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Décision

RRB Nr. 893/2021

Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Ersatzwahl

25 août 2021Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

893. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Ersatzwahl

Erwägungen

A. Ausgangslage Nach dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813. 16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) eine Anstalt des kantona- len öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Führungsverantwortung obliegt dem Spitalrat (§§ 9 f. KSWG). Der Spi- talrat wird vom Regierungsrat gewählt, dieser bezeichnet auch die Präsi- dentin oder den Präsidenten des Spitalrates (§ 8 Ziff. 7 KSWG). Die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 Ziff. 4 KSWG). Der Spitalrat be- steht aus sieben bis neun Mitgliedern (§ 9 Ziff. 1 KSWG). Mit Schreiben vom 15. Februar 2021 an die Gesundheitsdirektion er- klärte Barbara Brühwiler, Mitglied des KSW-Spitalrates seit 2011 und dessen Vizepräsidentin seit 2015, ihren Rücktritt aus dem Spitalrat per Jahresende 2021. Nach über 45-jähriger Tätigkeit im Spitalwesen wolle sie sich in einer neuen Lebensetappe neuen privaten Zielen und Engage- ments zuwenden. Barbara Brühwiler ist unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Spitalrat zu entlassen. Damit die Vakanz im Spitalrat nahtlos wie- der besetzt werden kann, hat die Gesundheitsdirektion umgehend den Rekrutierungsprozess in die Wege geleitet.

B. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Gemäss KSWG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verant- wortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Um- setzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie des KSW fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt An- trag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Da- neben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem und übt die direkte Aufsicht über die mit der Geschäfts- führung betrauten Personen aus. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der Spitalrat über die entsprechenden Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen.

Aus der Aufgabenstellung gemäss KSWG sowie den Vorgaben gemäss Eigentümerstrategie ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Prä- sidenten. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen, daneben müssen ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strategischer, operativer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein. Kompetenzen in gesundheitspolitischen Fragestellun- gen und im Bereich der Kommunikation runden das Anforderungsprofil ab. Da der Spitalrat gemäss KSWG aus höchstens neun stimmberechtig- ten Mitgliedern besteht, ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Per- sönlichkeiten anzustreben, die eine möglichst breite Erfahrung aus den Bereichen operative Unternehmensführung (in einem grösseren Unter- nehmen oder Spital), Betriebswirtschaft, Finanzen, Recht, Medizin, Pflege, Personalwesen, Kommunikation sowie Digitalisierung mitbringen. Da- mit sind die unter Ziff. 5.1 der aktuell gültigen Eigentümerstrategie auf- geführten Fachkompetenzen abgedeckt. Daneben wurden auch die Emp- fehlungen E4 bis E6 des von der Gesundheitsdirektion bei der Res Pu- blica Consulting AG in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Governance am Universitätsspital Zürich berücksichtigt.

C. Ersatzwahl des Spitalrates Um die vakante Position zu besetzen, hat sich die Gesundheitsdirek- tion für ein offenes, transparentes Rekrutierungsverfahren entschieden, das von einem externen Consulting-Unternehmen durchgeführt wurde. Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Da die zurücktretende Barbara Brühwiler im Spitalrat den Bereich Pflege abgedeckt hat, wurde für die vakante Position erneut eine Person mit Erfahrung im diesem Be- reich gesucht. Für die ausgeschriebene Position konnte eine hochkarätige Kandidatin aus dem gesuchten Bereich gefunden werden. Als neues Mitglied des Spitalrates des KSW wird Michèle Schmid, ge- boren 1983, vorgeschlagen. Sie ist diplomierte Expertin Notfallpflege NDS HF und seit 2010 in der Pflege des Kantonsspitals Baden in verschiede- nen Funktionen tätig. Von 2010 bis 2012 war Michèle Schmid stellvertre- tende Leiterin Pflege des Interdisziplinären Notfallzentrums, von 2012 bis 2018 war sie Leiterin Pflege des Interdisziplinären Notfallzentrums, von 2017 bis 2018 stellvertretende Direktorin des Departements Pflege und seit 2018 ist sie Direktorin des Departements Pflege und Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsspitals Baden. Daneben ist Michèle Schmid seit 2020 an der Höheren Fachschule für Gesundheit und So- ziales Dozentin zum Thema Lean Management, seit 2017 in der Spitex Surbtal-Studenland nebenberuf‌liches Vorstandsmitglied, seit 2014 Mit-

glied der Schulkommission der Aargauischen Fachschule für Anästhe- sie-, Intensiv- und Notfallpflege (afsain) sowie seit 2021 Präsidentin der Schulkommission afsain. Damit verfügt Michèle Schmid über ausgewie- sene Kompetenzen im Pflegebereich und bringt zusätzlich auch grosse Affinität zu Digitalisierungsthemen mit. Ihr Profil ist durch vielfältige beruf‌liche Weiterbildungen insbesondere auch im Management- und Füh- rungsbereich abgerundet. Die vorgeschlagene Kandidatin ergänzt das Gremium optimal und sorgt zusammen mit den sieben im Spitalrat verbleibenden Mitgliedern für eine weiterhin ausgewogene Zusammensetzung. Mit der Wahl von Michèle Schmid ist der Bereich Pflege/MTT im Spitalrat weiterhin ver- treten und das Gremium deckt alle wesentlichen unter Abschnitt B ge- nannten Kompetenzen ab. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit anderen Funktionen von Michèle Schmid sind nicht ersichtlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Barbara Brühwiler wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2021 aus dem Spitalrat des Kantonsspitals Winter- thur entlassen.

II. Als Mitglied des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur wird auf den 1. Januar 2022 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 (30. Juni 2023) gewählt: – Michèle Schmid, geboren 1983, Sumiswald.

III. Die Wahl des stimmberechtigten Mitgliedes des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur bedarf der Genehmigung durch den Kan- tonsrat.

IV. Mitteilung an die Zurückgetretene und an die Gewählte (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli