächst.

5.3. Sind Sie mit dem Aufbau eines elektronischen videobasierten Kontrollsystems einver- standen?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

6. Datenschutz

Sind Sie mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden? (Art. 17 bis 24)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird auf die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 4. September 2017 verwiesen.

7. Strafbestimmungen

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Strafverfolgung Dritten übertragen kann? (Art. 28 Abs. 4)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen: Aus rechtsstaatlichen Überlegungen ist eine Übertragung der Strafverfolgung im Ordnungsbussenverfahren durch Vertrag an Dritte abzulehnen.

8. Diverses

Weitere Bemerkungen?

Bitte den ausgefüllten Fragebogen einreichen an:

zentrale-vignette@ezv.admin.ch (bitte sowohl im Word- wie auch im PDF-Format)

oder

Oberzolldirektion, Abteilung Verkehrsabgaben, Monbijoustrasse 91, 3003 Bern