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Décision

RRB Nr. 890/2025

Amt für Informatik, Stellenplan

3 septembre 2025Allemand7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2025

890. Amt für Informatik (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die PowerPlatform ist eine standardisierte und leistungsfähige Platt- form innerhalb einer Microsoft-Cloud-Umgebung, die sich sehr gut für Prozessautomatisierungen und die Erstellung von Fachapplikationen mittels minimalen Programmieraufwands (Low-Code) eignet. Mit RRB Nr. 914/2023 wurden bereits eine Stelle Informatikspezialist/in mbA für die IKT-Prozessautomatisierung und eine Stelle Informatikspezialist/in mbA für das Customer-Relationship-Management im Amt für Informa- tik geschaffen. Die Vorgaben gemäss IKT-Strategie lassen sich nur er- füllen, wenn genügend personelle Mittel im Amt für Informatik vorhan- den sind, um einen stabilen Applikations- und Plattformbetrieb sicher- zustellen sowie die damit verbundenen Prozesse zu begleiten und die Standardisierung sicherzustellen. Seit der Freigabe der PowerPlatform für Pilotprojekte durch das Gre- mium Operative Informatiksteuerung (OIS) im Juni 2024 wurden dem Amt für Informatik PowerPlatform-Projekte einschliesslich Projekte mit dem Microsoft-Modul Customer Relationship (CRM), das ebenfalls Teil der PowerPlatform ist, mit Kosten von rund 5,5 Mio. Franken zur Umsetzung eingereicht. Zusätzlich ergeben sich Kosten für Betrieb, Support und Weiterentwicklungen. Die Projekt- und Betriebskosten der Applikationen werden durch die Leistungsbezüger (Direktionen, Staats- kanzlei, Ämter) finanziert. Die Erfahrungen aus den ersten laufenden Projekten haben gezeigt, dass für die Projekte und den Betrieb der ein- gereichten Applikationen die bestehenden personellen Mittel nicht aus- reichen und daher weitere personelle Mittel benötigt werden. Die heutigen, mehrheitlich heterogenen Fachapplikationsumgebun- gen, die zum Teil über die nächsten Jahre abgelöst werden müssen (z. B. Lotus-Notes-Applikationen) sowie der weiter zunehmende Bedarf an Digitalisierungs- und Automatisierungslösungen bedingen eine ver- stärkte Standardisierung bei der Applikationsentwicklung und der Pro- zessautomatisierung. Der errechnete Bedarf an zusätzlichen personellen Mitteln beruht auf der bestehenden Projektliste, den bereits in Arbeit befindlichen Projek- ten sowie der Migration der bestehenden PowerPlatform-Applikationen in die Microsoft-Cloud-Umgebung «GOV» (Government) und der Über- nahme der PowerPlatform-Verantwortung der Microsoft-Cloud-Um- gebung «EDU» durch die Direktionen und die Staatskanzlei.

Ein weiterer zusätzlicher Bedarf an personellen Mitteln wird durch die Einführung von messbaren Leistungskennzahlen im Verlaufe der Umsetzung besser abgeschätzt werden können. Für die Erstellung und den Unterhalt von grossen Applikationen wird auch zukünftig zum Teil auf externe Lieferantinnen und Lieferanten gemäss der WTO/GATT- Ausschreibung (RRB Nr. 13/2024) zurückgegriffen werden müssen. Um die Digitalisierung in der Zentralverwaltung weiter voranzubrin- gen, soll das Amt für Informatik ein Angebot erarbeiten, um die von den Direktionen, der Staatskanzlei und den Ämtern definierten Fachexper- tinnen und -experten zu Prozessautomatisierenden auszubilden und zu begleiten. Diese werden Automatisierungen und kleinere Applikationen für ihre Fachbereiche auf der PowerPlatform selbstständig erstellen und betreiben können. Dieser Personenkreis wird in verschiedenen Themen wie Architektur- und Entwicklungsberatung, Standardisierungsvorga- ben, Schulung, Guidelines usw. vom Amt für Informatik unterstützt. Um den direktionsübergreifenden Wissensaustausch zu fördern, werden Fachgruppen aufgebaut. Mit dem Ausbau der digitalen Angebote werden die Anforderungen an die Fachapplikationen und die Prozessabläufe in den Direktionen und der Staatskanzlei steigen. Zentrale und standardisierte Funktionalitäten helfen, die Komplexität der zukünftigen Applikationen zu vermindern, da nicht in allen Applikationen sämtliche Funktionalitäten implemen- tiert werden müssen, sondern auf Standards zurückgegriffen werden kann. Mit der Evaluation von Standard-Zusatztools wird die Hetero- genität der Applikationen weiter verringert. Durch die zunehmende Zahl von Applikationen auf der PowerPlat- form werden auch die Anforderungen an die Administration, den Wis- sensaustausch, das Monitoring, die Berechtigungsverwaltung und das Lieferantenmanagement steigen. Standardisierte Plattformen wie die PowerPlatform, die im privaten wie auch im öffentlichen Umfeld eine weite Verbreitung finden, sind für den Open-Source-Ansatz (frei verfügbarer Programmcode) sehr geeig- net. Der Programmcode von erstellten Applikationen wird der Open- Source-Community zur freien Nutzung bereitgestellt. Zu den beiden bereits mit RRB Nr. 914/2023 geschaffenen Stellen «IKT-Prozessautomatisierung» und «Customer-Relationship-Manage- ment» sind zusätzlich die nachstehend aufgeführten Stellen notwendig. Die personelle Verstärkung kommt allen kantonalen Organisationsein- heiten zugute.

Zusätzlicher Stellenbedarf für die PowerPlatform Stellen Einführung und Betrieb von Low-Code-Fachapplikationen (einschliesslich CRM) 4,5 sowie Prozessautomatisierungen und PowerBI-Reports bei den Direktionen und der Staatskanzlei Entwicklung und Betrieb von Schnittstellen und Standardkomponenten 2,0 Administration und Unterhalt der bestehenden Applikationen auf der Power- 0,7 Platform in der Microsoft-Cloud-Umgebung «EDU» Management und Monitoring der Applikationen und der Applikations- 1,7 und Azure-Infrastrukturkomponenten sowie Berechtigungsverwaltung Aufbau und Unterhalt von Prozessen und Standards für PowerPlatform- 0,3 Projekte, Applikationssupport und Zusammenarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei Evaluation von PowerPlatform-Standard-Tools 0,2 Open-Source-Management (zur Verfügungstellung von Programmcode 0,2 für Kantone, Gemeinden und Öffentlichkeit) Lieferantenmanagement, Unterstützung von Prozessdigitalisierenden 0,4 und Mitarbeit in Fachgruppen Total 10,0

Beim Bedarf handelt es sich um vier Stellen in der Richtposition In- formatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, sowie um sechs Stellen in der Richtposition Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20. Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung bestehender Funktionen in den Abteilungen Business Solutions und Infrastructure Services, weshalb auf eine Überprüfung der Einreihung verzichtet werden kann. Mit den Stellen wird der zentrale Betrieb der PowerPlatform als stra- tegische Plattform durch das Amt für Informatik sichergestellt. Falls zu- künftig für den zentralen Betrieb weitere personellen Mittel notwendig sind, ist darüber separat zu beschliessen. Für den Aufbau eines Personenkreises von Prozessdigitalisierenden in den Direktionen und der Staatskanzlei sowie für die Ablösung von Altapplikationen durch neue modulare Lösungen auf der PowerPlatform sind voraussichtlich weitere personelle Mittel notwendig. Diese sind von den Direktionen und der Staatskanzlei projektbezogen zu beantragen. Bei einem Verzicht auf die Stellen kann die PowerPlatform, die eine Standardisierung und Vereinfachung im Bereich Prozessautomatisie- rung und Fachapplikationen ermöglicht, nicht zentral zur Verfügung gestellt werden. Der Tagesbetrieb (zum Teil Betrieb während 24 Stun- den am Tag und sieben Tage die Woche) der laufenden Projekte müsste zum grössten Teil von externen Lieferantinnen und Lieferanten sicher- gestellt werden, was mit hohen Kosten verbunden wäre (geschätzt min- destens 30% höher). Die Plattform könnte in einem solchen Fall nicht als strategisch erklärt und Fachapplikationen wie die Lotus-Notes-Ap- plikationen nicht mit einer Standardplattform abgelöst werden. Die

Übernahme der Verantwortung der Microsoft-Cloud-Umgebung «EDU» sowie der Aufbau einer Community von Prozessdigitalisierenden wäre mangels personeller Mittel und Know-hows ebenfalls nicht möglich. Würden die Direktionen und die Staatskanzlei dezentrale PowerPlat- form-Infrastrukturen aufbauen, käme dies einer Verwässerung der kan- tonalen IKT-Strategie gleich. Die beschleunigte Ablösung von alten Applikationen (z. B. Lotus- Notes-Applikationen), der Open-Source-Ansatz sowie die Etablierung der PowerPlatform als Standardplattform wird sich positiv auf die Pro- jekt-, Prozess- und Betriebskosten über die nächsten Jahre auswirken.

2. Finanzierung Die Schaffung von vier Stellen ab 1. Januar 2026, drei Stellen ab 1. Juli 2026 und drei Stellen ab 1. Januar 2027 verursacht Kosten gemäss nach- folgender Tabelle. Bei der Berechnung einer Stelle wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von Fr. 175 000 jährlich gerechnet. Die Kosten fallen in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, an. 2026 ab 2027 Kosten (in Mio. Franken) 1,3 1,8 Die finanziellen Mittel für diese Stellen sind im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten. Damit erhöht sich der Mittelbedarf der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für In- formatik, 2026 um 1,3 Mio. Franken und ab 2027 jährlich um 1,8 Mio. Fran- ken. Die Mittel für das Jahr 2026 sind als Nachtrag zum Budgetentwurf aufzunehmen. Die Kosten für die Folgejahre sind im KEF 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen. Die interne Verrechnung für die PowerPlatform wird 2025 gestützt auf die Erfahrungswerte der umgesetzten Projekte neu festgelegt und in die Richtlinien zum KEF 2027–2030 aufgenommen. Die bisherige Verrechnung wird für 2026 noch beibehalten.

3. Gremien Das OIS hat das Informationstraktandum an seiner Sitzung vom 16. Januar 2025 zur Kenntnis genommen und eine einstimmige Emp- fehlung ausgesprochen. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT hat den An- trag an seiner Sitzung vom 3. Juli 2025 zustimmend zur Kenntnis genom- men.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20

II. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Juli 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Informatikspezialist/in 20

III. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in 20

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli