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Décision

RRB Nr. 895/2017

Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, PUKG, Inkraftsetzung

27 septembre 2017Allemand2 min

Source zh.ch

Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, PUKG, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2017

895. Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Erwägungen

(Inkraftsetzung) Am 11. September 2017 beschloss der Kantonsrat das Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich. Mit der Publikation des Be- schlusses am 15. September 2017 im Amtsblatt begann die Referendums- frist, die am 14. November 2017 ablaufen wird. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung dieses Gesetzes legen zahlreiche Umstände insbesondere aus den Bereichen Finanzen und Controlling nahe, die Verselbstständigung der Psychiatrische Universitätsklinik Zü- rich auf den Beginn eines Kalenderjahres zu vollziehen. Insbesondere für das Budget und die Rechnung des Kantons würde eine unterjährige Aus- gliederung grosse Probleme aufwerfen. Im Zusammenhang mit der Verselbstständigung sind seitens Kanton bereits zahlreiche Vorbereitungsarbeiten erfolgt, die auf eine Umsetzung der Verselbstständigung auf Anfang 2018 ausgerichtet sind. So sind der Spitalrat bestellt und Rechnung und Budget des Kantons auf die Ausglie- derung vorbereitet worden. Auch von der Psychiatrischen Universitäts- klinik sind betriebsintern bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet wor- den, die auf dasselbe Umsetzungsdatum zielen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und im Hinblick auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses rechtfertigt es sich, das Gesetz auf den Beginn des nächsten Rechnungsjahres, d. h. auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Zu diesem Zweck erfolgt der Inkraft- setzungsbeschluss bereits während der laufenden Referendumsfrist. Falls gegen das Gesetz das Referendum zustande kommen sollte, muss über die Inkraftsetzung erneut entschieden werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich vom 11. September 2017 wird auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Kommt gegen das Gesetz ein Referendum zustande oder wird gegen das Gesetz oder diesen Beschluss ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Disposi- tiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli